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Studienort-Zuweisungsverfahren für das  2. und 3. klinische Studienjahr (Humanmedizin)

Durch die Gründung des Projekts "Universitätsmedizin Marburg - Campus Fulda" wird der Ausbau klinischer Studienplätze an der Philipps-Universität Marburg  voran getrieben. Im Zuge dieses Projekts erhalten Studierende die Möglichkeit zwei Jahre des klinischen Studiums an einem der beiden Standorte (Marburg/Fulda) absolvieren zu können. Diese Möglichkeit steht allen Studierenden offen, die in den klinischen Studienabschnitt zugelassen werden.

Das erste klinische Jahr wird zunächst von allen Studierenden am Universitätsklinikum am Standort Marburg absolviert. Zu Beginn des ersten klinischen Jahres erhalten  Studierende die Möglichkeit, einen Wunschort für das 2. und 3. klinische Studienjahr anzugeben.

Am Campus Fulda werden Sie auf einer modernen und ausgezeichnet ausgestatteten Campusetage mitten im Intensiv-, Notfall- und Operationszentrums (INO-Zentrum) auf ca. 2.300 m2 ausgebildet. Zahlreiche weitere Angebote (z.B.  Simulationsräume, Selbstlernbereich, Dachterrasse) runden das vielfältige Angebot ab. Weitere Informationen zum Campus Fulda finden Sie hier.

Allgemeine Hinweise zum Zuweisungsverfahren

Grundlage für die Zuweisung des Studienstandortes im 2. und 3. klinischen Studienjahr des Humanmedizinstudiums an der Philipps-Universität bildet § 6 Abs. 4 der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ an der Philipps-Universität Marburg vom 23.09.2015 in der Fassung vom 25.03.2020 sowie die Satzung zur Auswahl und Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin.

Ablauf des Studienort-Zuweisungsverfahrens

Studierende durchlaufen im ersten klinischen Semester ein Zuweisungsverfahren wodurch Ihnen ein Studienstandort (Marburg/Fulda) für das zweite und dritte klinische Studienjahr zugewiesen wird. Im Rahmen des Verfahrens erhalten Studierende die Möglichkeit, einen Wunschort für diesen Studienabschnitt anzugeben. Wird kein Wunschort geäußert, erfolgt die Zuweisung durch ein Zufalls-Losverfahren (§ 4 Satzung zur Auswahl und Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin an der PUM).

Achtung: Studierende, welche im  1. klinischen Semester beurlaubt sind, nehmen während Ihres Urlaubssemesters nicht am Zuweisungsverfahren teil. Die Teilnahme am Zuweisungsverfahren erfolgt erst nach dem Ende der Beurlaubung.

Sofern die Zuweisung zu einem der beiden Standorte eine außergewöhnliche Härte darstellt, sind diese im Rahmen eines Härtefallantrags (siehe unten) in Textform, innerhalb der genannten Frist geltend und glaubhaft zu machen.

  • Zeitplan für das Studienort-Zuweisungsverfahren

    Sommersemester 2024

    Termin Aktion
    KW 17: 25.04.2024,
    17:00 Uhr
    Informationsveranstaltung Campus Fulda & Ablauf Zuweisungsverfahren
    (2. + 3. klin. SJ)
    KW 18:
    29.04 - 05.05.2024
    Online-Abfrage des Studienortwunsches für das 2. + 3. klin. SJ und
    Abgabe begründeter Härtefallanträge
    KW 19:
    06.05. - 17.05.2024
    Durchführung des Auswahlverfahrens
    (Zufall-Los-Verfahren für ALLE Studierenden im 1. klin. Se.)
    KW 21:
    Ab 21.05.2024
    Versand der Zuweisungsbescheide (postalisch an Semesteranschrift).
    Bitte kontrollieren Sie im Vorfeld ob die in MARVIN hinterlegte Adresse korrekt ist, damit der Bescheid erfolgreich zugestellt werden kann.
    Ab KW 30:
    Bis 26.07.2024
    Möglichkeit zur Abgabe eines Antrags auf Studienorttausch.
    Das Onlineformular finden Sie hier.

