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Allgemeine Informationen über die Zwischenprüfung

Foto: Kim Rögner

Die Zwischenprüfung ist der Nachweis für das Bestehen der Übungen für Anfänger des Grundstudiums und stellt den Übergang in das Hauptstudium dar.

Die Studierenden der Philipps-Universität Marburg haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie soll der Feststellung dienen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht ist und der Studierende sich die inhaltlichen Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts angeeignet sowie ein methodisches Instrumentarium erworben hat, um das weitere Studium erfolgreich zu gestalten.
Ein erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfungsleistungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Rechtsgebiet.

Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.

Antragsformular für den Rücktritt von Zwischenprüfungsleistungen

Aktuelles:

Sprechzeiten des Prüfungsamtes: Montag u. Dienstag 14:00–15:00 Uhr; Donnerstag u. Freitag 09:00–11:00 Uhr.

Die Präsentation von der Informationsveranstaltung zur Zwischenprüfung am 25.10.2023. finden Sie hier(PDF).

  • Zwischenprüfungsordnung

    Die aktuelle Zwischenprüfungsordnung finden Sie hier: Zwischenprüfungsordnung

  • Bestehen der Zwischenprüfung

    Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
    Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.

    Hausarbeit und Klausur bestanden:
    ► kleiner Schein (ausgestellt vom Übungsleiter)
    = Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach

    3 kleine Scheine bestanden:
    ► Zwischenprüfungszeugnis (ausgestellt vom Zwischenprüfungsamt)
    = Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Prüfung

  • Wiederholung der Scheine

    Wird ein kleiner Schein einmal nicht bestanden, so gibt es einen Wiederholungsversuch.
    Wird ein kleiner Schein zum zweiten Mal nicht bestanden, so ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.

    ist die Zwischenprüfung bis zum Ende des 5. Semesters nicht bestanden, gilt diese als endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.

  • Dopplung der Scheine

    In der Belegungsempfehlung ist die sogenannte Dopplung der Scheine vorgesehen. Studierende können in jedem Semester nur einen Schein ablegen oder sich dafür entscheiden in einem Semester an zwei Übungen teilzunehmen und damit zwei Scheine in einem Semester zu bestehen. Hierfür muss natürlich die Hausarbeit und die Klausuren in zwei anstatt einer Übung bestanden werden.

    Der Fachbereich empfiehlt eine Dopplung der kleinen Scheine im 3. Semester. Die großen Scheine stellen einen größeren Lernaufwand dar, aber auch hier ist eine Dopplung möglich.

    Die Dopplung muss nicht beantragt werden, Studiernde können sich einfach für zwei Hausarbeiten/Klausuren anmelden.

  • Empfehlung zur Reihenfolge der Belegung der Übungen

    2. Semester
        Übung im Strafrecht für Anfänger
    3. Semester 
        Übung im Zivilrecht für Anfänger
        Übung für Öffentlichen Recht für Anfänger
    4. Semester
        Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
    5. Semester
        Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht
    6. Semester
        Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht

    Es werden nach Möglichkeit in jedem Semester alle drei kleinen Übungen angeboten. In jeder Übung werden 2 Hausarbeiten und 3 Klausuren gestellt. Die erste Hausarbeit wird i.d.R. schon zum Beginn der Semesterferien ausgegeben, die dem Semester, in dem die Übung stattfindet, vorausgehen. Die zweite Hausarbeit wird dann in den Semesterferien gestellt, die auf das Semester folgen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie hier:

Ablauf der Zwischenprüfung
Informationen zur Zwischenprüfung

Ansprechpartner

Hinweis: Mails von Studierenden der Philipps-Universität Marburg werden nur dann beantwortet, wenn sie über den Students-Account verschickt werden.

Für fachspezifische Fragen steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung.
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs.