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Anerkennungsverfahren

Information zum Learning Agreement und der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienleistungen

Für den Ablauf Ihres Auslandsaufenthaltes von der Planung über die Finanzierung bis zur Anerkennung der Leistungen gehen Sie bitte Schritt für Schritt die Arbeitsschritte in Mobility Online durch . Voraussetzung für eine erfolgreiche Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist die Vereinbarung der anzuerkennenden Kurse vor Beginn des Auslandsstudiums. Vor Ihrer Abreise müssen Sie mit dem  ECTS-Koordinator die  Anerkennung der Module, die Sie im Ausland belegen werden, im Studienvertrag (Learning Agreement) vereinbart haben. Im folgenden finden Sie die einzelnen Schritte zur Anerkennung beschrieben:

  • Vor dem Aufenthalt: Kursauswahl

    Sobald Sie an der Partneruniversität angenommen sind und Sie die Informationen über verfügbare und für Sie belegbare Kurse erhalten haben, können Sie mit der konkreten Planung der Kurswahl beginnen. Der Fachbereich gibt keine Vorgabe über die Anzahl zu absolvierenden Kurse oder ECTS. Wir empfehlen den Umfang entsprechend eines Vollzeitstudiums zu erfüllen. Zu beachten sind jedoch die Vorgaben des jeweiligen Austauschprogramms, der Förderinstitutionen und der Partneruniversitäten.  Für die Auswahl der für Ihren Studiengang passenden komplementären oder äquivalenten Kursen an der Partneruniversität, sollten Sie Ihren Studienverlaufsplan, die Modullisten in der Anlage 2 und 3 der Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch berücksichtigen. Grundsätzlich ist eine Anerkennung von Modulen möglich, wenn zwischen den Modulen keine wesentlichen Unterschiede bestehen (bspw. Qualität, Lernergebnisse, Workload, Niveau, Profil). Zusätzlich beinhalten die meisten Studiengänge Module ohne verpflichtende Inhalte oder spezifischen Qualifikationsziele, die für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen sind:
    Wahlbereich International / Ausland im B.Sc. BWL und M.Sc. BWL,
    Vertiefungsbereich & Profilbereich im B.Sc. VWL, Electives im M.Sc. Econ. Inst,
    Vertiefungsmodul Ausland & Wirtschaft, Kultur und Sprache IC I+II Ausland und Wirtschaft, Kultur und Sprache EM I+II Ausland im B.Sc. IBWL.

  • Vor dem Aufenthalt: Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen

    Wählen Sie mit Hilfe der Vorlesungsverzeichnisse Ihrer Gastuniversität (falls nicht verfügbar nutzen Sie das Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres), der Modulbeschreibungen und Modulübersicht Ihres Studienganges Ihre Kurse aus und füllen tragen Sie die gewünschten Kurse im Ilias "Outgoings" Ordner in der Datensammlung "Recognition Form for Foreign Credits (Anerkennungsformular für Auslandsleistungen)" ein. Sie müssen die Kursbeschreibungen der Kurse der Gasuniversität zusätzlich als Link oder PDF bereitstellen. Tragen Sie sowohl Ihre konkrete Kurswahl sowie potentielle Alternativkurse in das Formular ein. Eine Rückmeldung über die Kurswahl erhalten Sie ebenfalls über dieselbige Ilias Tabelle.
  • Vor dem Aufenthalt: Learning Agreement

    Erstellen Sie auf Grundlage der bestätigten Anerkennung im Ilias Outgoings Ordner Ihr Learning Agreement. Erstellen Sie Ihr Learning Agreement online in Mobility Online. Bei Austauschprogrammen, die kein online Learning Agreement bereitstellen, wird ein Learning Agreement in PDF Form notwendig. Sie können bei dem Arbeitsschritt der Erstellung des Learning Agreements eine Bescheinigung vom International Office der Gasthochschule hochladen, in der bestätigt wird, dass das DLA nicht bearbeitet werden kann.

    Das Learning Agreement sollte nur Kurse und Leistungen enthalten die auch tatsächlich angerechnet werden können. Die Leistungen müssen vom Fachbereich nach dem Aufenthalt gemäß Learning Agreement angerechnet werden, unabhängig von den erzielten Noten. Enthält das Learning Agreement auch Kurse/ Leistungen, die nicht anerkannt werden können oder sollen, müssen diese Leistungen mit dem ECTS Koordinator bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums abgesprochen worden sein. Im Learning Agreement muss dem Kurs, der nicht anerkannt werden soll/kann, "Extra Curricular" und 0 ECTS gegenübergestellt werden. Erasmus-Studierende müssen ihr Learning Agreement vor dem Aufenthalt vollständig unterschrieben in Mobility Online haben (Bedingung für den Mobilitätszuschuss). Beachten Sie auch die Fristen der Partneruniversität für das Learning Agreement. Studierende in anderen Austauschprogrammen sollten ihr Learning Agreement bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Vorlesungsbeginns an der Partneruniversität finalisiert haben.
  • Im Ausland: Learning Agreement Changes

    Sie können das Learning Agreement vor Ort innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterbeginn ändern, wenn sich Änderungen an Ihrer Kurswahl ergeben. Hierzu müssen Sie auf Mobility den Arbeitsschritten folgen und über die Option "Changes am Learning Agreement" Ihre Änderungen vornehmen. Die Änderungen müssen dann über Mobility von Seite der Gast und Home Universität genehmigt werden.

  • Nach dem Aufenthalt: Transcript of Records & Anerkennung

    Nach Ihrem Auslandsaufenthalt wird Ihre Partneruniversität Ihnen mit einem Transcript of Records (ToR) Ihre im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Sie müssen das ToR der Partneruniversität in Mobility Online hochladen. Bitte senden Sie nach dem Hochladen des ToR eine Email an die Auslandsstudienberatung. Informieren Sie die Auslandsstudienberatung hierbei darüber, dass alle notwendigen Dokumente bei Mobility hochgeladen wurden und bitten Sie um das Einleiten des Anerkennungsprozesses. Die Noten werden anhand des Beschlusses zur einheitlichen Notenumrechnung umgerechnet.  Klicken Sie  HIER für eine Zusammenfassung aller notwendigen Schritte für "After Mobility". 

  • Nach dem Aufenthalt: Äquivalenzbescheinigung und After Mobility

    Nach erfolgreicher Anerkennung erhalten Sie vom Prüfungsbüro die "Äquivalenzbescheinigung", welche Sie in Moblity Online hochladen müssen. Das Formular "After Mobility" ist nicht notwendig. 

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