Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Schwerpunkte: Sozial- und Rehabilitations-pädagogik / außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung) (Bachelor of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Bachelorstudiengang „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ verbindet eine breit angelegte Basisqualifizierung in pädagogischer Theorie und Praxis mit Einführungen in die beiden professionellen Arbeitsschwerpunkte Sozial- und Rehabilitationspädagogik einerseits und außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung andererseits. Das Studium ist in Module gegliedert, die sich eingangs mit den inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Faches befassen. Parallel dazu werden berufspraktische Kompetenzen insbesondere im Rahmen eines systematisch vor- und nachbereiteten Praktikums erworben. Es schließen sich einführende Module in die genannten Studienschwerpunkte an. Die individuelle Profilbildung wird durch eine Auswahl von Profilmodulen etwa zu den Themenkomplexen Beratung, Medien, Interkulturalität, Umwelt oder Gender ergänzt. Module aus anderen Fächern und Austauschprogramme mit ausländischen Hochschulen sichern die interdisziplinäre und internationale Ausrichtung des Studiums. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Christine Hartig
Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität
Marburg
Wilhelm-Röpke-Str. 6B
Turm B, 2. Stock Zimmer 02B04 (ehemals 209)
35032 Marburg
Tel.06421/28-24709
E-Mail: studienberatung21@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten:
Mo 09.30-11.00 Uhr
Do 13.30-15.00 Uhr
Mi 18.00-19.00 Uhr(nur in der Vorlesungszeit!)
Zulassungsbedingungen
| Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG | Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung oder ihr gleichgestellte berufliche Qualifikation |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Können die erforderlichen Englischkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nur auf Niveau A 2 anstelle von Niveau B 1 nachgewiesen werden, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das Niveau B 1 bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. |
Englisch (Stufe B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“) |
| Aufnahmebeschränkung | ja |
| Bewerbungszeitraum | 01. Juni bis 15. Juli (Zulassung zum ersten Fachsemester nur zum Wintersemester / Bewerbungen für höhere Fachsemester auch zu einem Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar möglich) |
| >>> zur
Bewerbung für ein höheres
Fachsemester |
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1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.

