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Prüfungsberechtigte in der Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft für die BA- und MA-Abschlussarbeiten

Foto: David Maurer

Begutachtungen für BA- und MA-Arbeiten

Folgende Personengruppen können ohne weitere Anträge als Gutachter*innen für BA- und MA-Arbeiten fungieren:

Professor*innen

Professor*innen im Ruhestand bzw. Privatdozent*innen können nach vorheriger Absprache ebenfalls als Prüfer*innen für Abschlussarbeiten fungieren.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Als Zweitgutachter*innen können auch alle Professor*innen der Sozial- und Kulturanthropologie bzw. Religionswissenschaft gewählt werden.

Auf besonderen Antrag an die/den Geschäftsführende*n Direktor*in, der im Direktorium beschlossen werden muss, können außerdem folgende Personen die Erst- oder Zweitbegutachtung übernehmen:

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich formlos durch die Gutachter*innen zu stellen und muss inhaltlich begründet sein.

Zweitbegutachtungen der Masterarbeiten

Bei Masterstudierenden der Empirischen Kulturwissenschaft gilt:

Zweitbegutachtungen können außerdem von Lehrbeauftragten für das Semester, in welchem die MA-Arbeit abgeschlossen wird, beantragt werden. Auch hier ist ein Direktoriumsbeschluss über den inhaltlich begründeten Antrag Voraussetzung für die Bestellung als Gutachter*in. Ebenso verhält es sich mit Hochschullehrer*innen anderer Disziplinen oder aus externer Hochschulen oder Forschungsstätten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um höchst seltene Einzelfälle handelt.