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Rund um Zeugnis und Abschluss

Foto: Felix Welsch

  • Wird mein Zeugnis automatisch erstellt/zugestellt, wenn alle Leistungspunkte erreicht sind?

    Nur, wenn es sich bei Ihrer letzten Prüfung, die Sie im Studiengang absolvieren, um diejenige im Modul zur Bachelor- oder Masterarbeit handelt, erstellen wir das Zeugnis nach Vorliegen der Benotung "automatisch".

    In allen anderen Fällen schreiben Sie bitte eine E-Mail an die für Sie zuständige Mitarbeiterin des Prüfungsbüros (idealer Zeitpunkt: Wenn Sie lt. Online-Notenspiegel 180 LP (BA)/120 LP (MA) erreicht haben. Geben Sie bitte eine E-Mailadresse an, die Sie auch noch nach Ihrer Exmatrikulation regelmäßig abrufen (können).

    Bitte stellen Sie vorab sicher, dass alle in Ihrem Ausweis angegebenen Vornamen in MARVIN im Feld „Rufname“ hinterlegt sind. Stellen Sie ggf. einen Antrag zur Änderung der Personendaten in MARVIN (unter "Mein Studium/Anträge", am Ende der Seite); bei Rückfragen hilft das Studierendensekretariat gerne weiter.

    Sobald wir Ihre Zeugnisunterlagen fertigstellen und die notwendigen Unterschriften einholen konnten, informieren wir Sie über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse, dass Ihr Zeugnis abholbereit ist.

    (Sollten Sie früher eine Bescheinigung über den Studienabschluss benötigen, können wir Ihnen auf Antrag vorab ein Transcript of Records mit dem Vermerk „Die Bachelor-/Master-prüfung ist bestanden“ ausstellen.)

    Eine Abholung Ihrer Unterlagen ist im Prüfungsbüro und ohne Voranmeldung während der Sprechzeiten möglich.

    Falls Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens mit Vollmacht zu beauftragen. Diese Vollmacht muss Ihre Originalunterschrift enthalten und verbleibt im Prüfungsbüro.

  • Wie lange dauert die Erstellung meines Zeugnisses?

    Die Erstellung des Zeugnisses kann sechs bis acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen, da verschiedene Unterschriften eingeholt werden müssen. In der vorlesungsfreien Zeit verlängern sich die Wartezeiten.

  • Kann mir das Zeugnis postalisch zugestellt werden?

    Ja, wir senden Ihnen die Zeugnisunterlagen gern postalisch zu, wenn Sie dem Prüfungsbüro die dafür notwendigen Unterlagen* zukommen lassen (s. Details unten).

    Sie tragen dabei die Kosten und das Risiko für den Versand.

    Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen, können wir Ihnen keine neuen Originale ausstellen (siehe Punkt "Original-Zeugnis verloren…").

    Daher können wir Ihnen nur ausdrücklich empfehlen, die Sendung mit einer Nachverfolgung aufzugeben. 

    * Was benötigen wir von Ihnen?

    Option A: Sie senden uns einen frankierten Rückumschlag (dringend empfohlen Einschreiben Einwurf, Größe C4 mit Papprückwand) zu (Adresse: Philipps-Universität Marburg, Prüfungsbüro FB 03, Ketzerbach 63, 35032 Marburg), der mit Ihrer aktuellen Adresse voradressiert ist.

    Option B: Sie senden uns per E-Mail Ihre aktuelle postalische Anschrift sowie eine elektronische Briefmarke (für Einschreiben Einwurf) zu; entweder per Internetmarke oder per Porto-Code.

  • Welche Bestandteile hat mein Zeugnis? Erhalte ich auch eine engl. Fassung?

    Sie erhalten nach Abschluss Ihres Studiums folgende Unterlagen:

    - Deutsches Zeugnis sowie eine englische Übersetzung (letzteres daher ohne Unterschrift!)
    - Deutsche Urkunde sowie eine englische Übersetzung (letztere daher ohne Unterschrift!)
    - Diploma Supplement (deutsch mit Unterschrift und englisch ohne Unterschrift)
    - Transcript of Records/Leistungsübersicht (deutsch und englische Übersetzung, beide mit Unterschrift)

  • Woher bekomme ich beglaubigte Kopien meines Zeugnisses?

    Beglaubigte Kopien können Sie z.B. beim Stadtbüro oder Ortsgericht anfertigen lassen. Das Prüfungsbüro kann diese nicht ausstellen.

  • Ich habe mein Original-Zeugnis verloren. Was tun?

    Leider dürfen wir Ihnen Ihre Zeugnisdokumente im Original nur einziges Mal ausstellen. Sollten Sie Ihre Dokumente tatsächlich verloren haben, kann Ihnen eine sogenannte „Zweitschrift“ ausgestellt werden.

    Um diese zu erhalten, müssten Sie einen Antrag zur Erstellung einer Zweitschrift stellen.

    Die Erstellung einer Zweitschrift ist mit Kosten verbunden (Stand März 2023: 50€ pro Seite/ neu zu erstellendem Dokument).

    Weitere Informationen können Sie während unserer Sprechzeiten bei den Mitarbeiter*innen im Prüfungsbüro erfragen.