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Prüfungsberechtigte in der Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft für die BA- und MA-Abschlussarbeiten für das SoSe 2022

Begutachtungen für BA- und MA-Arbeiten
Folgende Personengruppen können ohne weitere Anträge als Gutachter*innen für BA- und MA-Arbeiten fungieren:
Professor*innen
- Prof. Dr. Siegfried Becker
- Prof. Dr. Ina Dietzsch
- Prof. Dr. Eckhardt Koch
- Prof. Dr. Marita Metz-Becker
- PD Dr. Marion Näser-Lather
- Prof. Dr. Manfred Seifert
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Außerdem können in Absprache mit ihnen persönlich Prof. Dr. Karl Braun und Prof. Dr. Ina Merkel Begutachtungen von Abschlussarbeiten übernehmen.
Als Zweitgutachter/innen können auch alle Professor*innen der Sozial- und Kulturanthropologie bzw. Religionswissenschaft gewählt werden.
Auf besonderen Antrag an die/den Geschäftsführende*n Direktor*in, der im Direktorium beschlossen werden muss, können außerdem folgende Personen die Erst- oder Zweitbegutachtung übernehmen:
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich formlos durch die Gutachter*innen zu stellen und muss inhaltlich begründet sein.
Zweitbegutachtungen der Masterarbeiten
Bei Masterstudierenden der Empirischen Kulturwissenschaft gilt:
Zweitbegutachtungen können außerdem von Lehrbeauftragten für das Semester, in welchem die MA-Arbeit abgeschlossen wird, beantragt werden. Auch hier ist ein Direktoriumsbeschluss über den inhaltlich begründeten Antrag Voraussetzung für die Bestellung als Gutachter*in. Ebenso verhält es sich mit Hochschullehrer*innen anderer Disziplinen oder aus externer Hochschulen oder Forschungsstätten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um höchst seltene Einzelfälle handelt.