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Praktikum an der Philipps-Universität Marburg

Ihr Schnelleinstieg:

Ansprechpartnerin: Heiderose Knapp

Rechtsgrundlagen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen

Formulare:
Datenschutz - Verpflichtung zur Verschwiegenheit (Schülerpraktikum)

Nach dem ab 01.01.2015 gültigen Mindestlohngesetz (MiLoG) können auch für Praktika Ansprüche nach dem MiLoG bzw. Sozialversicherungspflicht entstehen.

Deshalb sind an der Philipps-Universität nur noch folgende Praktika möglich:

  • Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums,
  • Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung,
  • Schülerpraktika,
  • Jahrespraktika im Rahmen der Fachoberschule,
  • Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).

Folgende Nachweise sind für die einzelnen Praktika vorzulegen:

  • Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums:
    Bestätigung der jeweiligen Hochschule, dass es sich beim geplanten Praktikum im geplanten Umfang um ein nach der jeweiligen hochschulrechtlichen Bestimmung (z. B. Studien- und Prüfungsordnung) verpflichtendes Praktikum handelt, welches noch nicht absolviert wurde; Immatrikulationsbescheinigung; Lebenslauf.
  • Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung:
    Bestätigung der Ausbildungseinrichtung, dass es sich beim geplanten Praktikum im geplanten Umfang um ein nach der jeweiligen Ausbildungsordnung verpflichtendes Praktikum handelt, welches noch nicht absolviert wurde.
  • Schülerpraktikum:
    Praktikumsbestätigung der Schule bzw. Informationsschreiben, aus dem der konkrete Praktikumszeitraum hervorgeht; Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
  • Jahrespraktikum im Rahmen der Fachoberschule:
    Vorläufiges Zulassungsschreiben der jeweiligen Fachoberschule sowie Informationsschreiben über die Praktikumsmodalitäten, aus dem ebenfalls der konkrete Praktikumszeitraum hervorgeht.
  • Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB):
    Bestätigung des Maßnahmenträgers über die Teilnahme an der BVB.

Bewerbungsunterlagen bitte in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter oder ähnliches vorlegen, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können nicht erstattet werden.

Für alle Praktikantinnen und Praktikanten werden in der Personalabteilung (II B 7.2) Praktikumsverträge erstellt. Neben dem entsprechenden Nachweis über das Praktikum sind hierfür folgende Informationen wichtig:

  • Praktikumszeitraum,
  • Stundenumfang pro Woche,
  • Praktikumsbetreuer