Verfahren zur Sporteignungsfeststellung für das Lehramtsstudium im Fach Sport
1. Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung über die volle Sportgesundheit, die nicht älter sein darf als vier Monate.2. Der Nachweis der spezifischen Eignung für das Lehramtsstudium im Studienfach Sport erfolgt durch
a. Vorlage eines Nachweises über das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, der nicht älter sein darf als zwei Jahre, oder
b. Vorlage eines Nachweises über den Abschluss eines Sport-Abiturprüfungskurses mit mindestens 11 Punkten, oder
c. Vorlage eines Nachweises über den erfolgreichen Abschluss eines Sport Leistungskurses im Abitur, oder
d. Vorlage eines Nachweises über eine erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung an einer anderen Universität, der nicht älter sein darf als zwei Jahre.
Ordnung Eignungsfeststellungsverfahren (pdf-Version)

