Pharmazie Staatsexamen
Kurzbeschreibung
Die pharmazeutische Ausbildung und die - in drei Abschnitten abzulegende - Prüfung im Staatsexamensstudiengang sind durch die Approbationsordnung für Apotheker bundeseinheitlich vorgeschrieben und gliedern sich in zwei Teile:
Der erste Teil findet als Studium an der Universität statt und endet mit dem zweiten Staatsexamen. Das Studium der Pharmazie besteht aus einem breiten naturwissenschaftlichen Fächerspektrum aus den Bereichen Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie, Klinische Pharmazie und Geschichte der Pharmazie. Das Studium dient zum Erlernen von Fähigkeiten und Methoden, welche zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigen.
Nach dem Hauptstudium und erfolgreichem zweitem Staatsexamen erfolgt der zweite Teil der Pharmazeutischen Ausbildung im so genannten Praktischen Jahr für Pharmazeuten.
Der Studiengang Pharmazie kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt und die Studienplatzvergabe erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS, siehe www.hochschulstart.de).
Weiterführende Informationen zum Studiengang
- Kurzinfo (PDF; 6-seitig)
- Webseite des Fachbereichs zum Studiengang
- PDF-Info: Mögliche Zusatzqualifikationen
Studienfachberatung zum Studiengang
Dr. Jens Schäfer
Studienberatung Fachbereich Pharmazie
Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
Ketzerbach 63
Raum 216
E-mail: Studienberatung-Pharmazie@staff.uni-marburg.de
Tel.: 06421/ 28-21311
Fax: 06421/ 28-27016
Sprechzeiten: Freitags von 10:30-11:30 Uhr und nach Vereinbarung
vgl. auch Webseite "Studienberatung Fachbereich Pharmazie"
Zulassungsbedingungen
| Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG | Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
keine |
| Aufnahmebeschränkung | ja |
1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin |
für ein Wintersemester: 15. Juli für Neu-Abiturienten (Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar des Jahres erworben haben) und 31.05. für Alt-Abiturienten (Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Jahres erworben haben) für ein Sommersemester: 15. Januar |
Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:
HINWEIS: Motivationsschreiben, aufwändig gestaltete Bewerbungsmappen oder ähnliches ans Studierendensekretariat oder an die Fachbereiche gesandt, finden keine Berücksichtigung und haben von daher keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Bewerbung.

