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mobiles Arbeiten und Telearbeit

Ihr Schnelleinstieg:

Ansprechpartnerin: Luisa Theophel

Rechtsvorschriften:
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten (pdf)
Merkblatt IT-Sicherheit und Datenschutz mobiles Arbeiten
Link zum Online-Schulungsmodul "Mobiles Arbeiten"

Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit" (pdf)
Merkblatt zur Ausgestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes

Formulare:
Antrag mobiles Arbeiten

Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (pdf) Hinweis: Ausfüllbare Version folgt
Anlage zum Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes (pdf) (Checkliste)

Allgemeines zum mobilen Arbeiten:

Einzelheiten zum mobilen Arbeiten finden Sie in der Dienstvereinbarung. Beachten Sie bitte, dass mobiles Arbeiten im Ausland nicht zulässig ist.

Allgemeines zur Telearbeit:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte an der durch Dienstvereinbarung geregelten alternierenden Telearbeit teilnehmen. Gründe für die Teilnahme an der alternierenden Telearbeit können z. B. die Betreuung von Kindern oder die Pflege naher Angehöriger sein.

Falls ein solcher Wunsch besteht, ist die Teilnahme bei dem Präsidenten der Philipps-Universität Marburg, Dezernat II B 1, auf dem Dienstweg unter Verwendung des Antragsvordrucks zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag mit einer Bestätigung der Dienstvorgesetzten/des Dienstvorgesetzten versehen ist und sämtliche Unterlagen, wie z. B. Stellungnahme zur Finanzierung, Fotos vom Telearbeitsplatz usw. beigefügt sind.

Bitte planen Sie bei der Beantragung eine ausreichende Vorlaufzeit vor dem gewünschten Beginn der Telearbeit ein, da im Rahmen des Antragsverfahrens das Referat für Arbeitssicherheit, der Datenschutzbeauftragte und der Personalrat zu beteiligen sind. Dies nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch.