Bewerbung für einen Masterstudiengang
Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss der Philipps-Universität Marburg
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Fortsetzung Ihres Studiums an der Philipps-Universität entschieden haben und für einen Masterstudiengang bewerben möchten.
Folgende Nachweise werden für die Bewerbung in einem Masterstudiengang benötigt:
- Der erste, grundständige Hochschulabschluss
Häufig liegt dieser innerhalb der Bewerbungsfrist nicht vor. Ist dies der Fall, können Sie sich mit einem Transcript of Records und einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von 150 Leistungspunkten (lt. ECTS) bewerben. Im Falle einer Zulassung erfolgt eine vorläufige Einschreibung. Fehlende Leistungen dürfen nicht in das erste Fachsemester des Masterstudienganges fallen.
- Das Transcript of Records
Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums.
Nicht benötigt wird das Transcript of Records, wenn der erste,
grundständige Hochschulabschluss eindeutig dem darauffolgenden
Masterstudiengang zuzuordnen ist (Beispiele: Physik (B.Sc.) zu Physik
(M.Sc.); Sozialwissenschaften (B.A.) zu Soziologie (M.A.)). Geben Sie
bitte dennoch Ihre Durchschnittsnote an.
Benötigt wird dieses Dokument, wenn bestimmte Studieninhalte
nachgewiesen werden müssen (Beispiel: Anglophone Studies (M.A.) mit
linguistischem Schwerpunkt zu Modern Language Linguistics (M.A.);
Europäische Literaturen (B.A.) mit Wahlpflichtbereich Deutsche
Literatur zu Deutsche Literatur (M.A.)). Wenn Sie sich nicht
sicher sind, laden Sie das Transcript bitte mit Hilfe der
Upload-Funktion hoch oder schicken Sie es an die genannte
Bewerbungsadresse. Bitte versehen Sie bei postalischen Versand das
Transcript mit Ihrer Bewerbernummer (teilt Ihnen uni-assist per E-Mail
mit und ist in der Eingabemaske nach Ihrem Login ebenfalls zu
sehen).
Die noch ausstehenden Leistungen für den grundständigen
Hochschulabschluss müssen vor Beginn des ersten Fachsemesters des
Masterstudienganges absolviert sein.
- Der Nachweis der studiengangsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten (wenn gefordert)
Zumeist handelt es sich dabei um den Nachweis von
Fremdsprachkenntnissen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das
Zeugnis des Schulabschlusses oder eines Fremdsprachzertifikates.
Sollten die geforderten Fremdsprachkenntnisse auf gleichem Niveau
deckungsgleich mit denen sein, die bereits Zulassungsbedingung für den
vorherigen ersten, grundständigen Studienabschluss sind, so ist ein
Nachweis nicht notwendig (bitte bei der Bewerbung angeben).
Der Nachweis anderer studiengangsspezifischer Kenntnisse und
Fähigkeiten erfolgt über entsprechende Zertifikate.
- Unterlagen für das Eignungsfeststellungsverfahren (wenn gefordert)
Die entsprechenden Dokumente beziehen sich auf die Kriterien des Eignungsfeststellungsverfahrens. Die Kriterien befinden sich in der Erläuterung des Verfahrens (siehe Link auf der Seite mit den Zulassungsbedingungen des entsprechenden Studiengangs im Kasten "Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen). Ggf. weitere Nachweise/sonstige Unterlagen bezeichnet Unterlagen, von denen Sie meinen, dass diese Ihre persönliche Eignung für diesen Studiengang unterstreicht.
Das Online-Bewerbungsverfahren*
Die Online-Bewerbung ist grundsätzlich kostenfrei. Es bietet Ihnen
die Möglichkeit, sich papierlos zu bewerben (gilt nicht für: Motologie
(M.A.) und Speech Science (M.A.), da Bewerbungen für diese Studiengänge
eine Reihe von Nachweisen in Papierform erfordern, die nicht über die
Upload-Funktion übermittelt werden können). Über die upload-Funktion
können Sie sämtliche Dokumente wie Lebenslauf, Motivationsschreiben und
gescannte Transcripts (wenn nötig) digital übermitteln (Diese Funktion
steht nur Bewerbern zur Verfügung, die ihren ersten, grundständigen
Hochschulabschluss an der Philipps-Universität erworben haben. Zur
Identifikation dient die Angabe Ihrer Matrikelnummer).
Die Nutzung der upload-Funktion ist freiwillig. Wenn Ihnen nicht die
Möglichkeit offen steht, benötigte Dokumente zu scannen, können Sie
diese auch in einfacher Kopie postalisch schicken unter Angabe Ihrer
Bewerbernummer an die Adresse:
Philipps-Universität Marburg
MASTERABTEILUNG
c/o uni-assist e.V.
Helmholtzstr. 2-9
10587 Berlin
- ACHTUNG:
Für Studiengänge mit einem örtlichen Numerus Clausus (zulassungsbeschränkt; vgl. Übersicht Masterstudiengänge) muss der Bewerbungsantrag unterschrieben mit einer beglaubigten Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses oder eines Ersatzdokumentes mit der endgültigen oder vorläufigen Abschlussnote bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der oben genannten Adresse eingegangen sein.
Sie können bis zu drei Anträge stellen.
Bewerbungsunterlagen, die direkt an die Philipps-Universität geschickt werden, können nicht bearbeitet werden! Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bewerbung an die oben angegebene Adresse in Berlin senden! Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht (Posteingang) eingegangen sind.
- >>> aktueller Stand des Masterzulassungverfahrens (nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie hier den aktuellen Stand des Masterzulassungsverfahrens einsehen.)
* Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz:
Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.
Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.
Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.
Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.

