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Wissenschaftlicher Werdegang und Forschungsschwerpunkte

1. Zusammenfassung

Prof. Rössner (Jahrgang 1945, Promotion 1975 und Habilitation 1985 jeweils in Tübingen bei Jür­gen Baumann) lehrt und forscht seit Oktober 1997 in Marburg.

Die Lehr- und Forschungstätigkeit ist geprägt durch die Beschäftigung mit den interdisziplinär-empirischen Grundlagen des Strafrechts im Tübinger Institut für Kriminologie (bei Hans Göppinger) und eine fast 10-Jährige praktische Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz als Richter, Staatsanwalt und Referent im Justizministerium. Von 1978 bis 1985 unterrichtete er neben dem Hauptamt in der Justiz an der Universität Tübingen, 1985 übernahm er eine Professur am Institut für Sozialpädagogik an der Universität Lüneburg. Von 1988 bis 1993 hatte er eine Professur für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Göttingen inne, danach von 1993-1997 einen entsprechenden Lehrstuhl in Halle. Als Dekan wirkte er dort beim Aufbau der 1993 wieder neu gegründeten Juristischen Fakultät mit.

Besondere Arbeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der empirischen Kriminologie und empirisch orientierten Kriminalprävention sowie des sozialen Normlernens. Dazu kommen die Mediation im Strafrecht (Täter-Opfer-Ausgleich), die Ursachen und Prävention der Gewalt, Persönlichkeitsbeurteilungen und psychiatrische Begutachtung mit jeweils großen Forschungsprojekten (Hallenser Gewaltstudie gefördert durch die VW-Stiftung und Hallenser Angeklagtenstudie gefördert durch die DFG). Im Strafrecht stehen neben Fragen der Straftheorie und des Opferschutzes, die Sanktionen, das Strafprozessrecht sowie das Jugendstraf- und Jugendvollzugsrecht im Mittelpunkt. Jetzt kommt noch das Sportrecht mit Untersuchungen und Forschungen zu den Sanktionen und Verfahren in nationalen und internationalen Sportverbänden (gefördert durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft) und im Rahmen der von ihm mitgegründeten Forschungsstelle für Sportrecht Marburg-Gießen hinzu. Er ist Mitglied des interdisziplinären Zentrums für Konfliktforschung der Universität Marburg und steht in der Leitung eines von der DFG geförderten Forschungsprojekts zur NS-Justiz in Hessen sowie des von ihm mit eingerichteten Dokumentations- und Forschungszentrums für Kriegsverbrecherprozesse in Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Er ist Mitglied des interdisziplinären DFG-Graduiertenkollegs "Menschenfeindliche Gewalt" der Universitäten Marburg/Bielefeld.

Prof. Rössner ist seit 1991 im Vorstand der Neuen Kriminologischen Gesellschaft und ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe Alternativ-Entwurf deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtslehrer sowie seit 2005 Vorsitzender des Landespräventionsrats beim Hessischen Justizministerium. Seit 1985 ist er Vorsitzender des Berufungsausschusses bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

2. Überblick

25.08.1945

Geburt in Gotha / Thüringen

1952 - 1956

Volksschule in Backnang / Bad. Württ.

1956 – 1965

Gymnasium Backnang

1963

Besuch der Richmond Grammar School in Yorkshire (England)

1965 - 1967

Wehrdienst (Leutnant d. R.)

1967 - 1972

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen

ab 1969

Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes

15.05.1972

Erstes juristisches Staatsexamen mit der Note "gut"

1972 - 1973

Assistent am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Gewählter Sprecher der Assistentenschaft der Universität Tübingen und Mitglied in der Bundesassistentenkonferenz (BAK). Mitglied des Großen Senats der Universität Tübingen.

1973 - 1975

Rechtsreferendar; zugleich wissenschaftliche Mitarbeit am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen

04.02.1975

Promotion zum Dr. jur. mit der Note "summa cum laude"

15.12.1975

Zweites juristisches Staatsexamen in Baden-Württemberg mit der Note "gut"

1976 – 1983

Richter, Staatsanwalt und Regierungsdirektor im baden-württem­bergischen Justizdienst

1978 - 1983

Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen

1983 - 1985

Richter im Hochschuldienst an der Juristischen Fakultät der Uni­versität Tübingen mit selbständigen Lehr- und Forschungsaufgaben für Strafrecht und Kriminologie

