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Bewerbung

Seit dem Wintersemester 2011/2012 gelten veränderte Zulassungskriterien. Die zentralen Informationsseiten (siehe Zulassungsvoraussetzungen und Eignungsfeststellung) sind seit Februar 2012 umgestellt.  Die vollständigen Informationen der ab Oktober 2011 gültigen Studien- und Prüfungsordnung können Sie hier einsehen.

Hier ein Überblick über die wesentlichen Änderungen:

  1. Besondere Zugangsvoraussetzungen:

    Gegenüber den bisherigen Zugangsvoraussetzungen müssen bei der Bewerbung zusätzlich folgende Nachweise vorliegen: ein Qualifikationsnachweis (Übungsleiter ausbildung, Trainerschein oder vergleichbare Aus- und Fortbildung in klassischen abenteuer- und erlebnispädagogischen Bewegungspraktiken), ein zweiter Qualifikationsnachweis kann nachgereicht oder auch im ersten Studienjahr (in aller Regel außeruniversitär) nachgeholt werden.

  2. Eignungsfeststellung:
    Insgesamt können bis zu 100 Eignungspunkte im Eignungsfeststellungsverfahren erreicht werden. Für die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses werden bis zu 60 Punkten in folgender Weise vergeben (Note 0,7 bis 1,1  = 60 Punkte, Note 1,2 bis 1,3  = 54 Punkte, Note 1,4 bis 1,5 = 48 Punkte, Note 1,6 bis 1,7 = 42 Punkte, Note 1,8 bis 1,9 = 36 Punkte, Note 2,0 bis 2,5 = 30 Punkte.

    Die Bewertung des Motivationsschreibens sowie des Lebenslaufes nebst zugehörigen Nachweisen erfolgt mit max. 40 Punkten: Praxiserfahrungen (0-15 Punkte), Selbstreflexives Arbeiten, Motivation (0-15 Punkte), Berufsfeldvorstellungen, Erfolgsgrad des zuvor absolvierten Studiengangs (0-10 Punkte)

    In dem Motivationsschreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin /der Bewerber ihre/ seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der Abenteuer- und Erlebnispädagogik sowie Berufsfeldvorstellungen bezieht

    Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindestens 65 Punkten.

     

     



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Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang Abenteuer- und Erlebnispädagogik hat besondere Zugangsvoraussetzungen, die im Folgenden erläutert werden.
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Eignungsfeststellung

Die Feststellung der persönlichen und fachbezogenen Eignung für den Masterstudiengang Abenteuer- und Erlebnispädagogik erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien.
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Zur Bewerbung

Hier finden Sie Hinweise zur Bewerbung, allgemeine sowie spezifische Fragen...

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Fristen und Termine

Diesem link entnehmen Sie bitte alle Fristen und Termine, damit Ihre Bewerbung rechtzeitig abgesendet wird und Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert sind. (regelmäßige Aktualisierung)

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Kosten

Mit welche Kosten müssen Studierende des Masterstudiengangs Abenteuer- und Erlebnispädagogik rechnen?
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Kontakt

Haben Sie noch Fragen, die in einem persönlichen Gespräch geklärt werden sollten...

 

Zuletzt aktualisiert: 22.04.2013 · cmsaue

 
 
 
Fb. 21 - Erziehungswissenschaften

Abenteuer- und Erlebnispädagogik, Barfüßerstraße 1, D-35032 Marburg
Tel. 06421-28-23968, Fax 06421-28-23917, E-Mail: saskia.hoyer@staff.uni-marburg.de

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