    Ab SS25

    Studium am Campus Marburg / Campus Fulda

  • Härtefallantrag

    Es gibt besondere persönliche Situationen, die nicht allein nach den geltenden Auswahlkriterien beurteilt werden können. In einem solchen Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Darin ist zu belegen, wieso die Zuweisung zum jeweiligen Standort in Ihrem individuellen Fall eine besondere Härte darstellt. Dies muss ausreichend begründet werden und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. Diese Privilegierung gegenüber den anderen Studierenden ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die Zuweisung zu einem der beiden Standorte unzumutbar wäre. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonderes schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Diese kann sich lediglich auf gegenwärtige bzw. zukünftige Umstände beziehen. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von den Betroffenen auch als hart empfunden werden, eine Zulassung über einen Härtefallantrag rechtfertigt.

    Den Härtefallantrag laden Sie bitte als ein PDF-Dokument über das  Onlineformular im Rahmen der Angabe Ihres Studienortwunsches hoch. Entsprechende Nachweise (Ärztliche Atteste, Schul- oder Kindergartenbescheinigungen usw.) sind dem Antrag beizufügen. Anträge die nicht fristgerecht eingehen, finden keine Berücksichtigung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag unterschrieben ist.

    Beispiele für begründete Anträge:
    - Studierende*r hat schul- oder kindergartenpflichtige Kind(er) an einem der Standorte
    - Eigene Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft eine Belastung durch den Standortwechsel nicht durchgestanden werden kann / Besondere gesundheitliche Umstände (z.B. Schwerbehinderung, Sehbehinderung oder ähnliches, ärztliches Attest/Nachweis zwingend erforderlich)
    - besondere familiäre/soziale Umstände (z.B. Pflege eines Angehörigen mit Verwandtschaft 1. Grades, ausführlicher Nachweis über Pflegebeteiligung des/der Studierenden erforderlich)

    Beispiele für unbegründete Anträge:
    - Zuweisung zu einem Standort als Kompensation psychischer Erkrankungen
    - Im Pflege- oder Wohnheim untergebrachte Angehörige, die regelmäßig besucht werden
    - der Umzug an einen der beiden Standorte wäre eine zu hohe finanzielle Belastung
    - die Reisezeit vom Wohnort zu einem der Standorte wird als zu weit empfunden
    - Neben- oder hauptberufliche Anstellung in der Nähe eines Standortes
    - Anfertigung einer Promotionsarbeit
    - Zweitstudium an anderem Fachbereich der PUM
    - vorgerücktes Alter der/des Studierenden
    - mangelnde Kenntnis von Studierenden über die Teilnahme am Zuweisungsverfahren

  • Antrag auf Studienorttausch

    Hinweis:
    Die Philipps-Universität Marburg legt großen Wert auf die Förderung von Fairness, Gerechtigkeit und Integrität im täglichen Betrieb. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass jegliche Form von Angeboten oder Vereinbarungen zum Austausch von Studienplätzen zwischen Studierenden, die finanzielle Entschädigung beinhalten, in keiner Weise von unserer Institution unterstützt oder toleriert werden. Die Philipps-Universität  distanziert sich daher ausdrücklich von jeglichen Versuchen, Studienplatztauschangebote zu realisieren, die auf finanzieller Grundlage beruhen. Dies verstößt nicht nur gegen die an unserer Universität geltenden Grundsätze der Chancengleichheit und des fairen Wettbewerbs, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir ermutigen unsere Studierenden stattdessen dazu, sich auf ihre akademische Leistung zu konzentrieren und die universitären Ressourcen und Unterstützungsdienste in Anspruch zu nehmen, um ihren Bildungserfolg zu maximieren. 

    Über dieses  Webformular haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Studienorttausch zu stellen.
    Dazu benötigen Sie einen Tauschpartner*in am jeweils anderen Standort. Es ist ausreichend wenn einer von Ihnen dieses Web-Formular ausfüllt.
    Sie erhalten dann auf dem Postweg einen Bescheid darüber, ob dem Antrag auf Studienorttausch zugestimmt wurde.

  • Kontakt

    Ihre Fragen zum Ablauf des Zuweisungsverfahrens richten Sie bitte an das .

    Informationen zum Studium im klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin finden Sie hier.