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Losantrag für ein Losverfahren

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem zulassungsbeschränkten (NC) Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch Los vergeben.

Bewerbungsfristen:

  • Für ein Sommersemester vom 16. Januar bis 15. April.
  • Für ein Wintersemester vom 16. Juli bis 15. Oktober.

Einen Losantrag stellst du innerhalb der Frist über das Online-Formular (Freischaltung zu den oben genannten Fristen). Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Bitte beachte, dass nur diejenigen Losanträge gelten und an einem eventuellen Verfahren teilnehmen, deren Studiengang auch zum jeweiligen Semester angeboten wird. 

Infos zum Losverfahren:

  • Losverfahren finden nur in zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen statt.
  • Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht um einen Studienplatz beworben haben.
  • Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind.
  • Während der Antragsfrist zum Losverfahren ist noch offen, ob Losverfahren stattfinden.
  • Nur das Losglück entscheidet.
  • Nur geloste Bewerber*innen werden informiert und erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Bewerber*innen, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzliche Anforderungen, wie Sprachkenntnisse, werden nicht im Losverfahren, sondern erst bei Einschreibung geprüft.

Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können nur dann am Losverfahren teilnehmen, wenn sie bereits an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind oder wenn sie sich für das aktuelle Semester erfolgreich über uni-assist für ein Studium bei uns beworben haben.