Hauptinhalt

Nutzungsordung & Nutzungsgebühren der CFMS

Stand: August 2025

Allgemeines

Die Core Facility Metabolomics ist eine zentrale Forschungsinfrastruktur des Fachbereichs Medizin
der Philipps-Universität Marburg, die Zugang zu modernsten metabolomischen Techniken inklusive
Massenspektrometrie und Seahorse und damit verbundenen Dienstleistungen für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler ermöglicht. Diese Nutzungsordnung regelt die grundsätzlichen Bestimmungen
für den Betrieb und die Nutzung der Core Facility.

Leitung und Organisation

Die Core Facility wird von einer wissenschaftlichen Leitung geführt, die für den gesamten Betriebsablauf,
die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und die Weiterentwicklung der Einrichtung
verantwortlich ist.

Leitung

Prof. Dr. R. Verena Taudte
PD Dr. Andreas Nockher

Wissenschaftliches Personal

Dr. Jelena Pesek

Technisches Personal

Lena Ludwig-Radtke

Merle Horrelt

Kontakt

Aufgaben und Services

Die Core Facility bietet folgende Leistungen an:

  • Beratung zu experimentellem Design
  • Optimierung und Anpassung der vorhandenen Messtechniken für spezifische
    Fragestellungen (Methodenentwicklung: LC-MS, GC-MS)
  • Probenaufbereitung und -messung
  • Zugang zu verschiedenen Massenspektrometern
  • Zugang zu einer Agilent Seahorse XF Plattform
  • Koordination und terminliche Abstimmung zwischen den nutzenden Personen
  • Systemwartung und -erweiterung, Software-Updates
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Schulungen für qualifizierte Nutzerinnen und Nutzer

Geräte

  • LC-HRMS: Vanquis LC mit Orbitrap 480 MS (Thermo Fisher)
  • LC-HRMS: Time-of-Flight Massendetektor (QTOF-MS; Sciex)
  • LC-MS/MS mit Triple-Quadrupol-Massendetektor (QTRAP-MS; Sciex)
  • HPLC-Einheiten für QTRAP & QTOF (Agilent)
  • GC-MS (Single-Quad-MS; Agilent)
  • GC-MS/MS (Triple-Quad-MS; Agilent)
  • Seahorse XFe96

Nutzungszulassung

Die Zulassung zur Nutzung der Core Facility erfolgt durch die Leitung. Interne Nutzerinnen und
Nutzer (Mitglieder der Philipps-Universität Marburg und des UKGMs) haben Vorrang. Externe
Nutzende können auf Antrag zugelassen werden, sofern die Kapazitäten dies erlauben.

Nutzungsmodelle

  • Servicebetrieb: Die Proben werden vom Core Facility-Personal bearbeitet und gemessen.
  • Begleitete Nutzung: Nutzerinnen und Nutzer arbeiten unter Anleitung des Fachpersonals.
  • Selbstständige Nutzung: Qualifizierte Personen können nach Einweisung die Geräte
    eigenständig bedienen.

Laborzugang bei selbständiger Nutzung

Bei einer selbstständigen Nutzung kann Transponderzugang zu den Laboren von der Leitung gewährt
werden. Voraussetzung hierfür sind unter anderem eine Laboreinführung und eine Sicherheitsunterweisung.

Buchungssystem und Priorisierung

Die Nutzung der Geräte erfolgt entweder über das Personal der Core Facility oder ein Online-
Buchungssystem.
Bei Überbuchung entscheidet die Leitung nachfolgenden Kriterien:

  • Dringlichkeit des Projekts
  • Effizienz der Gerätenutzung
  • Fairness gegenüber allen nutzenden Personen

Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

Nutzende Personen sind verpflichtet:

  • dieser Nutzungsordnung und gerätespezifischen Anweisungen zu folgen.
  • den Weisungen des Core Facility (CF)-Personals Folge zu leisten.
  • das Personal der CF über Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Versuchsmaterial
    (insbesondere pathogene, infektiöse, toxische oder radioaktive Eigenschaften des Versuchsmaterials)
    umfassend zu informieren.
  • zum sorgfältigen Umgang mit den Geräten.
  • zur unverzüglichen Meldung von Schäden oder Funktionsstörungen.
  • zur Teilnahme an erforderlichen Sicherheitseinweisungen.
  • die Arbeit der CF bei Veröffentlichungen gebührend zu berücksichtigen. Bei
    wissenschaftlichem Input in Form einer Ko-Autorenschaft mit Angabe der korrekten
    Bezeichnung der CF.
  • die angefallenen Kosten durch die Nutzung der Core Facility unverzüglich nach
    Rechnungsstellung zu begleichen.

Kostenregelung

Die Nutzungsgebühren werden nach den Vorgaben der DFG (Vordruck 55.04) kalkuliert.
Es wird zwischen internen und externen Nutzern differenziert. Die aktuelle Preisliste ist einsehbar
nach Anfrage und wird regelmäßig aktualisiert. Generell gilt für massenspektrometrische Messungen
ein Stundensatz von 40 Euro. Je nach Zielanalyt und Methodik werden daraus die Kosten bestimmt,
welche auf Anfrage für individuelle Methoden einsehbar sind. Zusätzlich benötigte Materialien, zum
Beispiel Standards für individuelle Methodenentwicklung, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Für
Seahorse-Messungen wird eine Pauschale von 50 Euro pro Messung bzw. Messtag berechnet.

Datenspeicherung und -management

Rohdaten werden für einen festgelegten Zeitraum auf den Servern der Core Facility gespeichert (ein
Jahr). Die Verantwortung für die Rohdaten liegt bei jedem Zeitpunkt bei den Nutzerinnen und
Nutzern. Diese sind für die langfristige Archivierung ihrer Daten selbst verantwortlich.

Publikationen

Da die Core Facility wissenschaftlichen Input liefert, wird sie auf Publikationen mit Co-
Autorenschaft(en) berücksichtigt.

Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nutzende Personen haften für
Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
Die Verantwortung für das Vorliegen aller erforderlichen ethischen Bewilligungen, insbesondere im
Zusammenhang mit Proben, die aus Tierversuchen oder aus Studien mit humanem Material
stammen, liegt ausschließlich bei den Nutzerinnen und Nutzern bzw. den Kollaborationspartnerinnen
und -partnern. Die Core Facility für Metabolomics übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung
für die ethische Zulässigkeit der eingesetzten Proben oder deren Verwendung.

Für offene Fragen stehen ihnen die Mitarbeiter der CFMS gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Nutzungsordnung  (pdf-Dokument)

Usage Regulations (pdf document)