Hauptinhalt

Studienaufbau

Nach der neuen Prüfungsordnung 2020/2 gliedert sich das Studium in 5 Studienbereiche, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Im Studienbereich 1: Fachkompetenz – Grundsprachliche Rekonstruktion eignen sich die Studierenden vertiefte Kenntnisse der Methoden des Fachs und besonders der historisch-vergleichenden Rekonstruktion der altindogermanischen Sprachen an, so dass ihnen die zentralen Erkenntnisinteressen des Fachs vertraut sind. Das Erlernen und Einüben der wissenschaftlichen Herangehensweise an die komplexe Aufgabenstellung erfolgt anhand konkreten Sprach- und Textmaterials und wird theoretisch untermauert. In den Modulen Historische Grammatik I und Historische Philologie und Sprachgeschichte I werden diese Kompetenzen im Sinne des forschungsnahen Lernens exemplarisch ausgebaut.

Im Studienbereich 2: Fachkompetenz – Spracherwerb erweitern die Studierenden entweder die objektsprachliche Vielfalt oder erwerben Kenntnisse einer weiteren Forschungssprache für die verbesserte Erarbeitung der Forschungsliteratur.

Im Studienbereich 3: Interdisziplinarität und Digitalisierung wird durch interdisziplinäre Kolloquien in verschiedenen Studienphasen die Möglichkeit zum Austausch mit Studierenden anderer Fächer gegeben. Dadurch können das Verständnis für unterschiedliche Methoden und Forschungsziele, die Reflexion der eigenen Disziplin sowie die Diskussionskompetenz gefördert werden. Das Modul „Digital Humanities“ stellt Relevanz und Möglichkeiten der digitalen Techniken im Bereich der Geisteswissenschaften vor.

Die Studienbereiche 4 A und 4 B dienen der fachlichen bzw. der außerfachlichen Profilbildung der Studierenden – der Studiengang kann durch die Wahl zwischen diesen beiden Optionen entweder traditionell und forschungsorientiert oder berufsorientiert gestaltet werden:

Der Studienbereich 4 A: Akademische Praxis und fachliche Profilbildung soll genutzt werden, um einerseits die in den Studienbereichen 1 und 2 erworbenen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen und um sie andererseits auf einen weiteren Bereich des akademischen Lebens anzuwenden: entweder Lehre oder Forschung.

Im Studienbereich 4 B: Berufspraxis und Schlüsselqualifikationen soll im dritten Semester ein außeruniversitäres Praktikum absolviert werden. Dieses wird in zwei fächerübergreifenden Modulen zur Reflexion und Dokumentation des Praktikums und zur weiteren Berufsorientierung begleitet. Hinzu kommt ein fächerübergreifendes Modul zur Vertiefung der Kommunikationskompetenz.

Der Studienbereich 5: Abschlussqualifikation besteht aus den beiden Pflichtmodulen „Recherchieren und Konzipieren“ und „Masterarbeit“.