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Informationen zum Deutschlandticket

Die Kosten für ein Deutschlandticket werden nur erstattet, wenn das Ticket ausschließlich für die betreffende Dienstreise (oder mehrere Dienstreisen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums - 2 Monate) abgeschlossen und zum Ende desselben Monats bzw. Zeitraums wieder gekündigt wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass sich die Kosten des Deutschlandtickets durch die Dienstreise/n vollständig amortisieren.

Der Reisekostenabrechnung sind die Bestell- und Kündigungsbestätigung sowie ein Preisvergleich beizufügen.

Zusatzversicherungen und Schutzoptionen bei Mietwagen

Bei der Buchung eines Mietwagens dürfen Schutzoptionen zur Reduzierung der Haftung (z. B. zusätzliche Versicherungen) nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Genehmigungsstelle hinzugebucht werden. Ohne diese Zustimmung werden die hierfür entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattet. 

Weitere Hinweise finden Sie unter: Dienstreisen - Planung von Dienstreisen - Fahrt und Flug - Nutzung von Mietwagen und Taxis 

Deutsche Bahn - Ticket buchen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Dienstreisen grundsätzlich so früh wie möglich zu buchen sind, um vorhandene Sparpreise nutzen zu können. Ein Flexpreisticket kann insbesondere dann gebucht werden, wenn dienstliche Gründe eine flexible Reiseplanung oder kurzfristige Änderungen der Reisezeiten erforderlich machen. Der allgemeine Hinweis auf die Unzuverlässigkeit der Bahn allein reicht hierfür nicht aus.