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Studienort-Zuweisungsverfahren für das 2. und 3. klinische Studienjahr im Studiengang Humanmedizin
Durch die Gründung des Projekts "Universitätsmedizin Marburg - Campus Fulda" wird der Ausbau klinischer Studienplätze an der Philipps-Universität Marburg voran getrieben. Im Zuge dieses Projekts erhalten Studierende die Möglichkeit zwei Jahre des klinischen Studiums an einem der beiden Standorte (Marburg/Fulda) absolvieren zu können. Diese Möglichkeit steht allen Studierenden offen, die in den klinischen Studienabschnitt zugelassen werden.
Das erste klinische Jahr wird zunächst von allen Studierenden am Universitätsklinikum am Standort Marburg absolviert. Zu Beginn des ersten klinischen Jahres erhalten Studierende die Möglichkeit, einen Wunschort für das 2. und 3. klinische Studienjahr anzugeben.
Allgemeine Hinweise zum Zuweisungsverfahren
Grundlage für die Zuweisung des Studienstandortes im 2. und 3. klinischen Studienjahr des Humanmedizinstudiums an der Philipps-Universität bildet § 6 Abs. 4 der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ an der Philipps-Universität Marburg vom 23.09.2015 in der Fassung vom 25.03.2020 sowie die Satzung zur Auswahl und Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin.
Ablauf des Studienort-Zuweisungsverfahrens
Studierende durchlaufen im ersten klinischen Semester ein Zuweisungsverfahren wodurch Ihnen ein Studienstandort (Marburg/Fulda) für das zweite und dritte klinische Studienjahr zugewiesen wird. Im Rahmen des Verfahrens erhalten Studierende die Möglichkeit, einen Wunschort für diesen Studienabschnitt anzugeben. Wird kein Wunschort geäußert, erfolgt die Zuweisung durch ein Zufalls-Losverfahren (§ 4 Satzung zur Auswahl und Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin an der PUM).
Achtung: Studierende, welche im 1. klinischen Semester beurlaubt sind, nehmen während Ihres Urlaubssemesters nicht am Zuweisungsverfahren teil. Die Teilnahme am Zuweisungsverfahren erfolgt erst nach dem Ende der Beurlaubung.
Sofern die Zuweisung zu einem der beiden Standorte eine außergewöhnliche Härte darstellt, sind diese im Rahmen eines Härtefallantrags (siehe unten) in Textform, innerhalb der genannten Frist geltend und glaubhaft zu machen.
Zeitplan für das Studienort-Zuweisungsverfahren
WS2023/2024
Termin Aktion KW 43: 26.10.2023,
18:30 UhrInformationsveranstaltung Campus Fulda & Ablauf Zuweisungsverfahren
(2. + 3. klin. SJ)KW 44:
30.10. - 05.11.2023Online-Abfrage des Studienortwunsches für das 2. + 3. klin. SJ und
Abgabe begründeter Härtefallanträge (Abgelaufen)KW 45:
06.11.-10.11.2023Durchführung des Auswahlverfahrens
(Zufall-Los-Verfahren für ALLE Studierenden im 1. klin. Se.)KW47:
22.11.2023Versand der Zuweisungsbescheide (postalisch an Semesteranschrift).
Bitte kontrollieren Sie im Vorfeld ob die in MARVIN hinterlegte Adresse korrekt ist, damit der Bescheid erfolgreich zugestellt werden kann. (Abgelaufen)Bis KW 2:
12.01.2024Möglichkeit zur Abgabe eines Antrags auf Studienorttausch.
Das Onlineformular finden Sie hier.Ab WS 24/25
Studium am Campus Marburg / Campus Fulda
Härtefallantrag
Es gibt besondere persönliche Situationen, die nicht allein nach den geltenden Auswahlkriterien beurteilt werden können. In einem solchen Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Darin ist zu belegen, wieso die Zuweisung zum jeweiligen Standort in Ihrem individuellen Fall eine besondere Härte darstellt. Dies muss ausreichend begründet werden und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. Diese Privilegierung gegenüber den anderen Studierenden ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die Zuweisung zu einem der beiden Standorte unzumutbar wäre. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonderes schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Diese kann sich lediglich auf gegenwärtige bzw. zukünftige Umstände beziehen.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von den Betroffenen auch als hart empfunden werden, eine Zulassung über einen Härtefallantrag rechtfertigt.
Beispiele für begründete Anträge:
- Bewerber*in hat schul- oder kindergartenpflichtige Kind(er) an einem der Standorte
- Eigene Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft eine Belastung durch den Standortwechsel nicht durchgestanden werden kann / Besondere gesundheitliche Umstände (ärztliches Attest zwingend erforderlich)
- besondere familiäre/soziale Umstände (z.B. Pflege eines Angehörigen mit Verwandtschaft 1. Grades, ausführlicher Nachweis erforderlich)
Beispiele für unbegründete Anträge:
- Zuweisung zu einem Standort als Kompensation psychischer Erkrankungen
- Anfertigung einer Promotionsarbeit
- vorgerücktes Alter der/des Studierenden
- Zweitstudium an anderem Fachbereich in Marburg
Den Härtefallantrag stellen Sie bitte über das zugehörige Onlineformular im Rahmen der Angabe Ihres Studienortwunsches. Anträge die nicht fristgerecht eingehen, finden keine Berücksichtigung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag unterschrieben ist.Antrag auf Studienorttausch
Über dieses Webformular haben Sie die Möglichkeit bis zum 12.01.2024 einen Antrag auf Studienorttausch zu stellen.
Dazu benötigen Sie einen Tauschpartner*in am jeweils anderen Standort. Es ist ausreichend wenn einer von Ihnen dieses Web-Formular ausfüllt.
Sie erhalten dann auf dem Postweg einen Bescheid darüber, ob dem Antrag auf Studienorttausch zugestimmt wurde.Kontakt
Ihre Fragen zum Ablauf des Zuweisungsverfahrens richten Sie bitte an das Studierendensekretariat.
Informationen zum Studium im klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Campus Fulda finden Sie hier.