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Bewerbung für einen Masterstudiengang

Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss einer ausländischen Hochschule



Bewerbungsleitfaden Schritt2

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Fortsetzung Ihres Studiums an der Philipps-Universität entschieden haben und für einen Masterstudiengang bewerben möchten.

 

Folgende Nachweise werden für die Bewerbung für einen Masterstudiengang benötigt:

 

  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss:
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr erster, grundständiger Hochschulabschluss inhaltlich-thematisch zu dem hier angebotenen Studiengang passt, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (siehe Kontaktangaben auf der jeweiligen Studiengangswebseite). Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Hochschule in Deutschland anerkannt ist (Status: H+) und ob Ihr erster, grundständiger Studienabschluss äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Bachelorstudiengängen ist (Klasse: A3 oder höher). Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Anabin-Homepage

 

  • Das Transcript of Records - Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums. Wenn es in Ihrem Hochschulsystem kein Transcript of Records gibt, so schicken Sie uns bitte ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung Ihrer abgeleisteten Studieninhalte.

 

  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse (nicht erforderlich für deutsche und österreichische Bewerber) - Informieren Sie sich bitte über die erforderlichen Deutschkenntnisse (ACHTUNG: Für die Studiengänge Deutsch als Fremdsprache und Speech Science sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH III oder TestDaF 2x4, 2x5 notwendig; für den Studiengang Bildende Kunst - Künstlerische Konzeptionen sind Deutschkenntnisse auf Niveau DSH I ausreichend; für englischsprachige Studiengänge entfällt die DSH-Pflicht) über unsere Info-Seite " Deutschkenntnisse".

 

  • Der Nachweis der studiengangsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten (wenn gefordert) - Zumeist handelt es sich dabei um den Nachweis von Fremdsprachkenntnissen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das Zeugnis des Schulabschlusses oder eines Fremdsprachzertifikates.
    Der Nachweis anderer studiengangspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt über entsprechende Zertifikate

 

  • Unterlagen für das Eignungsfeststellungsverfahren (wenn gefordert) - Die entsprechenden Dokumente beziehen sich auf die Kriterien des Eignungsfeststellungsverfahrens. Die Kriterien befinden sich in der Erläuterung des Verfahrens (siehe Link „Erläuterung“ auf der Seite mit den Zulassungsbedingungen des entsprechenden Studiengangs im Kasten "Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen"). Ggf. weitere Nachweise/sonstige Unterlagen bezeichnet Unterlagen, von denen Sie meinen, dass diese Ihre persönliche Eignung für diesen Studiengang unterstreicht.

 

Das Online-Bewerbungsverfahren*

Bitte füllen Sie die online-Bewerbung vollständig aus. Schicken Sie den unterschriebenen Antrag mit beglaubigten Kopien und Übersetzungen der erforderlichen Unterlagen (vgl. Zulassungsbedingungen) an die folgende Adresse:

 

Philipps-Universität Marburg

MASTERABTELUNG

c/o uni-assist e.V.

Helmholtzstr. 2-9

10587 Berlin

Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht (Posteingang) eingegangen sind. Sie können bis zu drei Anträge stellen.

Sollten Sie Bewerbungsunterlagen nachreichen wollen, müssen diese ebenfalls an die oben angegebene Adresse gesendet werden. Bitte schicken Sie Zeugnisse etc. nicht an unsere Marburger Adresse, sondern immer nach Berlin!

Die Bewerbung über uni-assist e.V. ist für Masterstudiengänge der Philipps-Universität Marburg kostenfrei.

Ausländische Studienbewerber bitten wir, sich umfassend über das Studium und Leben in Deutschland zu informieren. Hilfreich ist das Internetangebot INOBIS.

Informationen über Stipendien finden Sie im Internetportal des DAAD.

 

 

  • >>> aktueller Stand des Masterzulassungverfahrens (nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie hier den aktuellen Stand des Masterzulassungsverfahrens einsehen./after the application deadline has passed, you can check for the current status of the admission procedure here)





* Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz: Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung der Auswahlverfahrens nach dem Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.

Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.

Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.

Soweit eine Zulassung zum Master-Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.

Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.

Zuletzt aktualisiert: 18.10.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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