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Fundstelle: Mitteilungen der Philipps-Universität, Bd. 02-47 Nr. 1 Beschluß des Senats der Philipps-Universität v. 13.01.97
Philipps-Universität - Die Vizepräsidentin -
Rahmenregelung für die Fachbereiche der Philipps-Universität zur Auszeichnung von Personen, Personengruppen, Organisationen oder Gesellschaften - vom 13.01.1997
1. Die Fachbereichel können Personen, Personengruppen, Organisationen oder Gesellschaften für besondere Leistungen in der Lehre, der Forschung, für besondere Verdienste um die von den Fachbereichen vertretenen Fachwissenschaften oder für eine besonderen Unterstützung der Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auszeichnen. Als Voraussetzung hierfür erlassen sie Regelungen nach folgenden Maßgaben. Die Auszeichnung in Gestalt der Verleihung eines Doktorgrades ehrenhalber bleibt in den jeweiligen Promotionsordnungen zu regeln.
2. Eine Auszeichnung soll in Gestalt einer Aushändigung einer Urkunde erfolgen. Die Fachbereiche können daneben besondere Formen der Auszeichnung vorsehen (z.B. Plaketten, Medaillen, Preise). Eine Stufung der Auszeichnung ist möglich. Die Verleihung einer Ehren-Mitgliedschaft in den Fachbereichen ist ausgeschlossen.
3. In der Urkunde ist die Auszeichnung zu begründen. Die Urkunde ist mit dem Siegel der Universität in der von den Fachbereichen verwendeten Fassung zu versehen und vom Dekan1 zu unterzeichnen. Das Siegel in der entsprechenden Fassung sowie das Wappen der Philipps-Universität können für die Ausgestaltung anderer Formen der Auszeichnung verwendet werden. Andere Symbole der Universität dürfen nur mit Zustimmung des Präsidenten verwendet werden. Die Gestaltung der Urkunde oder anderer Formen der Auszeichnung wie auch die Bezeichnung der Ehrung sind mit dem Präsidenten abzustimmen.
4. Über die Auszeichnungen beschließt der Fachbereichsrat1 mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder. Der Präsident ist rechtzeitig über die Absicht, universitätsfremde Personen, Personengruppen, Organisationen oder Gesellschaften auszeichnen zu wollen, zu unterrichten, bevor die Auszuzeichnenden die entsprechende Mitteilung erhalten. Die Auszeichnung erfolgt in der Regel fachbereichsöffentlich.
5. Die Regelungen sollen mindestens
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die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens,
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den auszuzeichnenden Personenkreis,
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die allgemeinen Grundlagen für eine Auszeichnung,
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die Formen der Auszeichnung,
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das Erfordernis, einer rechtzeitigen Information des Präsidenten gem. Ziff. 4 und
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die Voraussetzung betr. das Inkrafttreten gem. Satz 3 und die Geltungsdauer der Regelung gem. Ziff. 7 Satz 1
bestimmen. Die Regelungen sind entsprechend der gemeinsamen Teilgeschäftsordnung der Universitätsgremien gem. Beschluß des Ständigen Ausschusses für Organisationsfragen, Angelegenheiten der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses (StA II) vom 16.06.1983 (Mitteilungen der Philipps-Universität 02-03, lfd. Nr. 1) in der jeweils geltenden Fassung grundsätzlich zweimal zu lesen. Sie sind in den Mitteilungen der Philipps-Universität zu veröffentlichen und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
6. Die Mitteilungen über die Auszeichnungen werden vom Präsidenten ausgewertet und dem Senat, dem Konvent sowie, je nach Zuständigkeit, den Ständigen Ausschüssen einmal jährlich schriftlich bekanntgegeben. Besonders hervorragende Auszeichnungen sollen über den Präsidenten der Universitäts- und der weiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
7. Diese Rahmenregelung sowie die Regelungen der Fachbereiche1 gelten längstens bis zum Inkrafttreten der Grundordnung der Philipps-Universität, soweit darin entgegenstehende Regelungen getroffen werden. Diese Rahmenregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Philipps-Universität in Kraft.
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1 In Angelegenheiten des Klinikums/der Krankenversorgung kann eine Regelung für Auszeichnungen in entsprechender Weise erlassen werden. Es entscheidet der Klinikumsvorstand; die Urkunde wird durch den Ärztlichen Direktor gezeichnet.
Marburg, den 23. Januar 1997
Prof. Dr. Ingrid Langer
Vizepräsidentin