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Aufstockungen
Für eine Aufstockung (eine Aufstockung endet immer spätestens mit Vertragsende) ist nur der rechtzeitige
Aufstockungsantrag des oder der Vorgesetzten in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen.
Die Aufstockungsbenachrichtigung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag muss vor dem Aufstockungsbeginn in doppelter
Ausfertigung von der Wirtschaftsverwaltung des FB01 unterschrieben und der studentischen Hilfskraft ausgehändigt werden.