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Freizeit statt Geld

Ihr Schnelleinstieg:

Ansprechpersonen: Personalsachbearbeitungen der Sachgebiete II B 3, II B 4 und II B 5

Rechtsvorschriften:
§§ 6a und 20 des Tarifvertrags des Landes Hessen

Formulare: 
Antrag auf „Freizeit statt Geld“
Antrag auf Inanspruchnahme der Freistellung

Allgemeines

Beschäftigte haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Teil der ihnen zustehenden Jahressonderzahlung in bis zu zwei Arbeitstage Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts umzuwandeln.

Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 23 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 15. März 2024 wurde diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Wichtig: Der Antrag muss fristgerecht bei der Personalabteilung gestellt werden. Bitte beachten Sie die geltenden Stichtage und Vorgaben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der nachfolgenden Übersicht oder bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.

FAQs