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Wirtschaftsverwaltung

Bei Fragen schreiben Sie bitte an die folgende Mailadresse: wirtschaftsverwaltung@mathematik.*

Herr Michael Kompfe
Raum: 05A37 (Aufgang A, Ebene 5)
Telefon: 06421/28 - 25463
michael.kompfe@*
Sprechzeit: nach Vereinbarung

Frau Ute Schulz
Raum: 05A34A (Aufgang A, Ebene 5)
Telefon: 06421/28 - 27059
ute.schulz@*
Sprechzeit: nach Vereinbarung

* Um eine richtige E-Mail-Adresse zu erhalten, fügen Sie bitte "uni-marburg.de" an.

Für Angestellte am FB 12

  • Krankmeldung

    Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für Krankmeldungen, die Sie bitte alle unbedingt beachten müssen.

    Die Krankmeldung muss über den Link

     https://forms.uni-marburg.de/de/uv/personal/arbeitsunfaehigkeit erfolgen.

    Sie müssen sich mit Ihrem Staff-Account dort anmelden.

    Wenn Sie sich eingeloggt haben, dann erscheint eine Maske, in die Sie bitte folgende Daten eintragen:

    Name, Vorname, E-Mail-Adresse

    Erstmeldung oder Folgemeldung?

    Mit oder ohne ärztliches Attest?

    Dauer der Krankheit (von – bis).

    Bitte schreiben Sie in den Erläuterungstext NICHT die Krankheit, sondern nutzen das Feld nur für wichtige Mitteilungen, z.B. „ich habe mich zunächst ohne Attest krankgemeldet, bin nun vom ersten Tag an von meiner Ärztin krankgeschrieben worden.“

    Wichtig: hatten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, dann schreiben Sie dies bitte auch in dieses Feld und schreiben Sie noch das Datum und die Uhrzeit des Unfalls dazu.

    Als E-Mail-Adressat geben Sie bitte "wirtschaftsverwaltung@mathematik.uni-marburg.de" an und senden das Formular zusätzlich noch an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten und/oder das zuständige Sekretariat.

    Achtung: Beamtinnen und Beamte, einschließlich Professorinnen und Professoren, müssen als E-Mail-Adresse "zeiterfassung@verwaltung.uni-marburg.de" angeben. Bitte schicken Sie die Meldung zusätzlich an "wirtschaftsverwaltung@mathematik.uni-marburg.de", damit der Fachbereich auch über Ihre Abwesenheit informiert ist. 

    Wenn Sie das Feld „Sollen weitere Personen per Mail informiert werden“ ankreuzen, dann öffnet sich ein weiteres Feld, in das Sie z.B. die E-Mail-Adresse Ihres Sekretariats eintragen können.

    Wichtig: Das Formular muss am ersten Tag der Krankheit ausgefüllt und abgesendet werden!

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am vierten Kalendertag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.  

    Bei einer durchgehenden Erkrankung muss für den gesamten Zeitraum ein Attest vorgelegt werden. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ohne Attest im direkten Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit mit Attest ist nicht möglich, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt!

    Bitte unbedingt beachten: Bei der Fristberechnung gelten Kalendertage, also jeder Wochentag! Wer vor einem Wochenende oder Feiertag erkrankt, muss den Samstag und Sonntag bzw. den Feiertag mit einberechnen, sofern die Erkrankung über das Wochenende/den Feiertag hinaus besteht!

  • Gesundmeldung

    Die Gesundmeldung muss ebenfalls über den oben genannten Link https://forms.uni-marburg.de/de/uv/personal/arbeitsunfaehigkeit erfolgen. 

    Bitte die Marke wie oben beschrieben ausfüllen und das Feld  neben "Meldung des Dienstantritts" ankreuzen sowie das Datum des ersten Tags, an dem Sie wieder gearbeitet haben, in das Feld darunter eintragen.

    Wichtig: Das Formular muss am ersten Tag der Wiederaufnahme der Arbeit ausgefüllt und abgesendet werden! Auch wenn Sie sich an dem ersten Tag nach Beendigung der Krankheit im Urlaub befinden.

  • Erholungsurlaub

    Ab sofort steht Ihnen ein neues Webformular zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Erholungsurlaub einfach und bequem online beantragen können.

    https://forms.uni-marburg.de/de/uv/personal/urlaubsantrag

    So funktioniert es:

    1.Füllen Sie das Webformular vollständig aus und senden dieses ab. Tragen Sie bitte die E-Mail-Adresse ihrer zuständigen Urlaubssachbearbeitung ein: wirtschaftsverwaltung@mathematik.uni-marburg.de
    2.Der Antrag wird automatisch an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse der vorgesetzten Person weitergeleitet.
    3.Zur Zustimmung wird der Antrag durch die vorgesetzte Person an Ihre zuständige Urlaubssachbearbeitung weitergeleitet.
    4.Nach der Erfassung in SAP erhalten Sie eine kurze Rückmeldung über die Bestätigung Ihres Urlaubs durch die zuständige Urlaubssachbearbeitung.

    Mit dem neuen Verfahren möchten wir die Beantragung vereinfachen und den Papieraufwand langfristig reduzieren. Das Webformular ersetzt perspektivisch die Urlaubskarte – voraussichtlich ab dem Urlaubsjahr 2027.

    Für das Urlaubsjahr 2026 werden die Urlaubskarten letztmalig gedruckt. Falls Sie das Webformular verwenden, entfällt dadurch der Versand der Urlaubskarte an die zuständige Urlaubssachbearbeitung.

    Das Webformular ist zunächst als Übergangslösung vorgesehen, bis eine einheitliche Lösung zur digitalen Urlaubsbeantragung in allen Bereichen eingeführt wird.