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Verfahren bei der Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Ihr Schnelleinstieg:

Ansprechpartnerin: Sebastian Boksgorn

Rechtsvorschriften:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Formulare: 
Antrag auf Kostenübernahme 
Anmeldung zur arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge

Allgemeines:

Zwischen der Philipps-Universität Marburg und der Fielmann AG, Weidestraße 118a, 22083 Hamburg besteht ein Rahmenvertrag, der die Versorgung mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille regelt.

Diese Brille ist ausschließlich für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz vorgesehen

Wenn durch den Betriebsärztlichen Dienst festgestellt wird, dass eine entsprechende Versorgung notwendig ist, ist die Sehschärfenbestimmung durch den genannten Optiker durchzuführen und aus dem vertraglich geregelten Angebot die notwendige Brille anzufertigen. Die Kosten für eine zusätzliche Verordnung durch eine Augenarztpraxis werden nicht übernommen

Die Versorgung umfasst:

  • eine Fassung aus der Nulltarifkollektion
  • Raum-Comfort Kunststoffgläser
  • die Kostenübernahme für eine einfache Entspiegelung.

Mehrleistungen durch den Optiker, wie extra dünne Gläser, kostenpflichtige Fassungen usw. werden nicht erstattet; diese Mehrkosten sind durch die/den Beschäftigte/n direkt mit dem Optiker abzurechnen.

 

Die durch den Rahmenvertrag vereinbarten Kosten rechnet der Optiker direkt mit der Philipps-Universität Marburg ab. Für Rückfragen stehen Frau Mengel, Telefon 28-63572 und vertretungsweise Frau Niese, Telefon 28-65733 zur Verfügung.

So gehen Sie bei der Beantragung vor:

Bitte füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme sowie den Anmeldung zur arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge aus.

Legen Sie den Antrag auf Vorsorgeuntersuchung Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und der Sicherheitsreferentin/dem Sicherheitsreferenten zur Unterschrift vor. Letztere/-r übernimmt auch die Anmeldung an den Betriebsarzt für Sie. Zu Ihrem Vorsorgetermin nehmen Sie dann bitte den von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten unterschriebenen Antrag auf eine Bildschirmarbeitsbrille mit. Stellt der Arzt die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille fest muss er den Antrag ebenfalls unterzeichnen.

Wenn die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsbrille bestätigt wurde, reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme für eine Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille bei der Universitätsverwaltung, Dezernat II B ein.

Die Universitätsverwaltung sagt die Kostenübernahme zu und gibt Ihnen eine Rückmeldung in Form eines Bestellscheins zur Vorlage beim Optiker.

Anschließend gehen Sie mit dem Bestellschein zur Firma Fielmann, Markt 13, 35037 Marburg und erhalten die Brille gemäß Rahmenvertrag angepasst und ausgehändigt. Die Rechnung wird vom Optiker an die Universitätsverwaltung gesandt.