13.10.2021 Information zu internationalen Impfzertifikaten

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Liebe internationale Studierende,

ich freue mich sehr, Sie in Marburg begrüßen zu dürfen. Es ist schön, dass internationaler Austausch auch wieder mit physischer Präsenz in einem anderen Umfeld verbunden ist.

Bevor es nächste Woche mit den Lehrveranstaltungen losgeht, möchte ich Ihnen noch einige organisatorische Informationen an die Hand geben, die für Sie im Besonderen relevant sein könnten:

Sollten Sie bereits eine Impfung im Ausland erhalten haben, überprüfen Sie bitte, inwiefern der Impfstoff in der EU zugelassen ist. 

Zur Zeit sind dies die folgenden Impfstoffe: Comirnaty (BionTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), VaxZevria (AstraZeneca), Covid-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson).

Eine jeweils aktuelle Liste finden Sie unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3

Sollten Sie mit einem nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sein, ist eine vollständige Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff nötig. 

Mit der Impfserie kann mit einem Mindestabstand von 28 Tagen zur letzten Impfung begonnen werden (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Dafür können Sie gerne unseren nächsten Impfaktionstag am 18. Oktober nutzen! 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/sicherheit/coronavirus/corona-faq/impfungen-fuer-studierende/impfungen-fuer-studierende

Um den Zugang zu Lehrveranstaltungen für alle Beteiligten zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Impfbescheinigungen nach Möglichkeit in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App übertragen zu lassen. Bitte halten Sie Ihren Impfnachweis am Eingang der Lehrveranstaltung bereit.

Das dafür notwendige Impfzertifikat erhalten EU-Bürgerinnen und Bürger bei Vorlage der Impfbescheinigung und einer Übersetzung in Apotheken. 

Sollten Sie mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sein und gleichzeitig eine Übertragung nicht möglich sein, erstellt die Rechtsabteilung eine ausschließlich innerhalb der Universität gültige Bescheinigung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termine mit Frau Grgic, irina.grgic@verwaltung.uni-marburg.de.

Um Verzögerungen für die ersten Veranstaltungen zu vermeiden, empfehlen wir, dass Sie einen von der Universität angebotenen Selbsttest unter Aufsicht nutzen, wenn Ihr Impfzertifikat noch nicht übertragen werden konnte. 

Tests werden von Montag bis Freitag von 7.40-9.30 Uhr an folgenden Stellen angeboten: 
Alte UB, Wilhelm-Röpke-Str. 4, ab dem 18.10.2021
Mehrzweckverfügungsgebäude, Hans-Meerwein-Str. 6, ab dem 25.10.2021.

Darüber hinaus haben Sie, insofern Sie mit einem nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden oder aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten können, bis zum 31.12.21 die Möglichkeit, in Testzentren kostenlose Antigen-Tests zu erhalten.

Sollten Sie noch offene Fragen haben, melden Sie sich gerne unter corona@uni-marburg.de!

Ich wünsche Ihnen einen guten Semesterstart!

Herzliche Grüße

Evelyn Korn