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Lebenslauf von Prof. Dr. Winrich Langer

Inhaber der Professur ist seit 1974 Prof. Langer (Jahrgang 1939, Promotion und Habilitation an der Universität Hamburg). Hauptarbeitsfelder der Professur sind die Rechtsdogmatik des Kernstrafrechts (Allgemeine Strafrechtslehre und Besonderer Teil des Strafgesetzbuches) und des Strafverfahrensrechts. Besondere Forschungsschwerpunkte bilden die dogmengeschichtliche Entwicklung der modernen Straftatsystematik und der Einfluß des Verfassungsrechts auf das materielle und das formelle Strafrecht. Fachübergreifende Interessen des Inhabers der Professur führten zur Mitarbeit in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen.

Die Lehrtätigkeit erstreckt sich auf den Gesamtbereich des materiellen Strafrechts und des Strafprozeßrechts, soweit diese Gebiete nach dem Studienplan des Fachbereichs Gegenstand der Juristenausbildung sind. Unter zwei Aspekten werden in der Lehre spezifische Akzente gesetzt: Einen Schwerpunkt bildet die Methodik der Gesetzesanwendung, wodurch möglichst allen Studierenden die rechtsstaatliche Bedeutung der Rechtsdogmatik bewußt gemacht und nahegebracht werden soll. Zum anderen wurde das strafrechtliche Proseminar als eigenständige Lehrveranstaltung geschaffen und seit Übernahme der Professur ohne Unterbrechung angeboten, um für die am Strafrecht besonders Interessierten die Lücke zu schließen, die in der Ausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts nach dem Studienplan in der Mitte des Studiums besteht.