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Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang

Bewerben mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Bewerben als Umschreiber/Fachwechsler für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang


Bewerbungsleitfaden Schritt 4


Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Philipps-Universität Marburg bewerben möchten!

Bitte beachten Sie zunächst, dass wir Ihre Bewerbung nur innerhalb bestimmter Fristen annehmen können:

  • Für ein Wintersemester gibt es eine Bewerbungsfrist vom 01. Juni – 15. Juli
  • Für ein Sommersemester liegt die Bewerbungsfrist vom 01. Dezember - 15. Januar


Mit dem Umschreibungsantrag bewerben

Da Sie bereits an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind und Sie innerhalb der Universität den Studiengang wechseln, gilt für Sie ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren. Bitte drucken Sie daher den unten verlinkten Umschreibungsantrag aus, der Ihnen als verkürztes Bewerbungsformular dient.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bei. Bitte achten Sie darauf, dass Sie entsprechende Nachweise, zu eventuell für den Studiengang gestellten Sprachanforderungen (Sie wissen nicht, welche Sprachanforderungen gestellt werden und wie diese nachgewiesen werden können?) mit dem Umschreibungsantrag einreichen.

Im Anschluss senden Sie den Antrag bitte per Post an folgende Adresse:

Philipps-Universität Marburg Studierendensekretariat 35032 Marburg


Weiterer Ablauf der Bewerbung:

Nach einer Prüfung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen wird ein Vergabeverfahren nach der Hessischen Vergabeverordnung eingeleitet. Zunächst werden die bevorzugt Zuzulassenden (das sind Bewerber, die bereits in früheren Verfahren eine Zulassung hatten, diese aber wegen eines Dienstes nicht wahrnehmen konnten) zugelassen. Von der verbleibenden Zahl der zu vergebenden Studienplätze werden in einem nächsten Schritt 10 % für Ausländer, 5 % für Härtefälle und 3 % für Zweitstudienbewerber abgezogen. Die danach verbleibenden Plätze werden im Verhältnis 20 zu 80 nach Wartezeit und Note (= Hochschulauswahlverfahren) vergeben. Näheres lesen Sie bitte auf unserer Webseite zum Hessischen Zulassungsverfahren nach.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie von uns per Post einen Bescheid, wie über Ihre Bewerbung entschieden wurde.

  • a) Sie erhalten von der Philipps-Universität Marburg einen Zulassungsbescheid: In einem Schreiben teilt Ihnen die Philipps-Universität Marburg mit, dass Sie für einen Studienplatz zugelassen sind. Gleichzeitig wird Ihnen in diesem Schreiben eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Die Annahme erklären Sie schriftlich per Post indem Sie uns die im Bescheid genannten Unterlagen zusenden.  Persönliches Erscheinen zu Einschreibung ist nicht mehr erforderlich.

 

  • b) Sie erhalten Sie von der Philipps-Universität Marburg einen Ablehnungsbescheid: Die Philipps-Universität Marburg konnte Sie nicht für einen Studienplatz zulassen. Dies kann verschiedene Ursachen haben, die Ihnen im Einzelnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt werden.

    Sie nehmen jedoch automatisch an gegebenenfalls später stattfindenden Nachrückverfahren teil. Sollten Sie in einem solchen Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten wird Ihnen die Philipps-Universität Marburg, trotz zunächst erfolgter Ablehnung noch einen Zulassungsbescheid zustellen.

    Ist dies der Fall wird Ihnen in diesem Zulassungsbescheid eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Die Annahme erklären Sie schriftlich per Post. Reichen Sie mit dieser Annahmeerklärung bitte ebenfalls weitere im Schreiben genannte Dokumente ein. Persönliches Erscheinen zu Einschreibung ist nicht mehr erforderlich.

>>> Umschreibungsantrag

 

 

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2011 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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