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Telearbeit und mobiles Arbeiten
Ihr Schnelleinstieg:
Ansprechpartnerin: Luisa Theophel
Rechtsvorschriften:
Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit" (pdf) gültig bis 14.02.2023
Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit" (pdf) gültig ab 15.02.2023
Merkblatt zur Ausgestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten (pdf) gültig bis 30.04.2023
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten (pdf) gültig ab 01.05.2023
Merkblatt IT-Sicherheit und Datenschutz mobiles Arbeiten
Link zum Online-Schulungsmodul "Mobiles Arbeiten"
Formulare:
Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (pdf) Hinweis: Ausfüllbare Version folgt
Anlage zum Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (pdf) (Checkliste)
Antrag mobiles Arbeiten
Allgemeines zur Telearbeit:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte an der durch Dienstvereinbarung geregelten alternierenden Telearbeit teilnehmen. Gründe für die Teilnahme an der alternierenden Telearbeit können z. B. die Betreuung von Kindern oder die Pflege naher Angehöriger sein.
Falls ein solcher Wunsch besteht, ist die Teilnahme bei dem Präsidenten der Philipps-Universität Marburg, Dezernat II B 1, auf dem Dienstweg unter Verwendung des Antragsvordrucks zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag mit einer Bestätigung der Dienstvorgesetzten/des Dienstvorgesetzten versehen ist und sämtliche Unterlagen, wie z. B. Stellungnahme zur Finanzierung, Fotos vom Telearbeitsplatz usw. beigefügt sind.
Bitte planen Sie bei der Beantragung eine ausreichende Vorlaufzeit vor dem gewünschten Beginn der Telearbeit ein, da im Rahmen des Antragsverfahrens das Referat für Arbeitssicherheit, der Datenschutzbeauftragte und der Personalrat zu beteiligen sind. Dies nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch.