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Anmeldung der Abschlussarbeit

  • Wann darf ich mich zur Abschlussarbeit anmelden?

    Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen Sie mindestens 120 LP vorweisen und können sich dann zu den festen Meldeterminen für Ihr Studienfach zur Abschlussarbeit anmelden.

    Für die Anmeldung zur Masterarbeit variieren die vorausgesetzten LP je nach Fach und teilweise auch nach (Studien- und) Prüfungsordnung. Informationen darüber, wie viele LP Sie mindestens erreicht haben müssen, finden Sie in Ihrer jeweils geltenden (Studien- und) Prüfungsordnung unter §11 oder §23.

    Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt keine festen Meldetermine. Kommen Sie einfach während unserer Sprechzeiten mit den Meldeunterlagen ins Prüfungsbüro.

  • Ich bin zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussarbeit im Ausland. Gibt es die Möglichkeit, die Anmeldung dennoch vorzunehmen?

    Ja: Sie sollten sich in diesem Fall bereits vor Beginn Ihrer Abreise um die Unterschriften auf den Meldeunterlagen (-> siehe „Welche Unterlagen….“) kümmern und die Unterlagen ca. 1-2 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn der jeweils zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsbüro zukommen lassen; persönlich, postalisch oder per E-Mail von Ihrer students-E-Mail-Adresse aus.

  • Welche Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich?

    Für die Anmeldung zum Abschlussmodul benötigt das Prüfungsbüro die Meldeunterlagen. Dazu gehören:

    1.    Der Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul.

    Dieser wird von Ihnen im Original ausgefüllt und idealerweise durch Sie persönlich oder postalisch bei der zuständigen Person im Prüfungsbüro eingereicht.

    Auf dem Antrag ist eine Bestätigung der Prüfenden für die Übernahme des Erst- und Zweitgutachten erforderlich. Die Lehrenden können diese Bestätigung mit der Original-Unterschrift auf dem Antrag ODER deren Einverständnis per Mail gesendet vom staff-Account ODER eingescannter Unterschrift als pdf auf dem Antrag geben*. Die Prüferbestellung erfolgt automatisch durch die abgegebene Unterschrift. Der Prüfungsausschuss behält sich vor, die Prüfungsberechtigung zu überprüfen.(*Ausnahme: In der Soziologie unterzeichnet nur der/die Erstgutachter:in; das Institut übernimmt die Zuteilung der Zweitgutachten.)

    2.    Das Formular zur Themenstellung, welches durch den/die Erstgutachter:in ausgefüllt, im Original unterzeichnet und durch Sie oder den/die Gutachter:in im verschlossenen Umschlag an das Prüfungsbüro gesendet werden muss.

    Grundsätzlich gilt: Das Thema soll mit den Erstgutachter*innen besprochen werden, die Ausgabe und damit offizielle Zuteilung erfolgt durch das Prüfungsbüro an Sie, nachdem die Zulassung durch den Prüfungsausschuss erfolgt ist.

    (3. Ggf.: Sollten Sie noch Anerkennungsbescheide über im Ausland erbrachte Leistungen haben, die noch nicht in MARVIN erfasst sind, reichen Sie diese bitte mit ein. )

    Bitte prüfen Sie vor der Meldung Ihren Notenspiegel auf Vollständigkeit.