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Studium

  • Profil des Zertifikatskurses

    Der Studiengang will dazu qualifizieren:

    (1)   den Wandel im Umgang mit dem Thema „Tod“ im gesellschaftlichen Diskurs aus einem akademischen Blickwinkel  zu betrachten; 

    (2)    sich wandelnde Sterbe-, Trauerprozesse sowie Kulturen des Gedenkens und Erinnerns zu deuten. Durch den Zertifikatskurs werden Sie in der Lage sein, Trauernde auf Basis der erworbenen Wissensbestände fachgerecht und reflektiert zu begleiten. 

    (3)   die historische, theoretische, praktische Dimension von Tod, Trauer und Gedenken zu reflektieren, ethisch zu deuten und im Rahmen des Angebots praktisch zu gestalten. 

  • Aufbau

    Der Zertifikatskurs ist in zwei Modulen aufgebaut: 

             –  Der Tod als Grenzsituation des Lebens
             –  Der Tod und Gedenken

    Beide Module umfassen jeweils 6 Leistungspunkte (insgesamt 12 LP ). Jedes Modul beinhaltet je drei Kurzseminare, die freitags von 14:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.

    Im Wintersemester 2024/25 sind folgende Zeiten für die Kurzseminare geplant:
    01.11.-02.11.24 in Marburg
    31.01.-01.02.25 in Marburg
    21.02.-22.02.25 in Kassel

    Im Sommersemester 2025 sind folgende Zeiten für die Kurzseminare geplant:
    25.04.-26.04.25 in Marburg
    16.05.-17.05.25 in Marburg
    04.07.-05.07.25 in Kassel

  • Dauer und Kursbeginn

    Der Zertifikatskurs „Tod und Transformation. Interkulturelle Deutungshorizonte im Kontext von Sterben, Bestattung und Trauer“ dauert i. d. R. ein Jahr. Kursbeginn ist einmal pro Jahr jeweils zum Wintersemester, sofern ausreichend Anmeldungen eingegangen sind, um ihn gem. § 20 HessHG kostendeckend durchführen zu können. Nach einer Unterbrechung des Zertifikatskurses durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer kann die Fortführung desselben zu einem späteren Zeitpunkt nicht gewährleistet werden.

  • Anwesenheitspflicht und Prüfungsleistungen

    (1)   Für alle Veranstaltungen im Rahmen dieses Zertifikatskurses besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen gilt nicht als Studienleistung, es wird ausschließlich die physische Präsenz überprüft.

    (2)   Wenn es eine Online-Zuschaltung zur Erfüllung der Anwesenheitspflicht gibt, sind die Studierenden verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion der eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren.

    (3)   Sofern eine Anwesenheitspflicht vorgesehen ist, beträgt die maximal zulässige Fehlzeit 20 %. 

    (4)   Studienleistung pro Modul: selbstständiger praktischer Beitrag (Referat, Protokoll, Präsentation etc.)

    (5)   Prüfungsleistung pro Modul: Portfolio (10 S.) oder Lerntagebuch (10 S.)

  • Gebühren

    Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird vom Präsidium der Philipps-Universität Marburg festgelegt und mit Versendung des Zulassungsbescheids verbindlich. 
    Der Gebührensatz für den kompletten Zertifikatskurs beträgt 1.600 €.