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Allgemeine Informationen über die Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist der Nachweis für das Bestehen der Übungen für Anfänger des Grundstudiums und stellt den Übergang in das Hauptstudium dar.
Die Studierenden der Philipps-Universität Marburg haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie soll der Feststellung dienen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht ist und der Studierende sich die inhaltlichen Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts angeeignet sowie ein methodisches Instrumentarium erworben hat, um das weitere Studium erfolgreich zu gestalten.
Ein erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfungsleistungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Rechtsgebiet.
Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.
Alle Informationen zur Anmeldung der Zwischenprüfung und zu den Klausurtermine finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen ZwischenprüfungsordnungZwischenprüfungsordnung
Die aktuelle Zwischenprüfungsordnung finden Sie hier: Zwischenprüfungsordnung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bestehen der ZwischenprüfungBestehen der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.Hausarbeit und Klausur bestanden:
► kleiner Schein (ausgestellt vom Übungsleiter)
= Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach3 kleine Scheine bestanden:
► Zwischenprüfungszeugnis (ausgestellt vom Zwischenprüfungsamt)
= Zulassungsvoraussetzung zur Ersten PrüfungInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wiederholung der ScheineWiederholung der Scheine
Wird ein kleiner Schein einmal nicht bestanden, so gibt es einen Wiederholungsversuch.
Wird ein kleiner Schein zum zweiten Mal nicht bestanden, so ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.ist die Zwischenprüfung bis zum Ende des 5. Semesters nicht bestanden, gilt diese als endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dopplung der ScheineDopplung der Scheine
In der Belegungsempfehlung ist die sogenannte Dopplung der Scheine vorgesehen. Studierende können in jedem Semester nur einen Schein ablegen oder sich dafür entscheiden in einem Semester an zwei Übungen teilzunehmen und damit zwei Scheine in einem Semester zu bestehen. Hierfür muss natürlich die Hausarbeit und die Klausuren in zwei anstatt einer Übung bestanden werden.
Der Fachbereich empfiehlt eine Dopplung der kleinen Scheine im 3. Semester. Die großen Scheine stellen einen größeren Lernaufwand dar, aber auch hier ist eine Dopplung möglich.
Die Dopplung muss nicht beantragt werden, Studiernde können sich einfach für zwei Hausarbeiten/Klausuren anmelden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Empfehlung zur Reihenfolge der Belegung der ÜbungenEmpfehlung zur Reihenfolge der Belegung der Übungen
2. Semester
Übung im Strafrecht für Anfänger
3. Semester
Übung im Zivilrecht für Anfänger
Übung für Öffentlichen Recht für Anfänger
4. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
5. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht
6. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen RechtEs werden nach Möglichkeit in jedem Semester alle drei kleinen Übungen angeboten. In jeder Übung werden 2 Hausarbeiten und 3 Klausuren gestellt. Die erste Hausarbeit wird i.d.R. schon zum Beginn der Semesterferien ausgegeben, die dem Semester, in dem die Übung stattfindet, vorausgehen. Die zweite Hausarbeit wird dann in den Semesterferien gestellt, die auf das Semester folgen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie hier:
Ablauf der Zwischenprüfung
Informationen zur Zwischenprüfung
Ansprechpartner
Hinweis: Mails von Studierenden der Philipps-Universität Marburg werden nur dann beantwortet, wenn sie über den Students-Account verschickt werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung. Sie erreichen dieses unter:
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Frau Petra Zrenner
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 01 - Rechtswissenschaften
Savignyhaus, Raum 302/304
Universitätsstraße 6
Marburg (Lahn)
Sprechzeiten:
Mo 9:00 -11:00 Uhr, Di 14:00 -16:00 Uhr
Mi keine Sprechstunde!
E-Mail: studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.de
Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 31 02Herr Aykin Kalafatas
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 01 - Rechtswissenschaften
Savignyhaus, Raum 302/304
Universitätsstraße 6
Marburg (Lahn)
Sprechzeiten:
Di 10:00 -12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail: nebenfachstudienberatung@jura.uni-marburg.de
Tel.: 0 64 21 / 28 - 2 32 10