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Häufig gestellte Fragen rund ums Studium an der Uni Marburg

Du suchst schon länger auf den Uni-Websites nach einer bestimmten Information? Bestimmt findest du die Antwort auf deine Frage in den hier gesammelten FAQs. 

Hinweis

Aufgrund des aktuellen Umbaus der Webseiten unter "Studium" sind keine weiterführenden Links verfügbar.

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Vor dem Studium

Studienberatung und -orientierung

  • Wo finde ich Hilfe bei der Studienorientierung bzw. bei Fragen zur Studienwahl?

    Die Zentrale Allgemeine Studienberatung hat ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot, dass dir weiterhelfen kann, wenn du z.B. folgende Fragen hast:

    • Was kann ich (in Marburg) studieren?
    • Wie finde ich heraus, welcher Studiengang für mich der richtige ist?
    • Wie kann ich mich zwischen mehreren Studiengängen entscheiden?
    • Wie ist mein beabsichtigtes Studium aufgebaut? Was kommt da inhaltlich auf mich zu?
    • Welche Schwerpunkte kann ich wählen? Welche Prüfungsformen gibt es?
    • Wie bewerbe ich mich für das Studium?
    • Wie sind die Auswahlverfahren und wie sehen meine Chancen aus?
    • und und und…

Bewerbung

Ausländische Bewerber*innen

Sprachkenntnisse

Sprachkurse

Numerus Clausus/EFV

  • Gibt es für meinen Studiengang einen Numerus Clausus (NC)?

    Über unser Studienangebot gelangst du zu deinem jeweiligen Studiengang und kannst dort den Zulassungsmodus (NC, frei, Eignungsfeststellungsverfahren) nachlesen.

  • Was ist der Unterschied zwischen freien und NC-Fächern?

    Auf NC-Fächer musst du dich an der Uni Marburg bewerben. Erst nach Ablauf der Frist kann eine Rangliste erstellt werden, aus der sich anhand des Notendurchschnitts der Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Wartezeit der jeweiligen Bewerber*innen ergibt, wem ein Studienplatz angeboten werden kann. Wenn die Anzahl der Bewerber*innen das Studienplatzangebot übersteigt, kann nicht jede*r Bewerber*in genommen werden. Bei einer bestimmten vorher nicht festgesetzten NC-Grenze müssen Bewerber*innen ggf. abgelehnt werden. Alle, die eine Zulassung für ein NC-Fach erhalten, bekommen das Angebot, sich für das Studienfach einzuschreiben.

  • Wie ist der NC für mein Fach?

    Die NC-Auswahlgrenzen werden von der Philipps-Universität Marburg nicht im Voraus festgesetzt, sondern ergeben sich zu jedem Semester neu aus der Zahl der zu vergebenden Studienplätze sowie den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerber*innen. Es können also nur Auswahlgrenzen vergangener Semester angegeben werden. Weitere Infos zu Vergabeverfahren findest du auf unserer Webseite "Vergabeverfahren".

  • Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?

    Zusätzlich zu Formalkriterien soll mithilfe von besonderen Zulassungskriterien die studiengangbezogene bzw. persönlich fachbezogene Eignung der Bewerber*innen geprüft werden. Häufig handelt es sich hierbei um eine Mindestanzahl von Leistungspunkten in bestimmten Bereichen (z.B. Methodenkenntnisse) oder die Nachweise über Praxis- und/oder Auslandserfahrungen sowie das Durchführen eines Interviews. Auf jedes Eignungskriterium werden Eignungspunkte vergeben. Ab einer gewissen Punktzahl erhalten die Bewerber*innen eine Zulassung. Das Eignungsfeststellungsverfahren ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung verankert. Diese findest du in den Studien- und Prüfungsordnungen oder auf der entsprechenden Studiengangseite.

Zulassung

Ablehnung

  • Wann kommt der Ablehnungsbescheid?

    Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel einige Wochen nach Ende des Vergabeverfahrens auf digitalem oder postalischem Wege verschickt.

  • Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid für mich?

    Solltest du in den ersten Vergabeverfahren keinen Platz angeboten bekommen, erhältst du einen Ablehnungsbescheid. Wenn jedoch nicht alle zugelassenen Kandidat*innen ihren Studienplatz annehmen, werden die übrigen Plätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten (die also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben). Falls es zu einem Nachrückverfahren kommt, nehmen alle übrigen Bewerber*innen automatisch daran teil. Solltest du auch im letzten Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, erhältst du keinen weiteren Ablehnungsbescheid.

Losverfahren

Studienplatztausch

Immatrikulation

Einführungswoche

Students-Account

Marvin

Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag

  • Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?

    Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.

    Vornamensänderung für Studierende
    Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.

Gasthörer-/Seniorenstudium

Wohnungssuche

Im Studium

Rückmeldung und Semesterbeitrag

  • Wie sind die Fristen für die Rückmeldung? – Wie hoch ist der Semesterbeitrag dieses Semester?

    Alle Informationen zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag findest du auf unseren Seiten "Rückmeldung" und "Semesterbeitrag".

  • Wie erfahre ich, dass mein Geld auch angekommen ist?

    Ob der Semesterbeitrag in der richtigen Höhe und rechtzeitig innerhalb der Frist eingegangen ist kannst du überprüfen, indem du dich mit deinem Students-Account bei Marvin einloggen, den Punkt Mein StudiumStudienservice aufrufst und im Punkt Zahlungen den Eingang des Geldes überprüfst.

    Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen, überweise die Differenz bzw. zusätzlich die Säumnisgebühr nachträglich innerhalb der vorgegebenen Fristen.

    Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein, überprüfe, ob der Verwendungszweck (deine Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Sende im Zweifel einen Beleg der Überweisung mit den Angaben zu Überweisungsdatum, Kontodaten, Verwendungszweck und Höhe des Betrags an das Studierendensekretariat und bitte um die Überprüfung.

Umzug/Adresse/Namensänderung

  • Ich bin umgezogen - wie teile ich der Uni meine neue Adresse mit?

    Du solltest deine neue Adresse unverzüglich und selbstständig im Marvin Portal aktualisieren. Melde dich dafür mit deinem Students-Account bei Marvin an und ändere deine Adresse unter Mein Studium – Studienservice.

    Es ist wichtig, dass immer eine aktuelle Adresse im System hinterlegt ist, da sonst Unterlagen (wie z.B. Semesterunterlagen, Semesterticket) nicht zugestellt werden können. Achte darauf, das grüne Häkchen bei der richtigen Adresse zu setzen, falls du mehrere Adressen angegeben hast.

  • Mein Name hat sich geändert, an wen muss ich mich wenden?

    Bei der Änderung deines Vornamens ohne gerichtlich erfolgte Personenstandsänderung kannst du diesen im Studierendensekretariat nach Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises ändern lassen. Danach erhältst du einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Dein neuer Vorname ist dann in Marvin hinterlegt.

    Lege bei Änderung deines Namens (Vor- und/oder Nachname) nach gerichtlich erfolgter Personenstandsänderung oder Heirat dem Studierendensekretariat deine ggfs. neue Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde für die Namensänderung vor. Danach erhältst du einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Dein neuer (Vor-) Name ist dann in Marvin hinterlegt.

Studieninhaltliche- und Prüfungsfragen

Semesterticket und Bescheinigungen

Beurlaubung

  • Wie und aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?

    Informationen und einen Antrag für eine Beurlaubung findest du auf unserer Info-Webseite "Beurlaubung".

    Durch eine Beurlaubung können gegebenenfalls prüfungsrechtliche Belange berührt sein. Dies gilt vor allem für Fristen in eingeleiteten Prüfungsverfahren. Setze dich in diesem Falle unbedingt mit deinem Prüfungsbüro in Verbindung. Die Beurlaubung alleine führt nicht zum Rücktritt von einer Prüfung. Im Semester erbrachte Prüfungsteile werden durch eine spätere Beurlaubung in diesem Semester nicht automatisch ungültig. Hier gelten die speziellen Regelungen des Prüfungsrechts / der Prüfungsordnung. Für die Staatsexamensstudiengänge und Fachbereiche ohne Prüfungsbüro (-ausschuss) wende dich bitte an das jeweilige Dekanat.

Auslandssemester/-praktikum

Krankheit/Versicherungsschutz

Fachwechsel

Ortswechsel

  • Wie kann ich an die Uni Marburg wechseln? Wie lasse ich mir die Leistungen anrechnen?

    Wenn du an die Uni Marburg wechseln und dich somit für ein höheres Fachsemester bewerben möchtest, findest du alle Informationen auf unserer Seite "Studiengang oder Hochschule wechseln". Hier findest du ebenfalls Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen.

    Wenn du dich für ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang bewerben möchtest, findest du alle Informationen auf unserer Webseite "Bewerbung für ein Masterstudium in ein höheres Fachsemester".

    Möchtest du Marburg verlassen, erfrage die Wechselmodalitäten bei der Hochschule, an die du wechseln möchtest.

Doppelstudium/Zweiteinschreibung in Marburg

Parallelstudium an zwei Orten

Berufsorientierung/Career Service

Beratung und Service

Antidiskriminierungsstelle

Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag

  • Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?

    Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.

    Vornamensänderung für Studierende
    Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.

Marvin

MarSkills

Kombinationsbachelor

Nach dem Abschluss

Exmatrikulation

  • Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?

    Möchtest du die Universität Marburg verlassen, beantrage auf jeden Fall selbst die Exmatrikulation. Ansonsten wirst du "von Amts wegen" exmatrikuliert und erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung, die du ggf. anderen Universitäten, Ämtern oder später bei der Rentenkasse zur Anrechnung der Hochschulausbildung vorlegen musst.

  • Wann exmatrikuliere ich mich?

    Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Du kannst eine Exmatrikulation auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt dir der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten. Weitere Informationen zur Exmatrikulation und den zugehörigen Antrag, den du im Studierendensekretariat fristgerecht einreichen musst, findest du auf unserer auf unserer Webseite "Informationen zur Exmatrikulation" sowie im Antrag auf Exmatrikulation.

  • Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?

    Solltest du dich noch vor Studienbeginn entscheiden, doch nicht in Marburg studieren zu wollen, kannst du bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Bei erfolgreicher Durchführung erhältst du dein Geld – abzüglich 30€ Verwaltungskostenbeitrag – zurück und das Semester gilt als nicht studiert. Alle Infos findest du im Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung.

    Ausnahme: Exmatrikulation mit Rückerstattung des Semestertickets.

    Nach § 11 Abs. 2 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation sind der Studienausweis und das Stammdatenblatt vorzulegen. Wenn der Studienausweis nicht vorliegt, lehnen wir die Exmatrikulation zum heutigen Tag ab. Stattdessen exmatrikulieren wir zum Ende des Semesters. Wenn die Frist für die Rückerstattung abgelaufen ist, können wir wieder zum heutigen Tage oder zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Dann zählt aber das Semester.

Studienzeitbescheinigung (Rentenkasse)

Berufsorientierung