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Jobs für Studierende

In der Universität können Studierende tätig werden als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ohne und mit Abschluss, als Semesterhilfskräfte (Praktikumshelfer/-innen), als Beratungsassistent/-innen und Studienhelfer/-innen (z.B. in der ZAS) oder auch als Tutor/-innen. Solche Stellen werden in der Regel mit den Einstellungsvoraussetzungen universitätsintern per Aushang ausgeschrieben. Für fortgeschrittene Medizinstudierende kommen Nachtwachen in Frage, für die allerdings lange Wartelisten existieren (Anmeldung jeweils direkt bei den Oberschwestern der Kliniken). Stellenausschreibungen der Philipps-Universität, die sich auch an Studierende richten, sind über unsere Seite "Wissenschaftliche Hilfskraftstellen" und "Studentische Hilfskraftstellen" veröffentlicht.

Studierende, die semesterbegleitend und/oder in den Semesterferien eine Arbeitsstelle suchen, können sich wenden an die:

  JOB - Zeitpersonal - Vermittlung
    bei der Agentur für Arbeit Marburg Marburg, Afföllerstr. 25, 35039 Marburg
    Tel.: 0 64 21 / 605-190, -191, -192, -194
    Sprechzeiten:
        Mo, Di 7.30 - 16.15 Uhr
        Mi 7.30 – 13.00 Uhr
        Do 7.30 - 18.00 Uhr
        Fr 7.30 - 14.00 Uhr

In den Wartezonen hängen die aktuellen Stellenangebote aus.

Die Chancen auf Vermittlung steigen, wenn Interessent/-innen über besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, seien es eine abgeschlossene Ausbildung oder andere Qualifikationen (z. B. Personenbeförderungsschein, Führerschein, Sprachkenntnisse) oder besondere Talente (z. B. Musiker/-innen, Jonglierende). Dieses sollte im Vermittlungsgespräch angegeben werden.

Stellenangebote in Zeitungen
Beachten Sie außerdem die Printausgaben und Internetseiten der örtlichen Tageszeitungen, z.B. der Oberhessischen Presse (www.op-marburg.de), der Marburger Neuen Zeitung (www.mittelhessen.de) und des Marburger Express (www.marbuch-verlag.de).
Natürlich können Sie aufgrund der bei vorhandenem Semesterticket kostenlosen Fahrtmöglichkeiten daran denken, sich auch in Frankfurt und im Rhein/Main-Gebiet nach Jobangeboten umzusehen.


Weitere Adressen:

Jobs und Praktika im Ausland vermittelt die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Auslandsabteilung:
  Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
  Tel.: 0 228 / 71 31 313
  Fax: 0 228 / 71 31 499
  E-Mail: Bonn-ZAV.jobs-und-praktika-im-ausland@arbeitsamt.de
  Internet: www.arbeitsagentur.de


Studierendenjobs:
www.careernet.de
www.jobware.de/ca
www.studentjob.de
Jobbörsen:
www.stellenmarkt.de
www.job-suche.de
http://www.vertrieb-jobs.de
www.arbeitsagentur.de
http://technik-jobs.de
www.myjobnextdoor.com
http://de.indeed.com/
www.absolventa.de
Praktika:
www.job.de
www.cesar.de
 

 

 



Rechtliche Rahmenbedingungen für Studentenjobs
Studierende, die durch Jobben während des Semesters oder der Semesterferien ihre finanzielle Situation verbessern müssen oder wollen, finden Arbeitsmöglichkeiten in beschränktem Umfang innerhalb der Universität, aber auch über die Agentur für Arbeit oder durch Zeitungsannoncen und verschiedene Internet-Jobportale.
Generell gilt bundesweit in der Sozialversicherung die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung mit einer einheitlichen Geringfügigkeitsgrenze von 400 €. Bei Studentinnen und Studenten, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ist davon auszugehen, dass deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Während des Studiums ausgeübte Beschäftigungen, die diese Zeitgrenzen nicht überschreiten, sind (sofern der monatliche Verdienst unter 400 € liegt) damit versicherungsfrei (vgl. § 27 Abs.4.Nr 2 SGB III). In den Semesterferien ist die Begrenzung auf 20 Stunden/Woche aufgehoben.

Wer voraussichtlich neben dem Studium zwischen 14 und 28 Stunden in der Woche jobben muss oder will, sollte auch die Bestimmungen zum Teilzeitstudium nach dem Hessichen Hochschulgesetz beachten. Sollte eine berufliche Tätigkeit eine Verzögerung des Studiums bewirken, kann ein Antrag auf Teilzeitstudium die gewährte Studienzeit für Leistungsnachweise verlängern.


Auf jeden Fall sollten Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung darauf achten, ob Ihr Einkommen Auswirkungen hat auf den Bezug von BAFöG oder Kindergeld, die zu leistenden Sozialabgaben oder Ihren Krankenversicherungsstatus.

Erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes (http://www.studentenwerk-marburg.de/index.php?id=106 oder Tel. 06421-2960), der zuständigen Kindergeldstelle bzw. Ihrem zuständigen Finanzamt.
Erste Auskunft über die sogenannten 400,- € Jobs bekommen Sie bei folgender Stelle:
Bundesknappschaft: Minijob-Zentrale
Service-Center: 01801 200 504
Erreichbar: Mo – Fr 7.00 - 19.00 Uhr
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: http://www.bundesknappschaft.de


Arbeitslosigkeit und Bundessozialhilfegesetz
Auskunft zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten Sie bei den folgenden Stellen:

Agentur für Arbeit Marburg
Hochschulteam
Afföllerstraße 25
35039 Marburg
Tel.: 0 64 21/ 60 50
E-Mail: marburg.hochschulteam@arbeitsamt.de

Sozialberatung des AStA,
Erlenring 5 (Untergeschoss), Tel.: 0 64 21 / 62 00 348, E-Mail: soziales@asta-marburg.de,
im Internet: http://www.asta-marburg.de  > Referate: Wirtschaft und Soziales

Sozialberatungsstelle des Studentenwerks
siehe http://www.studentenwerk-marburg.de/de/beratung/sozialberatung.html

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2012 · Sweers

 
 
 
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