18.06.1985

Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Krimi­nologie

WS 1985/86 - SS 1988

Professur für Strafrecht, Kriminologie und Jugendrecht am Institut für Sozialpädagogik der Universität Lüneburg

WS 1988/89 - WS 1992/93

Professur für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Straf­vollzug am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen

SS 1993 - SS 1997

Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Straf­vollzug an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prode­kan und Dekan der Juristischen Fakultät

seit Oktober 1997

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, und Kriminologie an der Philipps-Universität Marburg

seit 2001

Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften Marburg

seit 1970

verheiratet mit Dorothea Einholz (Realschullehrerin), 3 Töchter (Hannah, Lena, Lisa)


3. Berufliche Tätigkeiten und wissenschaftliche Projekte im Einzelnen

02.01.1976 bis 17.10.1977

Zivilrichter beim Landgericht Tübingen in einer mit erstinstanzlichen und Be­schwerdesachen befassten Zivilkammer, u.a. auch Ehescheidungsverfahren und Beschwerden aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

18.10. 1977 bis 19.11.1978

Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Tübingen
Referat mit Spezialzuständigkeit für die Verfolgung von Tötungsdelikten, Be­amtendelikten sowie von ärztlichen Kunstfehlern. Pressesprecher der Staatsan­waltschaft Tübingen.

1978 - 1981

Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare beim Landgericht Tü­bingen für Strafrecht und Strafprozessrecht.

1978 - 1983

Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen für die Fächer Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug.

1979 - 1988

Prüfer für die erste juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg in den Fä­chern Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Uni­versität Tübingen.

20.11.1978 bis 14.04.1983

Referent in der Abteilung Strafvollzug des Justizministeriums Baden-Württemberg in Stuttgart, zunächst als abgeordneter Staatsanwalt, dann ab 01.09.1980 Ernennung zum Regierungsdirektor.

Aufgabenschwerpunkte des Grundsatzreferates für die Vollzugsgestaltung: Rechtliche Probleme des Strafvollzugs, kriminologische Forschungen und Strafvollzug sowie die Ausarbeitung grundlegender Konzepte für die Vollzugs­gestaltung und Behandlung. Dienst- und Fachaufsicht über die Vollzugsan­stalten Bruchsal, Rottenburg und Konstanz.

Wichtigste Arbeitsergebnisse: Konzeption und praktische Umsetzung des "Programms zum Vollzug kurzer Freiheitsstrafen" für einen Strafvollzug ohne soziale Desintegration und des "sozialen Trainings" als gezielter Be­handlungsmaßnahme im Normalvollzug zur besseren Bewältigung von Alltags­problemen.

Herausgabe der regelmäßig erscheinenden verwaltungsinternen "Rechtspre­chung zu Vollzugsfragen (RzV)" mit der Darstellung wichtiger gerichtlicher Entscheidungen.

Planung und Durchführung verschiedener Forschungsprojekte in Zusammenar­beit mit dem Kriminologischen Dienst, wie z.B. zum Beschwerdeverhalten der Gefangenen, zur Situation des Lang- bzw. Kurzstrafenvollzugs, zur Lage bei der Entlassung und zur Effektivität des Kurzstrafenprogramms.

Dienstliche Gesamtbeurteilung der Tätigkeit im Justizministerium: Sehr gut.

14.04.1983 bis 24.11.1985

Richter im Hochschuldienst der Universität Tübingen mit der selbständigen Lehr- und Forschungsaufgabe für Strafrecht und Kriminologie, einschließlich Jugendstrafrecht und Strafvollzug.

Wissenschaftliche Aufarbeitung der Praxiserfahrungen, mit folgenden Arbeits­schwerpunkten: Die Möglichkeiten der Konfliktlösung im Strafrecht und die Einbeziehung der Op­ferperspektive. Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes im Strafver­fahren. Erste Überlegungen und Arbeiten zum Einbau der Mediation (Täter-Opfer-Ausgleich) in das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht in Deutschland. Initiierung und Begleitforschung für erste Projekte in Deutschland „Hand­schlag“ in Reutlingen und „Tübinger Gerichtshilfeprojekt“.

Strafrechtsdogmatische Untersuchungen zur teleologischen Interpretation straf­rechtlicher Begriffe mit kriminologischem Bezug, z.B. Täter-Opfer-Verhältnis und Gewaltbegriff; Vollzugslockerungen und § l2l StGB sowie Folgetaten. Sy­stematik des Sanktionensystems im Lichte einer angewandten Kriminologie, vor allem im Jugendstrafrecht. Kriminologische Rechtfertigung der Kriminal­strafe und verfassungsrechtliche Probleme.

