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International Baccalaureate (IB)

Das IB-Diplom ist ein international anerkannter Bildungsabschluss welcher deutschlandweit als Qualifikation für den Hochschulzugang anerkannt ist. Dazu muss das Zeugnis zunächst anerkannt werden. Die Anerkennungsprüfung erfolgt dabei auf der Grundlage der „Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) in der jeweils gültigen Fassung. 

Anerkennung des IB für ein Studium in Hessen

Wenn Du deinen Wohnsitz in Hessen hast, kannst du in Anwendung des HessHG und vorbehaltlich der Berücksichtigung der Kultusministerkonferenz-Kriterien als IB-Absolvent*in mit dem Anerkennungsverfahren die Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums aller Fächer (Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen) beantragen. Abhängig vom Prüfungstermin und den im IB-Diploma nachgewiesenen Fächern besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen entweder ein direkter, allgemeiner Hochschulzugang mit freier Fachwahl oder ein fachgebundener Hochschulzugang. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Dir eine für Hessen gültige Bescheinigung ausgestellt. Mit einer vollständigen Anerkennung deines IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung kannst du in Hessen das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Weitere Informationen dazu findest Du hier

Das Kultusministerium in Hessen hat einen Leitfaden für die Anerkennung erstellt. Du findest ihn hier

Bewerber*innen mit einem IB-Diploma ohne Anerkennungsbescheid eines deutschen Ministeriums müssen sich über uni-assist bewerben.

Sprachnachweis

Wenn Du das Fach Deutsch als Language A (HL) über das zweijährige IB Diploma Programme belegt und erfolgreich abgeschlossen hast, ist dies als sprachliche Studienvoraussetzung an einer deutschen Hochschule ausreichend. Du musst dann keinen weiteren Sprachnachweis erbringen (Diese Mindestanforderung gilt auch für das GIB.). In allen anderen Fällen (unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit) müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu Sprachnachweisen findest Du hier

Wenn Du deinen Wohnsitz in Hessen hast, kannst Du die Anerkennung deines IB-Zeugnissen online beim Ministerium beantragen. Details dazu findest Du hier.