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Lehre

Florian Möslein bietet Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare und Kolloquien) zum Bürgerlichen Recht, zum Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht sowie zur Rechtstheorie und juristischen Methodenlehre an. Im Rahmen des Marburger Examenscoachings beteiligt er sich am universitären Repetitorium sowie dem Klausurenkurs und Probeexamen.

Die Vorlesungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht geben allgemeine Einführungen in wichtige Grundlagen des privaten Wirtschaftsrechts. Dort geht es zum einen um das Sonderprivatrecht der Kaufleute, zum anderen um das Organisationsrecht privatrechtlicher Kooperationen und Zweckverbände. Beide Veranstaltungen bereiten nicht nur auf das Schwerpunktbereichsstudium im Recht des Unternehmens vor, sondern behandeln Pflichtfachstoff, der im Rahmen der staatlichen Examensklausuren geprüft wird.

Bei den Vorlesungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zum Aktienrecht handelt es sich sodann um die zugehörigen Vertiefungsveranstaltungen, die im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums belegt werden können, jedoch auch Studierenden etwa der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre offen stehen. Die jeweils im Sommersemester angebotene Business Law Clinic dient der praktischen Anwendung gesellschaftsrechtlicher Kenntnisse im Rahmen einer Unternehmensgründung. Sie wird in Kooperation mit dem betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl von Torsten Wulf durchgeführt und kann sowohl als Schlüsselqualifikation wie auch als Schwerpunktseminar belegt werden, jeweils allerdings naturgemäß mit unterschiedlichem Anforderungsprofil. Die Vorlesung zum Europäischen Privatrecht kann ebenfalls im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums besucht werden, und zwar im Rahmen der Schwerpunkte „Recht der Privatperson“ und „Recht des Unternehmens“.

Jeweils im Sommersemester bietet Florian Möslein die Vorlesung zur Rechtstheorie und juristischen Methodenlehre an. Die Veranstaltung vermittelt das elementare „Handwerkszeug“, das angehende Juristen zur Rechtsgestaltung und Rechtsanwendung im Privatrecht benötigen. Behandelt werden die wichtigsten Regelungsinstrumente sowie die zentralen Methoden der Rechtsanwendung, und zwar jeweils sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bei erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung kann ein Grundlagenschein erworben werden.

In den vom Lehrstuhl angebotenen Seminaren werden grundlegende und aktuelle Themen zu allen bereits beschriebenen Inhalten angeboten. Sie werden gelegentlich mit themenspezifischen Exkursionen verbunden.

Eine Übersicht der Veranstaltungen von Prof. Dr. Möslein mit weiteren Informationen finden Sie über MARVIN.

Materialien zu den Veranstaltungen sind über die Lernplattform ILIAS abrufbar.