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Auswahlverfahren und Onlinebewerbung

Psychologie: Forschung und Anwendung (M.Sc.)

 

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.
  • Das Transcript of Records zur Feststellung der bisherigen Studieninhalte.
  • Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.
  • Der ausgefüllte  Selbstauskunftsbogen zu psychologischer Diagnostik.

 Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, nehmen nicht am Eignungsfeststellungsverfahren teil. 

2. Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung unter den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt über die persönlichen Eignungspunkte, die für die Auswahlkriterien vergeben werden.  

Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nachfolgende Leistungen zu berücksichtigen: 

a) Abschlussnote, oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, eine eingereichte, errechnete Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte.

b) Fachspezifische Eignung.

Insgesamt können maximal 100 Punkte (Punkte gesamt) erreicht werden. Es gilt zur Bildung der Gesamtpunktzahl folgende Berechnungsformel: 

Punkte gesamt = Punkte für Abschluss- bzw. Durchschnittsnote (max. 60) + Punkte für fachspezifische Eignung (max. 40). 

 

1.     Punktevergabe für Abschlussnote bzw. Durchschnittsnote

Die Note des für den Masterstudiengangs vorausgesetzten Studienabschlusses wird gemäß folgender Tabelle in Punkte umrechnet. Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg. Bei einem Abschluss von einer anderen Hochschule gilt die von der Hochschule ausgewiesene Dezimalnote. Eine Umrechnung in das Marburger Notensystem erfolgt nicht. Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. 

Dezimalnote  Eignungspunkte 
0,7 60
0,8 57
0,9 54
1 51
1,1 48
1,2 45
1,3 42
1,4 39
1,5 36
1,6 33
1,7 30
1,8 27
1,9 24
2 22
2,1 20

2,2

18

2,3

16

2,4

14

2,5

12

2,6

10

2,7

8

2,8

6

2,9

4

3,0

2

≥ 3,1 

0

2.     Punktevergabe für fachspezifische Eignung

Für die fachspezifische Eignung werden gemäß folgender Tabelle Leistungspunkte in grundständiger Diagnostik in Eignungspunkte umrechnet:

Leistungspunkte Diagnostik

Eignungspunkte

≥ 18

40

17

35

16

30

15

25

14

20

13

16

12

14

11

12

10

10

9

8

8

6

7

4

6

2

≤ 5

0


Für die Bildung der Rangliste werden unter allen Bewerberinnen und Bewerbern die Punktzahlen für die Abschluss - bzw. Durchschnittsnote (max. 60 Punkte) und für die fachspezifische Eignung, (max. 40 Punkte) addiert (max. 100 Punkte). Bei Ranggleichheit entscheidet das Los gemäß § § 16 Abs. 2 HHZV.

    3. Bewerbung