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Beschäftigung von Bachelor-Absolventen als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte
Ihr Schnelleinstieg:
Ansprechpartner: Manfred Hofmann
Rechtsvorschriften: ./.
Formulare: ./.
Allgemeines:
Besonders befähigten Bachelor-Absolventen, die im fast track die Promotion anstreben, wird die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität tätig zu sein.
Voraussetzungen sind die Eignungsfeststellung und formelle Annahme als Doktorand sowie ein mindestens einjähriges Studium eines Masterstudiengangs. Die Exmatrikulation bzw. ein Ausscheiden aus dem Master-Studiengang wird im Falle einer Beschäftigung nicht verlangt.
Entsprechendes gilt für die Beschäftigung als wiss. Hilfskraft. Sofern die Zulassung zur Promotion (noch) nicht erteilt wurde, ist nur eine Beschäftigung als stud. Hilfskraft mit höherem Stundensatz möglich. Voraussetzung ist die Einschreibung in einem Master-Studiengang.
Auch nach den Verwendungsrichtlinien der DFG kann eine Beschäftigung nur erfolgen, wenn das Recht zur Promotion eingeräumt wurde.