Verfahren zur Sporteignungsfeststellung für das Lehramtsstudium im Fach Sport
Das Institut für Sportwissenschaft und Motologie plant eine Änderung des Eignungsfeststellungsverfahrens für das Lehramtsstudium Sport. Unter der Voraussetzung der Zustimmung durch das hessische Wissenschaftsministerium sollen anstelle eines eigenen Testverfahrens bei der Bewerbung um einen Studienplatz künftig folgende Regelungen gelten:1. Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung über die volle Sportgesundheit, die nicht älter sein darf als vier Monate.
2. Der Nachweis der spezifischen Eignung für das Lehramtsstudium im Studienfach Sport erfolgt durch
a. Vorlage eines Nachweises über das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, der nicht älter sein darf als zwei Jahre, oder
b. Vorlage eines Nachweises über den Abschluss eines Sport-Abiturprüfungskurses mit mindestens 11 Punkten, oder
c. Vorlage eines Nachweises über den erfolgreichen Abschluss eines Sport Leistungskurses im Abitur, oder
d. Vorlage eines Nachweises über eine erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung an einer anderen Universität, der nicht älter sein darf als zwei Jahre.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Wissenschaftsministerium soll das Bewerbungsverfahren zur Vergabe der Studienplätze zum WiSe 2012/2013 nach dieser Regelung erfolgen. Da sich im Zuge des Genehmigungsverfahrens aber auch noch einzelne Änderungen ergeben könnten, empfehlen wir allen Studienbewerbern sich hier regelmäßig über den neuesten Stand zu informieren.
Ordnung Eignungsfeststellungsverfahren (pdf-Version)

