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Praktikum an der Philipps-Universität Marburg
Ihr Schnelleinstieg:
Ansprechpartnerin: Heiderose Knapp
Rechtsgrundlagen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen
Formulare:
Datenschutz - Verpflichtung zur Verschwiegenheit (Schülerpraktikum)
Nach dem ab 01.01.2015 gültigen Mindestlohngesetz (MiLoG) können auch für Praktika Ansprüche nach dem MiLoG bzw. Sozialversicherungspflicht entstehen.
Deshalb sind an der Philipps-Universität nur noch folgende Praktika möglich:
- Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums,
- Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung,
- Schülerpraktika,
- Jahrespraktika im Rahmen der Fachoberschule,
- Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).
Folgende Nachweise sind für die einzelnen Praktika vorzulegen:
- Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums:
Bestätigung der jeweiligen Hochschule, dass es sich beim geplanten Praktikum im geplanten Umfang um ein nach der jeweiligen hochschulrechtlichen Bestimmung (z. B. Studien- und Prüfungsordnung) verpflichtendes Praktikum handelt, welches noch nicht absolviert wurde; Immatrikulationsbescheinigung; Lebenslauf. - Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung:
Bestätigung der Ausbildungseinrichtung, dass es sich beim geplanten Praktikum im geplanten Umfang um ein nach der jeweiligen Ausbildungsordnung verpflichtendes Praktikum handelt, welches noch nicht absolviert wurde. - Schülerpraktikum:
Praktikumsbestätigung der Schule bzw. Informationsschreiben, aus dem der konkrete Praktikumszeitraum hervorgeht; Verpflichtung zur Verschwiegenheit. - Jahrespraktikum im Rahmen der Fachoberschule:
Vorläufiges Zulassungsschreiben der jeweiligen Fachoberschule sowie Informationsschreiben über die Praktikumsmodalitäten, aus dem ebenfalls der konkrete Praktikumszeitraum hervorgeht. - Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB):
Bestätigung des Maßnahmenträgers über die Teilnahme an der BVB.
Bewerbungsunterlagen bitte in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter oder ähnliches vorlegen, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können nicht erstattet werden.
Für alle Praktikantinnen und Praktikanten werden in der Personalabteilung (II B 7.2) Praktikumsverträge erstellt. Neben dem entsprechenden Nachweis über das Praktikum sind hierfür folgende Informationen wichtig:
- Praktikumszeitraum,
- Stundenumfang pro Woche,
- Praktikumsbetreuer