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Prüfungsberechtigte in der Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft für die BA- und MA-Abschlussarbeiten für das SoSe 2022

Foto: David Maurer

Begutachtungen für BA- und MA-Arbeiten

Folgende Personengruppen können ohne weitere Anträge als Gutachter/innen für BA- und MA-Arbeiten fungieren:

Professor/innen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Außerdem können in Absprache mit ihnen persönlich Prof. Dr. Karl Braun und Prof. Dr. Ina Merkel Begutachtungen von Abschlussarbeiten übernehmen.

Als Zweitgutachter/innen können auch alle Professor/innen der Sozial- und Kulturanthropologie bzw. Religionswissenschaft gewählt werden.

Auf besonderen Antrag an die/den Geschäftsführende/n Direktor/in, der im Direktorium beschlossen werden muss, können außerdem folgende Personen die Erst- oder Zweitbegutachtung übernehmen:

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich formlos durch die Gutachter/innen zu stellen und muss inhaltlich begründet sein.

 

Zweitbegutachtungen der Masterarbeiten

Bei Masterstudierenden der Empirischen Kulturwissenschaft gilt:

Zweitbegutachtungen können außerdem von Lehrbeauftragten für das Semester, in welchem die MA-Arbeit abgeschlossen wird, beantragt werden. Auch hier ist ein Direktoriumsbeschluss über den inhaltlich begründeten Antrag Voraussetzung für die Bestellung als Gutachter/in. Ebenso verhält es sich mit Hochschullehrer/innen anderer Disziplinen oder aus externer Hochschulen oder Forschungsstätten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um höchst seltene Einzelfälle handelt.