Jobs für Studierende
In der Universität können Studierende tätig werden als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ohne und mit Abschluss, als Semesterhilfskräfte (Praktikumshelfer/-innen), als Beratungsassistent/-innen und Studienhelfer/-innen (z.B. in der ZAS) oder auch als Tutor/-innen. Solche Stellen werden in der Regel mit den Einstellungsvoraussetzungen universitätsintern per Aushang ausgeschrieben. Für fortgeschrittene Medizinstudierende kommen Nachtwachen in Frage, für die allerdings lange Wartelisten existieren (Anmeldung jeweils direkt bei den Oberschwestern der Kliniken). Stellenausschreibungen der Philipps-Universität, die sich auch an Studierende richten, sind über unsere Seite "Wissenschaftliche Hilfskraftstellen" und "Studentische Hilfskraftstellen" veröffentlicht.
Studierende, die semesterbegleitend und/oder in den Semesterferien
eine Arbeitsstelle suchen, können sich wenden an die:
JOB - Zeitpersonal - Vermittlung
bei der Agentur für Arbeit Marburg Marburg,
Afföllerstr. 25, 35039 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 605-190, -191, -192, -194
Sprechzeiten:
Mo, Di 7.30 - 16.15
Uhr
Mi 7.30 – 13.00
Uhr
Do 7.30 - 18.00
Uhr
Fr 7.30 - 14.00
Uhr
In den Wartezonen hängen die aktuellen Stellenangebote aus.
Die Chancen auf Vermittlung steigen, wenn Interessent/-innen über
besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, seien es eine
abgeschlossene Ausbildung oder andere Qualifikationen (z. B.
Personenbeförderungsschein, Führerschein, Sprachkenntnisse) oder
besondere Talente (z. B. Musiker/-innen, Jonglierende). Dieses sollte
im Vermittlungsgespräch angegeben werden.
Stellenangebote in Zeitungen
Beachten Sie außerdem die Printausgaben und Internetseiten der
örtlichen Tageszeitungen, z.B. der Oberhessischen Presse (www.op-marburg.de), der Marburger Neuen Zeitung (www.mittelhessen.de) und des Marburger Express (www.marbuch-verlag.de).
Natürlich können Sie aufgrund der bei vorhandenem Semesterticket
kostenlosen Fahrtmöglichkeiten daran denken, sich auch in Frankfurt und
im Rhein/Main-Gebiet nach Jobangeboten umzusehen.
Weitere Adressen:
Jobs und Praktika im Ausland vermittelt die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Auslandsabteilung:
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel.: 0 228 / 71 31 313
Fax: 0 228 / 71 31 499
E-Mail:
Bonn-ZAV.jobs-und-praktika-im-ausland@arbeitsamt.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Rechtliche Rahmenbedingungen für Studentenjobs
Studierende, die durch Jobben während des Semesters oder der
Semesterferien ihre finanzielle Situation verbessern müssen oder
wollen, finden Arbeitsmöglichkeiten in beschränktem Umfang innerhalb
der Universität, aber auch über die Agentur für Arbeit oder durch
Zeitungsannoncen und verschiedene Internet-Jobportale.
Generell gilt bundesweit in der Sozialversicherung die Möglichkeit
einer geringfügigen Beschäftigung mit einer einheitlichen
Geringfügigkeitsgrenze von 400 €. Bei Studentinnen und Studenten, die
nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ist davon auszugehen,
dass deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in
Anspruch genommen wird. Während des Studiums ausgeübte Beschäftigungen,
die diese Zeitgrenzen nicht überschreiten, sind (sofern der monatliche
Verdienst unter 400 € liegt) damit versicherungsfrei (vgl. § 27
Abs.4.Nr 2 SGB III). In den Semesterferien ist die Begrenzung auf 20
Stunden/Woche aufgehoben.
Wer voraussichtlich neben dem Studium zwischen 14 und 28 Stunden in der Woche jobben muss oder will, sollte auch die Bestimmungen zum Teilzeitstudium nach dem Hessichen Hochschulgesetz beachten. Sollte eine berufliche Tätigkeit eine Verzögerung des Studiums bewirken, kann ein Antrag auf Teilzeitstudium die gewährte Studienzeit für Leistungsnachweise verlängern.
Auf jeden Fall sollten Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung darauf
achten, ob Ihr Einkommen Auswirkungen hat auf den Bezug von BAFöG oder
Kindergeld, die zu leistenden Sozialabgaben oder Ihren
Krankenversicherungsstatus.
Erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich bei Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse, dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes (http://www.studentenwerk-marburg.de/index.php?id=106
oder Tel. 06421-2960), der zuständigen Kindergeldstelle bzw. Ihrem
zuständigen Finanzamt.
Erste Auskunft über die sogenannten 400,- € Jobs bekommen Sie bei
folgender Stelle:
Bundesknappschaft: Minijob-Zentrale
Service-Center: 01801 200 504
Erreichbar: Mo – Fr 7.00 - 19.00 Uhr
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: http://www.bundesknappschaft.de
Arbeitslosigkeit und Bundessozialhilfegesetz
Auskunft zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Leistungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz erhalten Sie bei den folgenden
Stellen:
Agentur für Arbeit Marburg
Hochschulteam
Afföllerstraße 25
35039 Marburg
Tel.: 0 64 21/ 60 50
E-Mail: marburg.hochschulteam@arbeitsamt.de
Sozialberatung des AStA,
Erlenring 5 (Untergeschoss), Tel.: 0 64 21 / 62 00 348, E-Mail:
soziales@asta-marburg.de,
im Internet: http://www.asta-marburg.de
> Referate: Wirtschaft und Soziales
Sozialberatungsstelle des Studentenwerks
siehe
http://www.studentenwerk-marburg.de/de/beratung/sozialberatung.html

