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LLP-Erasmus (+) Programm

Foto: Jana Swoboda

Abschlüsse und Gebühren

Nachstehend sind alle relevanten Informationen bezüglich der Finanzierung und der Abschlussregelung des Studiums an der Philipps-Universität Marburg zu studieren aufgelistet. 

Besondere Lehrveranstaltungen für ausländische Studierende

Ausländische Studierende können ihre Modulwahl im Grunde frei treffen. Jedoch ist die Teilnahme an dem Modul Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende verpflichtend.

  • Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende (Pflichtveranstaltung)

    Für ausländische Studierende wird jedes Semester die Veranstaltung "Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende" angeboten. Die Vorlesung geht über 2 Semesterwochenstunden und erstreckt sich über ein komplettes akademisches Jahr. Der Besuch der Veranstaltung ist für ausländische Studierende verpflichtend.

    Die Veranstaltung soll ausländische Studierende in das deutsche Rechtssystem einführen. Nach einer allgemeinen Einführung in die Rechtsgeschichte, Rechtsquellen, Gerichtsbarkeit und juristischen Berufe wird die Systematik des Bürgerlichen Rechts anhand von Fällen erschlossen. Im zweiten Semester findet eine Vertiefung bzw. Erweiterung, insbesondere in ein spezielles Rechtsgebiet statt. Am Ende eines jeden Semesters findet eine Leistungsüberprüfung statt. Im ersten Semester wird entweder eine mündliche oder schriftliche Abschlussprüfung gestellt. Im zweiten Semester müssen die Studierenden eine Hausarbeit verfassen und diese zusätzlich im Rahmen eines mündlichen Vortrags präsentieren bzw. verteidigen.

    Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten. In ihr soll der juristische Stoff insbesondere anhand von Fällen geübt werden.

  • Sonstige Module (frei wählbar)

    Ansonsten können die ausländischen Studierenden ihren Stundenplan in Absprache mit dem Büro der Auslandsstudienberatung frei wählen. Empfohlen werden u.a. Vorlesungen wie Staatsrecht, BGB AT, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Europarecht.

    Die Studenten müssen beachten, dass Sie pro Semester 30 ECTS-Punkte erreichen müssen.

    Dabei erhalten sie für die Vorlesung "Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende" pro Semester 12 ECTS-Punkte. Für alle anderen Vorlesungen erhalten sie folgende ECTS-Punkte: Für Vorlesungen, die 2 SWS umfassen, werden 6 ECTS - Punkte, für Vorlesungen mit 3 SWS werden 9 ECTS-Punkte und für Vorlesungen mit 4 SWS werden 12 ECTS-Punkte vergeben. Die Studenten müssen in jedem ihrer belegten Kurse/Vorlesungen eine Prüfung ablegen und bestehen, um die jeweilige ECTS-Punktzahl zu erreichen.

    Bei Fragen zum Stundenplan oder zur Vergabe der ECTS - Punkte können ausländische Studierende sich an die Auslandsstudienberatung wenden.

LLP- Erasmus (+) Infoveranstaltung 2020

Hier finden Sie die aktuelle Präsentation der Erasmus (+) Infoveranstaltung.