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Fremdsprachliche Schulabschlüsse / Europäische Zeugnisse

Wenn Du keinen im folgenden aufgeführten Schulabschluss besitzt, bewirbst Du dich bitte über uni-assist. Details dazu findest Du hier.

Es gibt einige Abiturprüfungen, die mehrsprachig sind und dennoch zur Aufnahme eines Studiums in Hessen berechtigen. Teilweise muss der Schulabschluss dafür zunächst anerkannt werden, teilweise gilt er als direkter Hochschulzugang und es ist keine gesonderte Anerkennung notwendig. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die gängigen fremdsprachlichen Schulabschlüsse.

Solltest du einen andere Schulabschluss haben und Fragen dazu haben, ob dieser zur Aufnahme eines Studiums ausreicht wende dich bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de.

  • International Baccalaureate (IB)

    Um in Hessen mit einem IB zu studieren, muss der Hochschulzugang anerkannt werden. Zuständig dafür ist das Hessische Kultusministerium. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Dir eine für Hessen gültige Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser Anerkennung deines IB-Diploms kannst du in Hessen das Studium an Universitäten und Hochschulen bewerben/einschreiben.

    Wenn Du deinen ersten Wohnsitz in Hessen hast oder an einer nicht staatlichen Hochschule studieren möchtest, die den Studienort in Hessen hat, kannst du die Anerkennung des IB beim Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragen. Details findest Du hier. Das Kultusministerium in Hessen hat einen Leitfaden für die Anerkennung erstellt. Du findest ihn hier. Wenn dies nicht auf dich zutrifft, empfehlen wir eine Bewerbung über uni-assist. 

    Sprachnachweis
    Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen Deutschkenntnisse auf Niveau DSH II oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen (auch dann, wenn eine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt). Wenn das Fach Deutsch als Language A (HL) über das zweijährige IB Diploma Programme (auch GIB) belegt und erfolgreich abgeschlossen wurde, ist dies als sprachliche Studienvoraussetzung an einer deutschen Hochschule ausreichend. Weitere Informationen zu Sprachnachweisen finden sich hier

  • Europäisches Abitur

    Das Europäische Abiturzeugnis in allen Ländern der EU offiziell als Zugangsqualifikation zum Hochschulstudium anerkannt. Eine gesonderte Anerkennung ist nicht erforderlich. Wenn das ausgestellte Zeugnis keine Umrechnung der europäischen Note in die deutsche Abiturnote ausweist, kannst Du hier ein Formular (Siehe Anhang 2) für eine Bescheinigung herunterladen, die die Schule ausfüllen kann. 

    Sprachnachweis Deutsch
    Auch wenn der Abschluss als Äquivalent zum deutsche Abitur gewerrtet wird, muss ein Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erbracht werden (auch dann, wenn eine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt). Wenn Deutsch als erfolgreich absolvierte Prüfung als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) anerkannt ist, ist kein gesonderter Sprachnachweis erforderlich. 

    Weitere Framdsprachenkenntnisse

    Je nachdem welche Fremdsprachekenntnisse für das gewünschte Fach erforderlich sind, kann dann Europäisches Abiturzeugnis als Nachweis ausreichen. Das ist abhängig davon wieviele Jahre und auf welchem Niveau diese belegt wurde. Einen Überblich darüber findet sich auf S. 12 dieses Merkblatts. Damit das Zeugnis ausreicht, muss also das Sprachniveau (L1-L4) sowie die Anzahl der Schuljahre (Nursery-s7) ausgewiesen sein.

  • Abibac (Abitur und französisches Baccalauréat)

    Mit dem Abibac erwerben Schülerinnen und Schüler gleichzeitig das deutsche Abitur und das französische Baccalauréat. In Hessen bewirbst Du dich somit mit der deutschen Zeugnisausführung und der dort aufgeführten Abiturnote. Eine gesonderte Anerkenung des Abibac ist nicht erforderlich. Das Sprachniveau der Abibac-Absolventen entspricht dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR).

    Sprachnachweis
    Deutschkenntnisse müssen nicht gesondert nachgewiesen werden. Sollten weitere Sprachkenntnisse erforderlich sein, können die akzeptierten Nachweise hier eingesehen werden.

  • Abimat (Abitur und Italienische Maturitá)

    Mit dem Abimat erwerben Schüler*innen und Schüler gleichzeitig das deutsche Abitur und das italienische Maturitá. In Hessen bewirbst Du dich somit mit der deutschen Zeugnisausführung und der dort aufgeführten Abiturnote. Eine gesonderte Anerkenung des Abibac ist nicht erforderlich. Das Sprachniveau der Abibac-Absolventen entspricht dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR).

    Sprachnachweis
    Deutschkenntnisse müssen nicht gesondert nachgewiesen werden. Sollten weitere Sprachkenntnisse erforderlich sein, können die akzeptierten Nachweise hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zu fremdsprachlichen Abschlüssen findest Du hier.