Hauptinhalt

Studium

Foto: Lukas Murgott

Vorlesungen zum Familienrecht werden am Fachbereich sowohl im Grundstudium als auch im Schwerpunktbereichsstudium angeboten. Hinzu kommen regelmäßig Seminare, in denen Fragestellung des materiellen wie auch des internationalen Familienrechts behandelt werden.

Grundstudium:

Vorlesung Familienrecht (5./6. Semester)

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Familienrechts. Behandelt werden insbesondere die allgemeinen Wirkungen der Ehe, das Ehegüterrecht, das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie das Abstammungsrecht und das Recht der elterlichen Sorge.

Repetitorium:

Repetitorium Familienrecht

Das Repetitorium im Familienrecht bietet eine komprimierte Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.

Schwerpunktbereichsstudium:

Vorlesung Familienrecht Vertiefung

Aufbauend auf der Einführungsvorlesung werden ausgewählte Fragestellungen des Familienrechts vertiefend und ergänzend erörtert.

Vorlesung Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht

Ziel der Veranstaltung ist es, in die zweckmäßige, am Interesse der Beteiligten orientierte Gestaltung von Rechtsgeschäften im Bereich des Familien- und Erbrechts (zB Eheverträge, Testamente) einzuführen.

Vorlesung Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) befasst sich mit der Frage des anwendbaren Rechts in Fallkonstellationen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Grundstrukturen und Grundlagen des IPR. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundregeln und Fragen des Allgemeinen Teils. Zudem werden in Grundzügen die besonderen Lehren des IPR behandelt.

Vorlesung Internationales Zivilprozessrecht

Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) befasst sich mit dem Schutz und der Durchsetzung privatrechtlicher Interessen in Fallkonstellationen mit Auslandsbezug. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Grundlagen des IZVR. Der Schwerpunkt liegt auf der internationalen Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung.

Hinweis: Sofern im Schwerpunktbereichsstudium zwei Klausuren (nach alter Ordnung: vier Klausuren) aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts eingebracht werden und ein Schwerpunktseminar zum Familien- oder Erbrecht einschließlich der internationalen Bezüge absolviert wurde, kann eine entsprechende Schwerpunktsetzung gesondert ausgewiesen werden. Gewählt werden können folgende Vorlesungen:

  • Familienrecht Vertiefung
  • Erbrecht Vertiefung
  • Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Internationales Zivilverfahrensrecht