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Telefonie

Bedienstete der Universität können einen  Telefonanschluss beantragen. Es hängt in der Regel von der Tätigkeit des Antragstellers ab welches Telefonmodell sinnvoll ist. Bei jedem Telefon besteht die Möglichkeit das Gerät per Passwort zu schützen und einen Telesekretär (d.h. Anrufbeantworter mit zusätzlichen Funktionen) einzurichten.

Änderungen an den Daten des Antragstellers, Umzug des Gerätes oder eine Stilllegung des Telefons erfordern einen erneuten Telefonantrag.

Wichtiger Hinweis zum Fax:

Laut dem hessischen Datenschutzbeauftragten Alexander Roßnagel ist der Faxservice nicht mit der DSGVO vereinbar. In unumgänglichen Fällen ist eine Absprache notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier

Zielgruppe

Bedienstete

Zugang zum öffentlichen Telefonnetz

Der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz erfolgt über Kennzahlen, die vor der eigentlichen Rufnummer zu wählen sind. Je nach Kennzahl wird zwischen dienstlichen und privaten Gesprächen unterschieden, sowie zwischen unterschiedlichen Abrechnungsarten.

Kosten

Jedes Telefon ist einer Kostenstelle zugeordnet, von der die Kosten für Dienstgespräche (nur intern verfügbar) abgebucht werden. Der monatliche Grundpreis pro Endgerät hängt gestaffelt vom Gerätetyp und dessen Rufberechtigung ab.

Privatgespräche (nur intern verfügbar)werden in Rechnung gestellt; hierzu muss zuvor eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

Übersicht der monatlichen Kosten (nur intern verfügbar).

Voraussetzungen

Formulare

Anleitungen