18.06.1985

Habilitation für die Fachgebiete "Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminolo­gie" in Tübingen bei Prof. Jürgen Baumann mit Arbeiten über

  1. Das Täter-Opfer-Verhältnis im Strafrecht und Strafprozess

  2. Theoretische Grundlagen und praktische Durchführung des sozialen Trainings bei Straftätern

  3. Die kurze Freiheitsstrafe und ihr Vollzug

  4. Erscheinungsweise, Prophylaxe und strafrechtliche Behandlung der Ba­gatellkriminalität.

WS 1985/86 - SS 1988

C 3-Professur für Strafrecht, Kriminologie und Jugendrecht am Institut für Sozialpädagogik der Universität Lüneburg

Neuaufbau dieser Professur. Arbeitsschwerpunkte: Propädeutische Lehre des Strafrechts und Strafprozessrechts mit Berücksichtigung der Bezugswissen­schaften Straf- und Kriminalitätstheorien, Gewalt und Kriminalität, Viktimolo­gie und opferbezogene Strafrechtspflege. Angewandte Kriminologie und Kri­minalitätsprävention, Strafvollzugsprogramme, vor allem Jugendvollzug. For­schungsprojekte im Bereich ambulanter sozialpädagogischer Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Begleitforschung zum Projekt Handschlag zusammen mit dem Institut für Sozialpädagogik der Universität Tübingen gefördert vom Bun­desfamilienministerium. Kriminologische Grundlagen der Devianzpädagogik.
Mitglied im Senat der Universität Lüneburg.

WS 1988/89 - WS 1992/93

C 3-Professur für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Straf­vollzug am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen

Arbeitsschwerpunkte: Lehre in Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie; Sanktionenlehre auf empirischer Basis.
Wiedergutmachung als Aufgabe des Strafrechts. Arbeit an der Denkschrift der EKD: „Strafe - Tor zur Versöhnung?“
Viktimologie und opferbezogene Strafrechtspflege.
Angewandte Kriminologie vor allem im Bereich des Jugendstrafrechts.
Dogmatische Grundlagen jugendstrafrechtlicher Sanktionen; Reform des JGG.
Jugendliche Gewalt - ihre Genese und Prävention.

Empirische Auswertung des Tübinger Gerichtshilfeprojekts zur Duchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenenstrafrecht im Auftrag des Bundes­justizministeriums.

ab 1990

Aufbau und Gestaltung der besonderen Lehrkonzeption im Strafrecht und Strafprozessrecht. Lehrtätigkeit an der Universität Halle zum Wiederaufbau der Juristischen Fakultät.

SS 1993- SS 1997

C-4 Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Jugendstrafrecht und Straf­vollzug an der Martin-Luther-Universität in Halle
Aufbautätigkeit bei der Neugründung der Juristischen Fakultät. Mitglied im Fa­kultätsrat und der Strukturkommission.
Seit Oktober 1994 Prodekan; 1996/97 Dekan der Fakultät. In dieser Zeit Pla­nung, Bau und Einweihung des neuen Juridicums.

Dogmatische Aspekte und Leitlinien einer "opferbezogenen Strafrechtspflege" durch Kommentierung der §§ 374-402 StPO in der Reihe Alternativkommen­tare und durch ein Modellprojekt zum Adhäsionsverfahren mit den Justizmi­nisterium Sachsen-Anhalt in Naumburg.

Empirische Gewaltforschung seit 1995 im Rahmen der Förderung im For­schungsschwerpunkt Recht und Verhalten bei der VW-Stiftung mit rd. DM 450 000: "Kriminologische Ursachenanalyse jugendlicher Gewalt in der Situation des Umbruchs". (Hallenser Gewaltstudie). Es handelt sich um eine qualitative und vergleichende Biographieanalyse von 30 Gewalttätern und 30 Vergleichs­personen, die das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren der Gewaltent­stehung in der Kommunikationsstruktur erfasst.

Ebenfalls durch die VW-Stiftung gefördert:
Interkultureller Vergleich der Entstehungsbedingungen gewalttätigen Verhal­tens bei Kindern und Jugendlichen zwischen Japan und Deutschland. Nach einem ersten Symposium im Oktober 1995 langfristige Perspektive der interdisziplinären und interkulturellen Zusammenarbeit.

