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Fundstelle: Mitteilungen der Philipps-Universität, Bd. 02-58 Nr. 2

In Kraft getreten am: 10.03.95

Philipps-Universität
Fachbereich Humanmedizin
- Der Dekan -

Ordnung des Fachbereichs Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg über die Auszeichnung für besondere Leistungen in der akademischen vorklinischen und klinischen Lehre - vom 29.11.1994

§   1

Der Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg vergibt jährlich einen Preis

FÜR BESONDERE LEISTUNGEN IN DER AKADEMISCHEN LEHRE

getrennt für den vorklinischen theoretischen und den klinisch-praktischen Bereich.

§   2

Mit diesem Preis anerkennt der Fachbereich Humanmedizin besondere Leistungen, die in der Lehre für Studierende der Human- u. Zahnmedizin und der Humanbiologie erbracht werden. Dabei kann grundsätzlich jede Lehrveranstaltung der curricularen Lehre unabhängig von der Form (Vorlesung, Praktikum, Seminar, Demonstration etc.) berücksichtigt werden. Anlaß für den Vorschlag können generelles Konzept, Form der Vermittlung, didaktische Brillianz und Engagement, Organisation oder Entwicklung neuer Vermittlungsformen sein.

§   3

Die Kandidaten für den Preis rekrutieren sich aus allen am akademischen Unterricht Beteiligten. Eine Beschränkung auf den engeren Fachbereich ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich sollen jüngere Lehrende bei gleicher Qualifikation einer Lehrveranstaltung bevorzugt werden. Ein Preisträger kann frühestens nach 10 Semestern erneut ausgezeichnet werden.

§   4

Die Benennung von Kandidaten ist möglich durch alle im Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg eingeschriebenen Studierenden. Die Vorschläge müssen in kurzer Form schriftlich begründet werden. Dabei muß dargelegt werden, auf welche Lehrveranstaltungen und welches besonders herausragende Qualitätsmerkmal sich der Vorschlag bezieht. Kandidatenvorschläge sind bis 15. Oktober eines jeden Jahres beim Studiendekan einzureichen. Das Auswahlgremium hat bis zum 01. November eines jeden Jahres seine Entscheidung zu treffen. Selbstbewerbung ist nicht möglich.

§   5

Die Auswahl der Preisträger geschieht durch ein Auswahlgremium. Diesem gehören an: vier Studierende (zwei aus vorklinischen und zwei aus klinischen Semestern), zwei Hochschullehrer und der Studiendekan als Vorsitzender. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Studiendekans vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Humanmedizin benannt. Der Ausschuß fällt seine Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Wird kein Preis vorgeschlagen, oder erreicht kein Vorgeschlagener die Stimmenmehrheit, wird für den betreffenden Preis die Vergabe ausgesetzt und kann im folgenden Jahr zusätzlich vergeben werden.

§   6

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fixum von DM 2.500,00/je Preisträger (in Worten: zweitausendfünfhundert Deutsche Mark) aus dem Etat des Studiendekans und weiteren vom Studiendekan eingeworbenen Spenden, zusammen nicht höher als DM 2.500,00. Die Preise sind grundsätzlich für Investitionen im Bereich der Lehre der Institution des Preisträgers vorgesehen. Dazu gehören die Anschaffung neuer Unterrichtshilfen (technische Modelle; Bücher etc.) sowie die Ausrichtung unterrichtsbezogener Veranstaltungen (Exkursionen, Seminare, Ringvorlesungen etc.).
Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen des jährlichen "dies academicus". Der Studiendekan oder ein/e Student/-in stellt die Preisträger mit einer kurzen Laudatio vor und überreicht die Urkunden.

§   7

Die erste Preisvergabe erfolgt im Wintersemester 1994/1995. Die Regelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg in Kraft.

Datum: 29.11.1994

Prof. Dr. Kern
-Dekan -