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Anerkennungsverfahren
Information zum Learning Agreement und der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienleistungen
Für den Ablauf Ihres Auslandsaufenthaltes von der Planung über die Finanzierung bis zur Anerkennung der Leistungen gehen Sie bitte Schritt für Schritt die Arbeitsschritte in Mobility Online durch (Nur Erasmus-Studierende). Voraussetzung für eine erfolgreiche Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist die Vereinbarung der anzuerkennenden Kurse vor Beginn des Auslandsstudiums. Vor Ihrer Abreise müssen Sie mit dem ECTS-Koordinator die Anerkennung der Module, die Sie im Ausland belegen werden, im Studienvertrag (Learning Agreement) vereinbart haben. Im folgenden finden Sie die einzelnen Schritte zur Anerkennung beschrieben:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vor dem Aufenthalt: Kursauswahl
Sobald Sie an der Partneruniversität angenommen sind und Sie die Informationen über verfügbare und für Sie belegbare Kurse erhalten haben, können Sie mit der konkreten Planung der Kurswahl beginnen. Der Fachbereich gibt keine Vorgabe über die Anzahl zu absolvierenden Kurse oder ECTS. Wir empfehlen den Umfang entsprechend eines Vollzeitstudiums zu erfüllen. Zu beachten sind jedoch die Vorgaben des jeweiligen Austauschprogramms, der Förderinstitutionen und der Partneruniversitäten. Für die Auswahl der für Ihren Studiengang passenden komplementären oder äquivalenten Kursen an der Partneruniversität, sollten Sie Ihren Studienverlaufsplan, die Modullisten in der Anlage 2 und 3 der Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch berücksichtigen. Grundsätzlich ist eine Anerkennung von Modulen möglich, wenn zwischen den Modulen keine wesentlichen Unterschiede bestehen (bspw. Qualität, Lernergebnisse, Workload, Niveau, Profil). Zusätzlich beinhalten die meisten Studiengänge Module ohne verpflichtende Inhalte oder spezifischen Qualifikationsziele, die für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen sind:
Wahlbereich International / Ausland im B.Sc. BWL und M.Sc. BWL,
Vertiefungsbereich & Profilbereich im B.Sc. VWL, Electives im M.Sc. Econ. Inst,
Vertiefungsmodul Ausland & Wirtschaft, Kultur und Sprache IC I+II Ausland und Wirtschaft, Kultur und Sprache EM I+II Ausland im B.Sc. IBWL.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vor dem Aufenthalt: Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen
Wählen Sie mit Hilfe der Vorlesungsverzeichnisse Ihrer Gastuniversität (falls nicht verfügbar nutzen Sie das Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres), der Modulbeschreibungen und Modulübersicht Ihres Studienganges Ihre Kurse aus und füllen das Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen aus. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es zur Prüfung auf Anerkennung per Email an den ECTS-Koordinator. Sie müssen die Kursbeschreibungen der Kurse der Gasuniversität zusätzlich als Link oder PDF bereitstellen. Tragen Sie sowohl Ihre konkrete Kurswahl sowie potentielle Alternativkurse in das Formular ein.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vor dem Aufenthalt: Learning Agreement
Erstellen Sie auf Grundlage des bestätigten Laufzettels Ihr Learning Agreement. Erasmus-Studierende erstellen Ihr Learning Agreement online in Mobility Online. Bei Austauschprogrammen, die kein Learning Agreement bereitstellen, können Studierende ein Learning Agreement im Downloadbereich herunterladen. Das Learning Agreement sollte nur Kurse und Leistungen enthalten die auch tatsächlich angerechnet werden können. Die Leistungen müssen vom Fachbereich nach dem Aufenthalt gemäß Learning Agreement angerechnet werden, unabhängig von den erzielten Noten. Enthält das Learning Agreement auch Kurse/ Leistungen, die nicht anerkannt werden können oder sollen, müssen diese Leistungen mit dem ECTS Koordinator bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums abgesprochen worden sein. Im Learning Agreement muss dem Kurs, der nicht anerkannt werden soll/kann, "Extra Curricular" und 0 ECTS gegenübergestellt werden. Für das Erasmus Programm muss zusätzlich das Formular "Zusatz zum Learning Agreement: Verzicht auf Anerkennung" ausgefüllt und dem Learning Agreement beigefügt werden. Erasmus-Studierende müssen ihr Learning Agreement vor dem Aufenthalt vollständig unterschrieben in Mobility Online hochgeladen haben (Bedingung für den Mobilitätszuschuss). Beachten Sie auch die Fristen der Partneruniversität für das Learning Agreement. Studierende in anderen Austauschprogrammen sollten ihr Learning Agreement bis spätestens drei Wochen nach Beginn des Vorlesungsbeginns an der Partneruniversität finalisiert haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Im Ausland: Learning Agreement Changes
Sie können das Learning Agreement vor Ort innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterbeginn ändern, wenn sich Änderungen an Ihrer Kurswahl ergeben. Hierzu müssen Sie zunächst wieder das Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen ausfüllen. Die genehmigten Änderungen können als "Changes" im Learning Agreement eintragen werden. Erasmus-Studierende folgen den Arbeitsschritten in Mobility Online und tragen die Änderungen online ein. Das vollständig unterschriebene Learning Agreement Changes (Erasmus) muss in Mobility Online hochgeladen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nach dem Aufenthalt: Transcript of Records & Anerkennung
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt wird Ihre Partneruniversität Ihnen mit einem Transcript of Records (ToR) Ihre im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Sie müssen das ToR der Partneruniversität in Mobility Online hochladen. Bitte senden Sie dann das original ToR, zusammen mit dem ausgefüllten Formular zur Nachmeldung zur Anerkennung von Auslandsleistungen und Ihrem Learning Agreement an die Auslandsstudienberatung des Fachbereichs zur Anrechnung. Die Noten werden anhand des Beschlusses zur einheitlichen Notenumrechnung umgerechnet. Ihr Transcript of Records des Auslandsaufenthalts und ein neu erstelltes Transcript of Records des FB02, dass die Anerkennungen der im Ausland erbrachten Leistungen enthält, sowie die Äquivalenzbescheinigung (Anerkennungsbescheinigung) werden zur Abholung in der Fachbereichsbibliothek hinterlegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nach dem Aufenthalt: Äquivalenzbescheinigung und After Mobility (Nur Erasmus)
Nach erfolgreicher Anerkennung erhalten Sie vom Prüfungsbüro Äquivalenzbescheinigung, die Sie zusammen mit dem ToR der Gastuniversität in Moblity Online hoch laden müssen. Das Formular After Mobility ist nicht notwendig. Zum Abschluss des Workflows in Mobility Online müssen Sie die Erfahrungsberichte und den Sprachtests absolvieren.