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Studienortauswahl für das 2. und 3. klinische Studienjahr (Humanmedizin)
Durch die Gründung des Projekts "Universitätsmedizin Marburg - Campus Fulda" wird der Ausbau klinischer Studienplätze an der Universität Marburg voran getrieben. Im Zuge dieses Projekts erhalten Studierende die Möglichkeit zwei Jahre des klinischen Studiums an einem der beiden Standorte (Marburg/Fulda) absolvieren zu können. Diese Möglichkeit steht allen Studierenden offen, die in den klinischen Studienabschnitt zugelassen werden.
Viele Studierende vermuten in einem Ortswechsel zunächst eine große Veränderung. Rückmeldungen aus den vergangenen Kohorten zeigen jedoch, dass besonders die moderne Lernumgebung, die persönliche Betreuung und die entspanntere Wohnsituation in Fulda schnell als deutliche Vorteile wahrgenommen werden. Am Campus Fulda werden Sie auf einer modernen und ausgezeichnet ausgestatteten Campusetage mitten im Intensiv-, Notfall- und Operationszentrums (INO-Zentrum) auf ca. 2.300 m2 ausgebildet. Zahlreiche weitere Angebote (z.B. Simulationsräume, Selbstlernbereich, Dachterrasse, Bibliothek) runden das vielfältige Angebot ab. Weitere Informationen zum Campus Fulda finden weiter unten sowie auf dieser Seite.
Allgmeine Hinweise zum Ablauf der Studienort-Auswahl
Während der ersten klinischen Semesters erhalten alle Studierenden die Möglichkeit, an der Auswahl des Studienstandortes (Marburg/Fulda) für das zweite und dritte klinische Studienjahr teilzunehmen. Dazu findet zu Beginn des ersten klinischen Semesters eine Informationsveranstaltung des Studiendekanats statt. Im Anschluss daran erhalten die Studierenden die Möglichkeit etwa eine Woche lang, einen Wunschort für diesen Studienabschnitt anzugeben. Alle Studierenden haben die Möglichkeit einen Wunschort anzugeben. Übersteigt die Zahl der Wünsche für einen Standort die Zahl der dort zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Zufalls-Losverfahren durchgeführt. Wird kein Wunschort geäußert, werden diese Personen dem Standort mit freien Kapazitäten zugewiesen.
Im Falle eines Zufalls-Losverfahrens wird eine Rangliste gebildet. Beginnend mit dem Platz 1 werden so viele Studierende dem weniger nachgefragten Standort zugewiesen, bis die Ausbildungskapazität ausgeschöpft ist. Personen für die die Zuweisung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, nehmen nicht am Zufalls-Losverfahren teil. Sofern der Wechsel des Studienortes eine außergewöhnliche Härte darstellt, können die Gründe dafür im Rahmen eines begründeten Härtefallantrags (siehe unten) in Textform, innerhalb der genannten Frist geltend und glaubhaft zu machen.
Achtung: Studierende, welche im 1. klinischen Semester beurlaubt sind, wählen den Studienort erst nach dem Ende der Beurlaubung.
Rechtlicher Rahmen
Die Grundlage für die Wahl des Studienortes im 2. und 3. klinischen Studienjahr des Humanmedizinstudiums an der Universität Marburg bildet § 6 Abs. 4 der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ an der Universität Marburg vom 23.09.2015 in der Fassung vom 25.03.2020 sowie die Satzung zur Auswahl und Zuweisung des Studienstandortes im zweiten und dritten klinischen Studienjahr des Studiengangs Humanmedizin.
Gemäß § 22 Abs. 3 der Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ an der Universität Marburg vom 23.09.2015 in der Fassung vom 25.03.2020 zuletzt geändert am 20.07.2022 nehmen alle Studierenden am Zuweisungsverfahren teil, sobald sie den klinischen Studienabschnitt erreicht haben. Unabhängig davon, nach welcher Fassung bzw. Änderungssatzung der Studienordnung sie studieren.
Zeitplan des Auswahlverfahrens im Sommersemester 2026
| Termin | Aktion |
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21.04.2026 18:00 h |
Informationsveranstaltung des FB20 zum Campus Fulda & Ablauf Zuweisungsverfahren (2. + 3. klin. Studienjahr) |
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KW 17/18: 22.04. - 03.05.2026 |
Online-Abfrage des Studienortwunsches für das 2. + 3. klin. Studienjahr und Abgabe begründeter Härtefallanträge |
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KW 19/20: 04.05. - 17.05.2026 |
Durchführung des Auswahlverfahrens (Zufall-Los-Verfahren für ALLE Studierenden im 1. klin. Semester) |
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KW 21: ab 18.05.2026 |
Versand der Zuweisungsbescheide (postalisch an Semesteranschrift) Bitte kontrollieren Sie im Vorfeld ob die in MARVIN hinterlegte Adresse korrekt ist, damit der Bescheid erfolgreich zugestellt werden kann. |
| Möglichkeit zur Abgabe eines Antrags auf Standorttausch | |
| ab SoSe 2027 | Beginn des 2. klinischen Jahres am Campus Marburg / Campus Fulda |
Hinweise zur Beantragung eines Härtefalls
Es gibt besondere persönliche Situationen, die nicht allein nach den geltenden Auswahlkriterien beurteilt werden können. In einem solchen Ausnahmefall besteht die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Mit diesem Antrag ist zu belegen, wieso ein Standortwechsel in Ihrem individuellen Fall eine besondere Härte darstellt. Es muss demnach ein besonderer Ortsbezug zum jeweiligen Standort erkennbar sein. Dies muss ausreichend begründet werden und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden.
Achtung: Eine solche Privilegierung gegenüber anderen Studierenden ist nur zu rechtfertigen, wenn der Studienortwechsel unzumutbar ist. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonderes schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Diese kann sich lediglich auf gegenwärtige bzw. zukünftige Umstände beziehen. Dabei gilt jedoch, dass nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von den Betroffenen auch als hart empfunden werden, eine Zulassung über einen Härtefallantrag rechtfertigt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zur Form von Härtefallanträgen und (Ärztlichen) Stellungsnahmen / Attesten
Hinweise zur Form von Härtefallanträgen
Den Härtefallantrag laden Sie bitte als ein PDF-Dokument über das Onlineformular im Rahmen der Angabe Ihres Studienortwunsches hoch. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Ihre vollständigen aktuellen Anschrifts- und Kontaktdaten
- ausführliche, schriftliche Begründung Ihrer Ausnahmesituation (nachvollziehbare Erläuterung)
- digitale oder handschriftliche UnterschriftHinweise zur Form der Stellungsnahmen von Ärzten / Attesten
Sofern Sie dem Antrag ärztliche Atteste oder Bescheinigungen beifügen, achten Sie bitte darauf, dass:
- diese mit dem offiziellen Briefkopf der Praxis, Klinik oder Einrichtung erstellt sind
- die Kontaktdaten der ausstellenden Praxis, Klinik oder Einrichtung deutlich lesbar enthalten sind
- der Name des/der behandelnden*r Ärzt*in erkennbar ist
- eine Unterschrift enthalten istAus diesen Unterlagen muss eindeutig hervorgehen wieso der/die behandelnde Ärzt*in von einem Standortwechsel abrät. Je konkreter beschrieben ist, welche Auswirkungen ein Wechsel für Sie hat und wieso dieser Umstand außergewöhnlich belastend ist, desto eher kann eine nachvollziehbare Prüfung erfolgen. Aus den Attesten muss nachvollziehbar hervorgehen, wieso eine andere Lösung nicht möglich ist bzw. in Ihrem Fall unzumutbar ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Beispiele für begründete Härtefallanträge
- Studierende*r hat schul- oder kindergartenpflichtige Kind(er) an einem der Standorte
- Eigene gesundheitliche Umstände die dazu führen, dass eine Belastung durch den Standortwechsel nicht durchgestanden werden kann (z.B. langfristige psychotherapeutische/psychologische Therapie über den Beginn des Standortwechsels hinaus - ärztliches Attest zwingend erforderlich)
- eingetragene Pflegschaft (ausführlicher Nachweis über Pflegebeteiligung des/der Studierenden erforderlich, Bescheinigung der Krankenversicherung/Rentenversicherung)
- Studierende der Bundeswehr die Anspruch auf truppenärztliche Versorgung nach §30 des Soldatengesetzes haben (aktuelle Bescheinigung des zuständigen Sanitätsregiments zwingend erforderlich)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Beispiele für unbegründete Härtefallanträge
