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Telefonie

Bedienstete der Universität können einen Telefonanschluss beantragen. Es hängt in der Regel von der Tätigkeit des Antragstellers ab welches Telefonmodell sinnvoll ist. Bei jedem Telefon besteht die Möglichkeit das Gerät per Passwort zu schützen und einen Telesekretär (d.h. Anrufbeantworter mit zusätzlichen Funktionen) einzurichten.

Änderungen an den Daten des Antragstellers, Umzug des Gerätes oder eine Stilllegung des Telefons erfordern einen erneuten Telefonantrag, der dem Telefon-Team zugeschickt oder zugefaxt werden kann. Da für den Telefon-Service Kosten anfallen, muss das Formular vom Kostenstellenverantwortlichen unterschrieben sein.

Wichtiger Hinweis zum Fax:

Laut dem hessischen Datenschutzbeauftragten Alexander Roßnagel ist der Faxservice nicht mit der DSGVO vereinbar. In unumgänglichen Fällen ist eine Absprache notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier

Zielgruppe

Bedienstete

Zugang zum öffentlichen Telefonnetz

Der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz erfolgt über Kennzahlen, die vor der eigentlichen Rufnummer zu wählen sind. Je nach Kennzahl wird zwischen dienstlichen und privaten Gesprächen unterschieden, sowie zwischen unterschiedlichen Abrechnungsarten.

Kosten

Jedes Telefon ist einer Kostenstelle zugeordnet, von der die Kosten für Dienstgespräche (nur intern verfügbar) abgebucht werden. Der monatliche Grundpreis pro Endgerät hängt gestaffelt vom Gerätetyp und dessen Rufberechtigung ab.

Privatgespräche (nur intern verfügbar)werden in Rechnung gestellt; hierzu muss zuvor eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

Übersicht der monatlichen Kosten (nur intern verfügbar).

Voraussetzungen

  • Dienstverhältnis an der Philipps-Universität Marburg
  • Ausgefüllter und unterschriebener Telefonantrag
  • Beachtung der Dienstanweisung (PDF) zur Nutzung der Telefonanlage

Formulare

Anleitungen