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Doppelstudium / Parallele Einschreibung
Wenn du an der Universität Marburg studierst und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren möchtest, musst du eine Zweiteinschreibung beantragen.
Dabei können dir möglicherweise bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Um dies zu klären, führe bitte ein Gespräch mit der Studienfachberatung des Studienganges, den du parallel studieren möchtest. Ggf. kannst du mit dem zweiten Studienfach in einem höheren Fachsemester beginnen. Dir wird ein Einstufungsbescheid ausgestellt, den du bitte im Bewerbungsprozess über die Upload-Funktion an entsprechender Stelle hochlädst. Bedenke: Zulassungsbeschränkte Studiengängen können ggf. im höheren Fachsemester zulassungsfrei sein. Um herauszufinden, ob das Fachsemester, für das du dich bewerben möchtest, zulassungsbeschränkt oder -frei ist, schaue bitte auf der Seite "Bewerbung im höheren Fachsemester ohne Zulassungsbeschränkung" nach.
Wir empfehlen dir, den Antrag auf Zweiteinschreibung bzw. die Online-Bewerbung für einen weiteren Studiengang vor der Rückmeldung zum neuen Semester zu stellen - also erst Antrag abgeben und dann innerhalb der Rückmeldefrist entsprechend rückmelden.
Besonderheiten
Bei NC-beschränkten Studiengängen/Fachsemestern
Für eine Zweiteinschreibung in ein zulassungsbeschränktes Studienfach musst du dich regulär über das jeweilige Portal für einen Studienplatz bewerben. Dabei gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen. Wenn Du im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Platz erhalten hast, kannst Du deine Immatrikulation über Marvin beantragen und dort angeben, dass es sich um ein "Parallelstudium" handelt.
Zur Bewerbung über MarvinBei NC-freien Studiengängen/Fachsemestern
Für eine Zweiteinschreibung in zulassungsfreie Studiengänge generiere bitte im Marvin Portal den Antrag auf Zweiteinschreibung und gib diesen digital ab. Auch bei einer Bewerbung für einen Zweiteinschreibungsantrag gelten die allgemeinen Einschreibefristen für NC-freie Studiengänge.
Zur Bewerbung über MarvinParallele Einschreibung an zwei Universitäten
An der Universität Marburg ist es möglich parallel zu einem Studium hier an einer anderen Universität eingeschrieben zu sein, wenn es sich um einen anderen Studiengang und anderen Abschluss handelt. Gemäß § 61 HessHG kannst Du dir an der zweiten Hochschule den Verwaltungskostebeitrag zurückerstatten lassen. Den entsprechenden Antrag dazu findest Du in Marvin. Informationen zur Rückerstattung des Semesterticketanteils findest Du beim AStA.
Doppelstudium im Lehramt
Beim Abschluss "Lehramt an Gymnasien" kannst Du ein Doppelstudium lediglich mit zwei Lehramtsfächern wählen. Die Hinzunahme weiterer Fächer (Erweiterungsprüfung) ist im Doppelstudium nicht möglich.