- Zuweisung zu einem Standort als Kompensation psychischer Erkrankungen
- Im Pflege- oder Wohnheim untergebrachte Angehörige, die regelmäßig besucht werden
- Lebensmittelpunkt wird mit Lebenspartner*in / Ehepartner*in / oder als eheänhliche Gemeinschaft an einem der beiden Standorte geführt
- der Umzug wäre eine zu hohe finanzielle Belastung/Entfernung zw. Wohnort und Studienort wird als zu weit empfunden
- Neben- oder hauptberufliche Tätigkeit/ortsbedingter Zuverdienst in der Nähe eines Standortes
- Zweitstudium an anderem Fachbereich der Universität Marburg
- Anfertigung einer Promotionsarbeit
- mangelnde Kenntnis über die Teilnahme am Zuweisungsverfahren
- Tätigkeit/Ehrenamt im Rettungsdienst/Feuerwehr/Katastrophenschutz an einem der Standorte
- Versorgung eines Haustieres
Weitere Informationen:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studieren am Campus Fulda
Der Campus Fulda ist ein moderner Ausbildungsstandort der Universitätsmedizin in der Region. Studierenden wird damit die Möglichkeit gegeben, in einer besonders praxisnahen Lernumgebung ausgebildet zu werden. Die Ausbildung findet direkt im Klinikum Fulda - einem Krankenhaus der Maximalversorgung - statt. Dort finden sich moderne Lehr- und Simulationsbereiche, digitale Lehrkonzepte sowie kurze Wege zwischen Unterricht, Selbststudium und klinischer Praxis. Neben einer neuen Infrastruktur erwarten euch hier moderne Klinikprozesse (Digitale Akten), direkter Patientenkontskt sowie eine engmaschige Betreuung sowohl durch die Kolleg*innen des Fachbereichs Medizin als auch durch die Hochschule Fulda und das Krankenhaus-Team. Ihr erlebt nicht nur ein kliniknahes Studium, sondern studiert mit Lebensqualität und profitiert von kurzen Wegen.
Der Wechsel nach Fulda bedeutet für viele Studierende zunächst eine Umstellung. Studierende aus vergangenen Kohorten berichten uns immer wieder, dass die Studienbedingungen, die Lernathmosphäre und die hohe Praxisnähe schnell als großer Vorteil empfunden werden. Dem Großteil der Studierenden wird schnell klar, dass Fulda Vorteile bietet, die Marburg gar nicht hat.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Antrag auf Studienorttausch
Über dieses Webformular haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Studienorttausch zu stellen. Dazu benötigen Sie einen Tauschpartner*in am jeweils anderen Standort. Es ist ausreichend wenn einer von Ihnen dieses Web-Formular ausfüllt. Sie können nur mit Personen den Studienort tauschen, die in der gleichen Kohorte an der Studienortauswahl teilgenommen haben. Sie erhalten dann auf dem Postweg einen Bescheid darüber, ob dem Antrag auf Studienorttausch zugestimmt wurde.
Hinweis:
Die Universität Marburg legt großen Wert auf die Förderung von Fairness, Gerechtigkeit und Integrität im täglichen Betrieb. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass jegliche Form von Angeboten oder Vereinbarungen zum Austausch von Studienplätzen zwischen Studierenden, die finanzielle Entschädigung beinhalten, in keiner Weise von unserer Institution unterstützt und auch nicht toleriert werden. Die Universität Marburg distanziert sich daher ausdrücklich von jeglichen Versuchen, Studienplatztauschangebote zu realisieren, die auf einer finanzieller Grundlage beruhen. Dies verstößt nicht nur gegen die an unserer Universität geltenden Grundsätze der Chancengleichheit und des fairen Wettbewerbs, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir ermutigen unsere Studierenden vielmehr dazu, sich auf ihre akademische Leistung zu konzentrieren und die universitären Ressourcen und Unterstützungsdienste in Anspruch zu nehmen, um ihren Bildungserfolg zu maximieren.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Informationen des AStA
Studierende, die ihr Studium in Fulda fortsetzen, können eine solidarische Rückerstattung bei der Härtefallstelle des AStA beantragen. Die Höhe der solidarischen Rückerstattung beträgt 8€. Informationen dazu finden Sie hier. Diese Rückerstattung beantragen Sie bitte über den AStA.
Kontaktmöglichkeiten
Für den formalen Ablauf ist das Studierendensekretariat zuständig. Bei Fragen und / oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de.
Informationen zum Studium und den Studieninhalten sowie einzelnen Modulen im klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung am Fachbereich 20.