19.12.2018 Aktuelle Veröffentlichung von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch zu Pfändung und Insolvenzbeschlag vinkulierter Namensaktien
Pfändung und Insolvenzbeschlag vinkulierter Namensaktien, in: Festschrift für Alfred Bergmann zum 65.Geburtstag, Verlag De Gruyter, 2018, S. 885 ff.
In der Festschrift für den bisherigen Vorsitzenden Richter des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Alfred Bergmann behandelt Prof. Dr. Johannes Wertenbruch die Frage des Zugriffs der Gläubiger eines Aktionärs in der Zwangsvollstreckung und in der Insolvenz bei Vorliegen vinkulierter Namensaktien, die grundsätzlich vom Aktionär nur mit Zustimmung des Vorstands der AG veräußert werden können. Wertenbruch legt dar, dass die statutarische (satzungsmäßige) Vinkulierung (Bindung) der Aktien in der Zwangsvollstreckung gemäß § 851 Abs. 2 ZPO und damit auch in der Insolvenz keine Wirkung hat. Wenn die AG das "Eindringen" unerwünschter Personen verhindern will, dann muss sie für den Fall der Pfändung/Insolvenz eine Anteilseinziehung gegen Abfindung statutarisch vorsehen.