Gemeinschaftliches Forschungsprojekt der Universitäten Halle, Heidelberg, Konstanz und Tübingen zur bundesweiten Bestandsaufnahme zum Täter-Op­fer-Ausgleich und dessen Auswirkungen im Sanktionensystem. Gründung der Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich.

Durch die DFG geförderte Forschungen zu den Zusammenhängen zwischen psychischen Auffälligkeiten und Kriminalität (Hallenser Angeklagtenstudie) zusammen mit dem Leiter der Psychiatrischen Klinik Halle A. Marneros. Diese Arbeit wurde 1997 mit dem Richard-Krafft-Ebing-Forschungspreis der Univer­sität Graz für originelle psychiatrische Forschung ausgezeichnet.

Entwicklung einer Theorie der Strafe aus der Analyse des Gesamtsystems sozi­aler Kontrolle (Zivile Strafrechtstheorie).

Beginn der Beschäftigung mit sportethischen und sportrechtlichen Fragen (Zu­sammenarbeit mit dem Institut für Sportwissenschaften Tübingen).

Durchführung des 2-Jahres-Kongresses der Neuen Kriminologischen Gesell­schaft in Halle.

Seit WS 1997/98

C4-Lehrstuhl am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Uni­versität Marburg (seit 2001 dessen Direktor).

Auswertung und differenzierte Analysen der Hallenser Angeklagtenstudie und Hallenser Gewaltstudie.

Leitung und Durchführung der von der Stadt Düsseldorf geförderten ersten großen Studie zur empirisch orientierten Wirkungsforschung der Kriminalprä­vention in Deutschland: „Düsseldorfer Gutachten: Empirisch gesicherte Er­kenntnisse über kriminalpräventive Wirkungen“ und „Leitlinien wirkungsori­entierter Kriminalprävention“.

Konzeption und Begleitforschung des Modellprojekts „Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen“ in Hamburg (gefördert durch den Se­nat der Stadt).

Vorsitzender und Leiter der Arbeitsgruppe „Primäre Prävention von Gewalt ge­gen Gruppenangehörige – insbesondere junge Menschen (Vorurteilskrimina­lität) beim Deutschen Forum für Kriminalprävention. Die für Deutschland er­ste umfassende Bearbeitung des Forschungsbereichs und die Empfehlungen wurden Grundlagen für gesetzliche und kriminalpolitische Konsequenzen in den Innen- und Justizministerien von Bund und Ländern.

Weiterhin intensive Tätigkeit bei der Forschung zum Täter-Opfer-Ausgleich (Bundesweite Statistik und rechtliche Fortentwicklung) sowie zur Lehre in die­sem Bereich (Lehrhefte für den Studiengang Mediation der Fernuniversität Ha­gen).

Begleitforschung zum Täter-Opfer-Ausgleich in den neuen Bundesländern (Vergleich Sachsen-Anhalt mit Brandenburg. Quantitative und qualitative Er­fassung des Ablaufs). Gefördert durch die Volkswagenstiftung (1996 – 99).

Mitwirkung bei der TOA Forschergruppe für ein Gutachten zur praktischen Umsetzung des TOA in Deutschland (1997 – 99) im Auftrag des Bundesjustiz­ministeriums.

Wissenschaftliche Unterstützung des zentralen TOA-Servicebüros für Deutsch­land. Mitarbeit in der europäischen „Working Group on Restorative Justice“

Leitung (zusammen mit dem Marburger Politologen Schiller) des von der DFG und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Pro­jekts „Politische NS-Justiz in Hessen“ zu den Verfahren des Volksgerichts­hofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933-1945 sowie zu den Sondergerichtsprozessen in Darmstadt und Frankfurt mit umfangreichen Datensammlungen und Analysen.

Aufbau und Leitung (zusammen mit Radtke und Schiller) des Marburger Dokumenta­tions- und Forschungszentrums Kriegsverbrecherprozesse nach dem 2. Weltkrieg für entsprechende Prozesse in allen Ländern der Welt in Kooperation mit der Universität Berkely/USA. Historische Erfassung aller Prozesse, Analyse der Rechtsanwendung und vor allem Grundlagenarbeit zur Etablierung des Völkerstrafrechts. Im Dezember 2005 Abschluss eines Vertrags mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zur Zusammenarbeit. Das Zentrum soll die „legal tools“ des ICC weiter entwickeln. Großzügige Förderung durch das Hessische Innovationsbudget. Der Aufbau des Zentrums ist Gegenstand der Entwicklungsplanung der Universität Marburg.

