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Der Vertrauensrat

Beratungssituation
Foto: Markus Farnung

Sexualisierte Belästigung am Studien- oder Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten gegen den Willen einer Person geschieht.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind gravierende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und in der Universität und im außeruniversitären dienstlichen Umgang verboten.

Der Vertrauensrat ist für Anfragen und Beschwerden zu erreichen unter der E-Mail-Adresse: vertrauensrat@uni-marburg.de
Nachrichten an diese Adresse gehen automatisch an die dem Rat vorsitzende Person, deren Stellvertretung sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität, die die Funktion der Geschäftsstelle für den Rat übernehmen. Wenn Sie einzelnen Mitgliedern des Vertrauensrates eine Nachricht zukommen lassen möchten, finden Sie hier deren Kontakte.

Das können Sie tun

als Betroffene*r

  • Keine Schuldgefühle! Machen Sie sich nicht verantwortlich für das Fehlverhalten Anderer.
  • Wenn möglich: Abwehren! Verbitten Sie sich jegliche Art sexueller Anzüglichkeiten.
  • Dokumentieren! Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeugen.
  • Beschweren Sie sich! Wenden Sie sich an den Vertrauensrat oder an eine Person Ihres Vertrauens an der Hochschule.

als Vorgesetzte*r

  • Als Vorgesetzte sind Sie dafür verantwortlich, dass in Ihrem Arbeitsbereich die persönliche Integrität und Würde aller respektiert wird.
  • Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges Verhalten nicht tolerieren.
  • Sprechen Sie mit anderen, wenn Ihnen diskriminierendes Verhalten auffällt.
  • Informieren Sie alle über die „Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt“.
  • Nehmen Sie Berichte von Betroffenen ernst und wahren Sie Vertraulichkeit.

als Kolleg*in

  • Machen Sie deutlich, dass Sie übergriffiges Verhalten unangemessen finden.
  • Weisen Sie auf die „Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt“ hin.
  • Wahren Sie Vertraulichkeit.
  • Machen Sie diese Webseite bekannt und geben Sie das ausgelegte Informationsblatt weiter. 

Formen sexualisierter Belästigung

Sexualisierte Belästigung und Gewalt können in vielfältigen Formen ausgeübt werden, immer aber stehen sie in einem Zusammenhang mit Machtausübung:

  • Witze mit sexuellem Bezug,
  • entwürdigende Bemerkungen über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten oder ihr Intimleben,
  • obszöne Gesten und sonstige nonverbale Kommunikation,
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation mit sexualisierten oder sexistischen Inhalten,
  • Kopieren, Anwenden oder Nutzen von Computerprogrammen mit sexistischen Inhalten,
  • Handlungen und Aufforderungen zu sexuell bestimmten körperlichen Berührungen,
  • strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt haben Folgen

Über den Vertrauensrat können Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten. Der Vertrauensrat schätzt die Schwere der Vorwürfe bzw. des Vorfalls ein und prüft im Einvernehmen mit der betroffenen Person, ob es zu einem klärenden Gespräch kommen kann (i.d.R. ohne Beisein der betroffenen Person) oder ob weitergehende Maßnahmen durch die Hochschulleitung ergriffen werden müssen wie zum Beispiel:

  • mündliche oder schriftliche Belehrung bis hin zu einem Disziplinarverfahren,
  • Ausschluss von einer Lehrveranstaltung,
  • Hausverbot.

Informieren Sie in jedem Fall den Vertrauensrat oder die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Nur wenn wir Kenntnis von Vorfällen haben, können wir tätig werden.

Im akuten Bedrohungsfall in den Räumen der Universität wählen Sie 06421 28-21250. Mehr Informationen finden Sie auch hier.