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Physikalische Praktika für Physikstudierende

Im Laufe Ihres Studiums werden Sie verschiedene Praktikumsveranstaltungen besuchen. Diese Veranstaltungen werden Ihnen die Möglichkeit bieten, Erfahrungen im Experimentieren, Dokumentieren und Auswerten von Messdaten zu sammeln. Die Komplexität der Experimente sowie auch die Selbstständigkeit und Freiheit, mit der Sie die Experimente durchführen wird dabei im Laufe der Zeit zunehmen, beginnend bei einem vergleichsweise direkt angeleiteten Konzept im Grundpraktikum A hin zu freieren Experimentierphasen im Grundpraktikum B und Fortgeschrittenenpraktikum.
Das Grundpraktikum besteht aus den Modulen GP-A und GP-B. Dabei umfasst jedes Modul acht Versuche mit Inhalten aus Mechanik, Elektrizitäts- und Wärmelehre oder Optik. Das GP-A ist weiter in die zwei Teile GP-A1 und GP-A2 mit je vier Versuchen unterteilt. Das GP-A1 wird zusammen mit dem GP-B vor dem Sommersemester und das GP-A2 vor dem Wintersemester in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Prüfungsleistung zu jedem der beiden Grundpraktika besteht aus einer Klausur. Gegenstand dieser Klausur ist ein Teil eines Versuches oder ein daran angelehnter Versuch aus der Versuchsfolge, zu dem Sie die Messdaten erhalten und für den Sie dann eine Versuchsausarbeitung schreiben.
Für die Durchführung und Konzeption des Grundpraktikums in den Physik-Studiengängen ist Prof. Dr. Jens Güdde verantwortlich.
Das Fortgeschrittenenpraktikum besteht aus den Modulen Fortgeschrittenenpraktikum A (FP-A), Fortgeschrittenenpraktikum B (FP-B), Fortgeschrittenenpraktikum C (FP-C), Fortgeschrittenenpraktikum Physik grüner Technologien (FP-PgT), Fortgeschrittenenpraktikum Physik und Wirtschaft (FP-PW) sowie aus dem Modul Fortgeschrittenenpraktikum Physik und KI (FP-KI).
Für Studierende im Studiengang B.Sc. Physik sind das FP-A und das FP-B Pflichtmodule.
Das FP-A wird im Sommersemester, das FP-B im Wintersemester angeboten. Die Reihenfolge der Durchführung kann frei gewählt werden.
Die Studienleistung besteht jeweils aus 4 haupttestierten Versuchen, die Prüfungsleistung aus einem benoteten Vortrag zu einem der durchgeführten Versuche.
Das FP-C ist im B.Sc. Physik ein Wahlpflichtmodul, für das nur eine Studienleistung in Form von 4 haupttestierte Versuchen erbracht werden kann. Im Rahmen des FP-C ist es möglich, relativ frei ein Projektpraktikum, typischerweise bei einer der Arbeitsgruppen des Fachbereichs, zu absolvieren. Wenn das Projektpraktikum einen Umfang von mindestens 8 Labortagen aufweist, kann es als Ersatzleistung für zwei "klassische" Versuche des F-Praktikums C eingebracht werden.
Für Lehramtsstudierende sind in der aktuellen Studienordnung FP-A und FP-B Wahlpflichtmodule. Für ältere Studienordnungen galten andere Bestimmungen.
Studierende im Studiengang B.Sc. Physik und Wirtschaft können das FP-PW als Pflichtmodul jeweils nur im Wintersemester durchführen und zwischen zwei Varianten wählen.
Variante A besteht aus 4 Versuchen aus dem FP-B, einem Prüfungsvortrag sowie einem externen Unternehmenspraktikum. Für die Anerkennung des Unternehmenspraktikums ist der Studiengangsverantwortliche Prof. Dr. Peter Lenz zuständig.
Variante B besteht aus 6 Versuchen aus dem FP-B und einem Prüfungsvortrag.
Für Studierende im Studiengang B.Sc. Physik grüner Technologien ist das FP-PgT ein Pflichtmodul mit i.d.R. eigenen Versuchen.
Wie im FP-A/B besteht die Studienleistung aus 4 haupttestierten Versuchen, die Prüfungsleistung aus einem benoteten Vortrag zu einem der durchgeführten Versuche.
Für Studierende im Studiengang B.Sc. Physik und KI ist das FP-KI ein Pflichtmodul mit i.d.R. eigenen Versuchen.
Wie im FP-A/B besteht die Studienleistung aus 4 haupttestierten Versuchen, die Prüfungsleistung aus einem benoteten Vortrag zu einem der durchgeführten Versuche.
Für Studierende im Studiengang M.Sc. Physik - Allgemeine Physik (8 Semester) ist das FP-C ein Wahlpflichtmodul.
Für die Durchführung und Konzeption des Fortgeschrittenenpraktikums in den Physik-Studiengängen ist Dr. Tobias Breuer verantwortlich.