Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbungsleitfaden » Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge - Schritt 2 Fall a
  • Print this page
  • create PDF file

Bewerbung für einen Masterstudiengang

Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss der Philipps-Universität Marburg



Bewerbungsleitfaden Schritt2

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Fortsetzung Ihres Studiums an der Philipps-Universität entschieden haben und für einen Masterstudiengang bewerben möchten.

 

Folgende Nachweise werden für die Bewerbung in einem Masterstudiengang benötigt:

 

  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss

Häufig liegt dieser innerhalb der Bewerbungsfrist nicht vor. Ist dies der Fall, können Sie sich mit einem Transcript of Records und einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von 150 Leistungspunkten (lt. ECTS) bewerben. Im Falle einer Zulassung erfolgt eine vorläufige Einschreibung. Fehlende Leistungen dürfen nicht in das erste Fachsemester des Masterstudienganges fallen.

 

  • Das Transcript of Records

Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums. Nicht benötigt wird das Transcript of Records, wenn der erste, grundständige Hochschulabschluss eindeutig dem darauffolgenden Masterstudiengang zuzuordnen ist (Beispiele: Physik (B.Sc.) zu Physik (M.Sc.); Sozialwissenschaften (B.A.) zu Soziologie (M.A.)). Geben Sie bitte dennoch Ihre Durchschnittsnote an.

Benötigt wird dieses Dokument, wenn bestimmte Studieninhalte nachgewiesen werden müssen (Beispiel: Anglophone Studies (M.A.) mit linguistischem Schwerpunkt zu Modern Language Linguistics (M.A.); Europäische Literaturen (B.A.) mit Wahlpflichtbereich Deutsche Literatur zu Deutsche Literatur (M.A.)). Wenn Sie sich nicht sicher sind, laden Sie das Transcript bitte mit Hilfe der Upload-Funktion hoch oder schicken Sie es an die genannte Bewerbungsadresse. Bitte versehen Sie bei postalischen Versand das Transcript mit Ihrer Bewerbernummer (teilt Ihnen uni-assist per E-Mail mit und ist in der Eingabemaske nach Ihrem Login ebenfalls zu sehen).
Die noch ausstehenden Leistungen für den grundständigen Hochschulabschluss müssen vor Beginn des ersten Fachsemesters des Masterstudienganges absolviert sein
.

 

  • Der Nachweis der studiengangsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten (wenn gefordert)

Zumeist handelt es sich dabei um den Nachweis von Fremdsprachkenntnissen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das Zeugnis des Schulabschlusses oder eines Fremdsprachzertifikates. Sollten die geforderten Fremdsprachkenntnisse auf gleichem Niveau deckungsgleich mit denen sein, die bereits Zulassungsbedingung für den vorherigen ersten, grundständigen Studienabschluss sind, so ist ein Nachweis nicht notwendig (bitte bei der Bewerbung angeben).

Der Nachweis anderer studiengangsspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt über entsprechende Zertifikate.

 

  • Unterlagen für das Eignungsfeststellungsverfahren (wenn gefordert)

Die entsprechenden Dokumente beziehen sich auf die Kriterien des Eignungsfeststellungsverfahrens. Die Kriterien befinden sich in der Erläuterung des Verfahrens (siehe Link auf der Seite mit den Zulassungsbedingungen des entsprechenden Studiengangs im Kasten "Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen). Ggf. weitere Nachweise/sonstige Unterlagen bezeichnet Unterlagen, von denen Sie meinen, dass diese Ihre persönliche Eignung für diesen Studiengang unterstreicht.

 

Das Online-Bewerbungsverfahren*

Die Online-Bewerbung ist grundsätzlich kostenfrei. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, sich papierlos zu bewerben (gilt nicht für: Motologie (M.A.) und Speech Science (M.A.), da Bewerbungen für diese Studiengänge eine Reihe von Nachweisen in Papierform erfordern, die nicht über die Upload-Funktion übermittelt werden können). Über die upload-Funktion können Sie sämtliche Dokumente wie Lebenslauf, Motivationsschreiben und gescannte Transcripts (wenn nötig) digital übermitteln (Diese Funktion steht nur Bewerbern zur Verfügung, die ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss an der Philipps-Universität erworben haben. Zur Identifikation dient die Angabe Ihrer Matrikelnummer).

Die Nutzung der upload-Funktion ist freiwillig. Wenn Ihnen nicht die Möglichkeit offen steht, benötigte Dokumente zu scannen, können Sie diese auch in einfacher Kopie postalisch schicken unter Angabe Ihrer Bewerbernummer an die Adresse:

Philipps-Universität Marburg

MASTERABTEILUNG

c/o uni-assist e.V.

Helmholtzstr. 2-9

10587 Berlin

 

  • ACHTUNG:

    Für Studiengänge mit einem örtlichen Numerus Clausus (zulassungsbeschränkt; vgl. Übersicht Masterstudiengänge) muss der Bewerbungsantrag unterschrieben mit einer beglaubigten Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses oder eines Ersatzdokumentes mit der endgültigen oder vorläufigen Abschlussnote bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der oben genannten Adresse eingegangen sein.

    Sie können bis zu drei Anträge stellen.

    Bewerbungsunterlagen, die direkt an die Philipps-Universität geschickt werden, können nicht bearbeitet werden! Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bewerbung an die oben angegebene Adresse in Berlin senden! Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht (Posteingang) eingegangen sind.







    * Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz:

    Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.

    Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.

    Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.

    Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.

    Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2013 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerber/blf-m-s2a

Impressum