Lehramt an Gymnasien - Deutsch als Fremdsprache (Erweiterungsprüfung)
Kurzbeschreibung
Das Studium des Fachs Deutsch als Fremdsprache im Studiengang
Lehramt an Gymnasien ist an den Anforderungen der Praxis der Tätigkeit
als Deutsch-als-Fremdsprache-Lehrerin bzw. -Lehrer an Gymnasien
orientiert. Die Lehre greift in Theorie und Praxis die für die
Vermittlung der deutschen Sprache an Personen mit einer anderen
Muttersprache erforderlichen fachwissenschaftlichen und
fachdidaktischen Grundlagen auf, um an einen interessanten und
vielfältigen Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als
Zweitsprache-Unterricht heranzuführen.
Die universitäre Bildung vermittelt neben dem Schwerpunkt des
schulischen Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als
Zweitsprache-Unterrichts gleichermaßen Qualifikationen im
Erwachsenunterricht im In- und Ausland. Sie soll zukünftigen Lehrenden
im Fach Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache
berufsbezogene Qualifikationen vermitteln, um pädagogische Prozesse im
Unterricht zu analysieren, zu planen, zu gestalten und zu
reflektieren.
Weiterführende Informationen zum Studienfach
- Webseite des Fachbereichs
- Kurzinfo (PDF; 6-seitig)
- Infoseite des ZfL zum Fach Deutsch als Fremdsprache
- Zur Übersichtsseite Lehramt an Gymnasien
Studienfachberatung zum Studienfach
Prof. Dr. Ruth Albert
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum: WR 06A07
Tel.: 06421/28 24892
E-Mail: albert@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten (im Semester): Mi 11.00 – 12.00 Uhr
Dr. Chiara Cerri
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum: WR 06A01
Tel.: 06421/28 24676
E-Mail: cerri@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten (im Semester): MI 11.00 – 12.00 Uhr
Informationen zum Studiengang erhalten Sie auch bei den Hilfskräften:
Tel.: 06421/28 24539, E-Mail: daf@staff.uni-marburg.de
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Sprechzeiten siehe: http://www.uni-marburg.de/fb09/igs/studium/daf/kontakt
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Keine. |
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Aufnahmebeschränkung |
Keine. |
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Bewerbungszeitraum |
vom 1. Juni bis 15. Juli für ein Wintersemester vom 1. Dezember bis 15. Januar für ein Sommersemester |
1Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

