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Zwischenprüfung

Im Studiengang Lehramt an Gymnasien soll bis zum Ende des vierten, in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zum Ende des sechsten Fachsemesters, das erfolgreiche Bestehen der kumulativen Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Hierfür sind im Studienfach Mathematik die Module Lineare Algebra mit Grundlagen der Mathematik (12 LP), Analysis I und II (je 9 LP) sowie ein Modul im Umfang von 6 LP nach Wahl erfolgreich zu absolvieren.

1. Staatsprüfung

Die 1. Staatsprüfung ist in der Regel für das 9. Fachsemester angesetzt und schließt das Lehramtsstudium ab. Sie besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Examensarbeit) sowie je zwei Klausuren und mündlichen Prüfungen.

Für Staatsexamensprüfungen ist nicht die Universität zuständig, sondern die Prüfungsstelle des staatlichen Schulamts in Marburg. Hier melden Sie sich zur 1. Staatsprüfung und erhalten Ihre Zulassung. In der Prüfungsstelle erhalten Sie auch eine Liste aller Prüfungsberechtigten für Ihre Staatsexamensprüfung.

Weitere Informationen zur 1. Staatsprüfung und Ansprechpartner finden Sie bei dem staatlichen Schulamt in Marburg.

Achtung: für Studierende mit Studienanfang WS 2005/06 bis SS 2013 ist ein anderes Formular zu verwenden

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