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Beschäftigung von Bachelor-Absolventen als wissenschaftliche Mitarbeiter*in

Ihr Schnelleinstieg:

Ansprechpartner: Thorsten Eucker

Rechtsvorschriften: ./.

Formulare: ./.

Allgemeines:

Besonders befähigten Bachelor-Absolventen, die im fast track die Promotion anstreben, wird die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen als wissenschaftliche Mitarbeiter*in an der Philipps-Universität tätig zu sein.

Voraussetzungen sind die Eignungsfeststellung und formelle Annahme als Doktorand*in sowie eine Bestätigung der/des Vorgesetzten, dass die Person den Anforderungen voll gewachsen ist.

Sofern die Zulassung zur Promotion (noch) nicht erteilt wurde, ist nur eine Beschäftigung als stud. Hilfskraft mit höherem Stundensatz möglich.

Auch nach den Verwendungsrichtlinien der DFG kann eine Beschäftigung nur erfolgen, wenn das Recht zur Promotion eingeräumt wurde.