Dogmatische Arbeiten an einem neuen Kommentar zum StGB, zur StPO und zum JGG mit kriminologischen Bezügen (Nomos Verlag) und Lehrbücher zur StPO, zum Jugendstrafrecht und zur Kriminologie.

Lehrtätigkeit im Bereich des Kassenarztrechts und dem ärztlichen Berufsrecht am Marburger Forschungsschwerpunkt Gesundheitswesen.

Ständiges psychiatrisch-juristisches Seminar zusammen mit Remschmidt.

Mitarbeit an der einheitlichen Vollzugskonzeption im hessischen Jugendvoll­zug und der folgenden Begleitforschung.

Auf- und Ausbau des Sportrechts im Bereich der verbandsrechtlichen Sankti­onen und des Strafrechts. Rechtliche und kriminologische Fragen der Doping­bekämpfung. Durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (2002-2004) ge­fördertes Projekt „Die Grundlagen einer Sportrechtsordnung als Sonder­privatrecht“. Umfangreiche Analyse des nationalen und internationalen Rechts. Gründung einer Forschungsstelle für Sportrecht (zusammen mit Wer­tenbruch in Marburg und Adolphsen und Walker in Gießen). Lehrhefte der Fernuniversität Hagen „Sanktionen in der Sportgerichtsbarkeit“.
2004/2005 Mitglied der vom DSB berufenen Rechtskommission des Sports gegen Doping. Ausführlicher Abschlussbericht zu möglichen gesetzlichen Initiativen für eine konsequentere Verhinderung, Verfolgung und Ahndung des Dopings im Sport.

Mitglied des von der DFG geförderten Graduiertenkollegs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (Marburg-Bielefeld).

Mitglied des interdisziplinären Zentrums für Konfliktforschung der Philipps-Universität Marburg.

Mitglied des Senats der Philipps-Universität. Vorsitzender und Berichterstatter der Senatkommission zur Aberkennung von Doktorgraden in der Zeit zwi­schen 1933 und 1945.

Mitglied der Strukturkommission des Fachbereichs.

Lehrauftrag am Pädagogischen Institut der Universität Zürich „Soziales Norm­lernen“ (WS 2004/05).

Ständiger Gutachter für die DFG und Volkswagenstiftung.

 


Mitveranstaltung folgender großer Tagungen

  • Psychiatrie und Justiz in Halle am 16./17.02.2000
  • 25. Deutscher Jugendgerichtstag vom 28.09 - 02.10.2001 in Marburg
  • Internationales Symposium "Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige: nationale und internationale Erfahrung mit der Prävention von Gewalt" am 7. März 2003 im Bundesjustizministerium Berlin
  • Internationales Symposium "Historische Dimensionen von Kriegsverbrecherprozessen nach dem 2. Weltkrieg" in Marburg vom 30.09. - 01.10.2005


4. Ehrenamtliche berufsbezogene Tätigkeiten

1976 – 1990

Vorstandsmitglied des Straffälligenhilfevereins "Hilfe zur Selbsthilfe" in Tübingen.
Gründung und Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichprojekts "Hand­schlag" in Reutlingen.

Seit 1985

Mitwirkung im Arbeitskreis Alternativentwurf (AE) deutscher, schweizer und österreichischer Strafrechtslehrer. Mitautor zahlreicher Alternativ-Ent­würfe.

1985 – 1991

Mitarbeit im Arbeitskreis "Kirche und Strafvollzug" der Evangelischen. Kir­che Deutschlands. Mitautor der Denkschrift der EKG: Strafe – Tor zur Ver­söhnung (1991).

1986 – 1992

Vorsitzender der "Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendge­richtshilfe", Regionalgruppe Niedersachsen.

1990 – 2003

Vorstandsmitglied der Neuen Kriminologischen Gesellschaft 1995- 97 Prä­sident.

Seit 2000

Vorstand im Förderverein Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland.

seit 1985

Vorsitzender des Berufungsausschusses bei der Kassenärztlichen Verei­nigung Baden-Württemberg in Reutlingen. Rechtliche Mitgestaltung der grundlegenden Änderungen des Gesundheitswesens seit 1990 insbesondere bei Zulassungsbeschränkungen und die Einbeziehung der Psychothera­peuten.

seit 2005

Vorsitzender des Landespräventionsrates in Hessen beim Hessischen Ju­stizministerium.