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Studentische Hilfskräfte
Allgemeine Hinweise finden Sie im Leitfaden für das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft.
Ansprechpartner für studentische Hilfskräfte der Fachbereich 01 - 19 und 21 sind die jeweiligen Wirtschaftsverwaltungen (II B 6).
Für studentische Hilfskräfte des Fachbereichs Medizin sind die Personalsachbearbeiter/-innen des Sachgebietes II B 4 zuständig.
Die fachbereichsfreien Einrichtungen wenden sich bitte vorrangig an das jeweilige Sekretariat. In der Personalabteilung sind die Personalsachbearbeiter/innen der Sachgebiete II B 3 und II B 5 zuständig.
Mit der Bewerbung vorzulegen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zwischenprüfungs-, Physikums- oder ggf. Bachelorabschlusszeugnis