27.09.2018 Prof. Dr. Johannes Wertenbruch wurde in die Expertenkommission "Modernisierung Personengesellschaftsrecht" berufen.

Auf Grundlage einer Vereinbarung im Koalitionsvertrags der jetzigen Bundesregierung  soll das Recht der Personengesellschaften zum ersten
Mal seit Inkraftreten des BGB und des reformierten HGB am 1.1.1900 umfassend reformiert und zu diesem Zweck eine Expertenkommission im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingerichtet werden. Prof. Dr. Johannes Wertenbruch ist jetzt in diese achtköpfige Expertenkommission berufen worden, die  in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf erarbeiten soll.