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Dienstreisen
Im Folgenden möchten wir Ihnen grundlegende Informationen zu dienstlich veranlassten Reisen geben. Im weiteren Text wird nur das Wort „Dienstreise“ verwendet. Gemeint sind hier aber sowohl reine Dienstreisen als auch Fortbildungsreisen.
Um Ihnen die Verfahrensweise von der Planung bis zur Abrechnung näher zu bringen und dadurch die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, bitten wir Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass diese Seite in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und gesetzliche Änderungen eingebaut werden.
Aktuelles:
Das Service-Telefon ist bis auf Weiteres montags – freitags nur vormittags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns Ihren Rückrufwunsch per E-Mail an dienstreiseantraege@verwaltung.uni-marburg.de senden.
Aufgrund der aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Ostens warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in folgende Staaten bzw. Gebiete:
Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Bitte beachten Sie, dass Reisen in Länder mit vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnungen oder in Gebiete für die Teilreisewarnungen gelten, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind. Alle aktuellen Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.