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Allgemeine Informationen für studentische Hilfskräfte

Leitfaden für das Beschäftigungsverhältnis für Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte

Webseite der Personalabteilung der Philipps-Universität

Ausschreibungen

Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaften sowie an den Aushängen im Savignyhaus und im Landgrafenhaus.

Beschäftigungsumfang

Studentische Hilfskräfte können generell nur bis zu einer Studenzahl von maximal 82 Stunden im Monat eingestellt werden. Gemäß des Leitfadens soll den studentischen Hilfskräften ein Beschäftigungsumfang von mindestens 30 Stunden pro Monat ermöglicht werden. Bei einer Beschäftigung von über 44 Stunden (8,50 Euro) bzw. 38 Stunden  (10,00 Euro) im Monat ist zu beachten, dass die studentische Hilfskraft u. a. sozialversicherungspflichtig wird.

Beschäftigungsdauer

Gemäß des Leitfadens soll als Beschäftigungsdauer eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten angestrebt werden. Die Gesamtlaufzeit soll gemäß § 75 Absatz 3 HHG grundsätzlich 2 Jahre nicht überschreiten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine längere Beschäftigung möglich.

Vergütung

Der Stundensatz beträgt für studentische Hilfskräfte 8,50 Euro, bzw. 10,00 Euro ab dem dritten Semester nach abgelegter Zwischenprüfung. Zudem erhalten studentische Hilfskräfte seit dem 01.05.2010 eine monatliche Sonderzahlung (Ersatz des sogenannten "Weihnachtsgeldes") in Höhe von 5 Prozent. des Bruttobezugs.

Bei einer Beschäftigung unter 450 Euro im Monat erhöhen sich die Kosten für den Arbeitgeber um die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte, nämlich 15 % Rentenversicherung sowie 13 % gesetzliche Krankenversicherung.

Bei einer Beschäftigung über 450 Euro im Monat beachten Sie bitte den Leitfaden.

Die Bezahlung der studentischen Hilfskräfte erfolgt zum Monatsende.

Formulare und Dokumente

Die Listen der abzugebenden Unterlagen je nach Personalmaßnahme finden Sie über die Navigationsleiste auf der linken Seite.

Studienbescheinigung

Eine aktutelle Studienbescheinigung ist Grundlage des Arbeitsvertrags. Fängt während des laufenden Vertrags ein neues Semester an, geben Sie bitte vor Beginn des Semesters die neue Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester in der Wirtschaftsverwaltung ab.

Änderungen der Daten

Während eines laufenden Vertrags melden Sie bitte Änderungen der Kontaktdaten und Änderungen von anderen Beschäftigungsverhältnissen.

Arbeitszeitnachweise

Für geringfügig Beschäftigte ist ein Nachweis der Arbeitszeit erforderlich.