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Anerkennung von Auslandspraktika

Für eine Anerkennung von Auslandspraktika müssen die folgenden Kriterien und Voraussetzungen erfüllt sein: 

Voraussetzungen

  1. Das Praktikum muss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich absolviert werden

  2. Das Praktikum soll eine Reflexion der bereits im Studium erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf die Anforderungen der Berufswelt ermöglichen. Aus diesem Grund werden nur Praktika anerkannt, die währen des Studiums absolviert wurden.

  3. Das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 4 Wochen aufweisen.

  4. Der Leistungsnachweis erfolgt durch das Einreichen eines Praktikumsnachweises und vom Praktikumsgeber testierten 3-4-seitigen Praktikumsberichts.

Anerkennung

Bachelor Studierende

Modul Schlüsselqualifikation 6 ECTS

Master Studierende

Modul Schlüsselqualifikation 6 ECTS